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YouTube MP3: Gericht untersagt Musikindustrie im Eilverfahren Boykottbemühungen

Geschrieben am 08-01-2014

Hannover (ots) - Das Landgericht Berlin hat auf einen Antrag des
Hannoverschen Informatikstudenten Philip Matesanz einen Beschluss
erlassen, der es dem Bundesverband der Musikindustrie mit sofortiger
Wirkung verbietet, weiterhin zum Boykott des von Matesanz unter der
Adresse www.youtube-mp3.org betriebenen Dienst zum Umwandeln von
YouTube Videos in mp3-Dateien aufzurufen.

Der Bundesverband hatte über seine anwaltlichen Vertreter
Geschäftspartner von Matesanz kontaktiert und diese dazu
aufgefordert, die Geschäftsbeziehungen mit dem Studenten zu beenden.
Begründet wurde diese Aufforderung mit der angeblichen Illegalität
seines Dienstes. Die Richter folgten dieser Begründung jedoch nicht
und wiesen in dem Gerichtsbeschluss explizit darauf hin, dass der
Sachverhalt nicht so eindeutig wäre, wie vom Verband dargestellt und
das Angebot nicht "unzweifelhaft rechtswidrig" sei. Fortan ist es dem
Verband verboten, weiterhin den Dienst von Matesanz in dieser Form zu
behindern. Sollte gegen die richterliche Anordnung verstoßen werden,
droht dem Vorstand des Verbands Ordnungshaft oder ein Bußgeld in Höhe
von 250.000,00EUR für jeden einzelnen Verstoß.

Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit Boykottbemühungen als
Teil ihrer Strategie gegen missliebige Angebote bezeichnet. So möchte
man unter anderem dafür sorgen, dass unerwünschte Angebote von
Werbegeldern abgeschnitten werden oder keinen Zugang mehr zu
Zahlungsdienstleistern erhalten. Hierfür seien bereits Vereinbarungen
mit internationalen und marktführenden Konzernen wie Google oder Visa
getroffen worden, die dazu geeignet sind, den Wettbewerb für all jene
maßgeblich zu erschweren, deren Angebot der Industrie nicht genehm
ist.

Matesanz ist der Erste, der sich gegen diese Strategie zur Wehr
setzt und sieht insbesondere die Kartellbehörden in der Pflicht: "Es
ist skandalös, dass eine milliardenschwere Industrie öffentlich
gezielte Verstöße gegen das Kartellrecht ankündigen kann, um sich
unter Umgehung des Rechtswegs kleinster Unternehmen zu entledigen,
die sich oftmals kaum einen Rechtsstreit leisten können und trotzdem
als Bedrohung empfunden werden. Das Verhalten der Musikindustrie
bedroht nicht den freien Wettbewerb sondern den Rechtstaat. Wenn
diese Strategie fortgeführt wird, kann in Zukunft ein Plattenboss
einen Internet-Dienst in den Bankrott treiben - ohne, dass sich je
ein unabhängiges Gericht mit der Sache befasst hätte."



Pressekontakt:
Philip Matesanz
press@youtube-mp3.org
+4917662697430


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