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Apothekennotdienst: Erstmals Zuschüsse für Gemeinwohlpflicht (FOTO)

Geschrieben am 20-12-2013

Berlin (ots) -

Mit den ersten Auszahlungen von Zuschüssen an Apotheken für die
Monate August und September 2013 stellt der Nacht- und Notdienstfonds
des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) seine Arbeitsfähigkeit und
Effizienz unter Beweis. Mit dem
Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) war der Fonds erst am
1. August dieses Jahres ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen
und damit ins Leben gerufen worden.

"Der Notdienst der Apotheken spielt für die flächendeckende
Arzneimittelversorgung der Menschen eine entscheidende Rolle", sagt
DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Mit den Zuschüssen für diese
Gemeinwohlpflicht werden gerade die Apotheken im ländlichen Raum, die
häufiger Notdienste als städtische Apotheken leisten müssen,
gestärkt. Durch geringe Verwaltungs- und Personalkosten arbeitet der
Fonds effizient und kostengünstig."

Der DAV hat den Notdienstfonds innerhalb kürzester Zeit errichtet
und verwaltet ihn auch - unter Aufsicht des Bundesministeriums für
Gesundheit. Finanziert wird der im ANSG auf 120 Mio. Euro pro Jahr
festgesetzte Notdienstzuschuss über einen Festzuschlag pro Packung
bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Höhe von 16 Cent. Die
Landesapothekerkammern bestätigen dem Fonds derweil die angeordneten
und tatsächlich geleisteten Notdienste pro Apotheke, um die Zuschüsse
pro Notdienst und Apotheke berechnen zu können.

Jede Nacht, jeden Feiertag und jedes Wochenende versorgen rund
1.400 Apotheken etwa 20.000 Patienten. Für Patienten gilt laut
Arzneimittelpreisverordnung eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50
Euro pro Inanspruchnahme des Notdienstes. Der Arzt kann die
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in dringenden Fällen
jedoch von dieser Notdienstgebühr entbinden, indem er auf dem
Rezeptformular das "noctu" (lat. nachts)-Feld ankreuzt.

Weitere Informationen unter www.abda.de und
www.dav-notdienstfonds.de



Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel. 030 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


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