BVR: Einlagensicherungsrichtlinie stärkt Institutsschutz der Genossenschaftsbanken / Finanzierung eines europäischen Abwicklungsfonds durch kleine und mittlere Institute nicht gerechtfertigt
Geschrieben am 18-12-2013 |   
 
 Berlin (ots) - Erfreut zeigt sich Uwe Fröhlich, Präsident des  
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), 
über die jüngste Trilog-Einigung zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie, 
die das bewährte System des Institutsschutzes stützt, indem sie den  
Leistungsumfang und die Handlungsmöglichkeiten eines  
institutssichernden Systems (institutional protection scheme) in  
ihren Anwendungskreis aufnimmt. Fröhlich: "Dies bestätigt die  
Institutssicherung des BVR, seit deren Bestehen nie eine  
Genossenschaftsbank in die Insolvenz ging, Einleger nie Geld verloren 
und niemals Steuerzahler belastet wurden, in ihrer langjährigen  
Arbeit zugunsten der deutschen Sparerinnen und Sparer." 
 
   Die nun im Trilog erzielten Anforderungen wie Schonung des  
Steuergeldes, jederzeitigen Zugriff der Kunden auf die Einlagen,  
Aufbau eines "ex ante"-Fonds erfüllt die Sicherungseinrichtung des  
BVR schon lange. Dabei setzt sie auf Prävention statt Entschädigung.  
Fröhlich: "Für die Sparer ist erfreulich, dass eine verpflichtende  
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen  
Einlagensicherungssysteme nicht mehr vorgesehen ist." 
 
   Allerdings trübe, so Fröhlich, der einheitliche Abwicklungsfonds  
das Bild, denn hier würden kleine und mittlere Banken dennoch wieder  
in Mithaftung für die risikoreichen Geschäfte von Großbanken  
genommen. "Es ist keinesfalls gerechtfertigt, kleine und mittlere  
genossenschaftliche Institute für risikoreiche Großbanken mithaften  
zu lassen", kritisiert Fröhlich das aktuelle Vorhaben von ECOFIN-Rat  
und Europäischem Parlament, sämtliche europäische Kreditinstitute in  
die Finanzierung eines einheitlichen Abwicklungsfonds einzubeziehen. 
 
   "Etwaige risikoadjustierte Beitragsbemessungen zum Fonds  
entschärfen dies nur unzureichend", so Fröhlich weiter: "Insgesamt  
muss man leider festhalten, dass das Hauptziel der Bankenunion, also  
die Regulierung systemrelevanter Banken und risikoanfälliger  
Geschäftsmodelle, aufgrund einer unzureichenden Differenzierung der  
Banken so nicht erreicht wird." 
 
   Immerhin sei zumindest nach den Vorstellungen des Rates eine dem  
einheitlichen Aufsichtsmechanismus vergleichbare  
Zuständigkeitsverteilung zwischen europäischen und nationalen  
Behörden vorgesehen, so dass für den weitaus überwiegenden Teil der  
genossenschaftlichen Institute eine nationale Behörde als  
Ansprechpartner fungieren würde. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Bundesverband der  
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR 
Pressesprecherin: 
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Schellingstraße 4 
10785 Berlin 
Telefon: (030) 20 21-13 00 
Telefax:  (030) 20 21-13 05 
Internet: www.bvr.de 
E-Mail: presse@bvr.de
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