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Orangefarbene HU-Prüfplakette: Auslaufmodell 2013 / TÜV Rheinland: Ab 2014 nur noch blaue, gelbe, braune und rosa Prüfsiegel gültig / Bei Überziehung droht Bußgeld (FOTO)

Geschrieben am 11-12-2013

Köln (ots) -

Autofahrer, die noch mit der orangefarbenen Prüfplakette für die
Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf dem hinteren Kennzeichen
unterwegs sind, müssen sich sputen. "Denn spätestens zum Jahresende
verlieren diese Plaketten für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre
Gültigkeit", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV
Rheinland. Ab 2014 sind nur noch die blauen (bis maximal Ende 2014),
gelben (2015) und braunen (2016) Prüfsiegel gültig. Neufahrzeuge, die
im kommenden Jahr zugelassen werden, erhalten eine rosa Plakette, die
drei Jahre gültig sein wird. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung
keine eigenständige Prüfung mehr, sondern in die Hauptuntersuchung
integriert.

Aktion "Warten war gestern!" mit Geld-zurück-Garantie

Für die Vorführung zur HU benötigen Auto- oder Motorradfahrer den
alten Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Kunden
können bundesweit online unter www.tuv.com/termin oder über die
kostenfreie Hotline 0800 88 38 88 38 einen Termin für den Check bei
der TÜV Rheinland-Prüfstelle in ihrer Nähe ausmachen. Wer dann länger
als 15 Minuten warten muss, erhält im Rahmen der Aktion "Warten war
gestern!" sein Geld für die Hauptuntersuchung zurück.

Gefährdung des Versicherungsschutzes

Bei einer Überschreitung der HU datieren die TÜV
Rheinland-Prüfingenieure seit 1. Juli 2012 den Termin zwar nicht mehr
zurück, doch wer die HU-Frist überzieht, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Polizeikontrolle mit einem
Bußgeld rechnen. Außerdem riskieren Autofahrer, die mit abgelaufener
Plakette einen Unfall verursachen, ihren Versicherungsschutz. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung kann wegen Vertragsbruchs gegen den
Fahrzeughalter Regressansprüche von bis zu 5.000 Euro stellen. "Bei
der Voll- oder Teilkaskoversicherung kann der Versicherer unter
Umständen die Schadensregulierung verweigern", unterstreicht TÜV
Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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