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Business-Geschenke - nein danke!

Geschrieben am 09-12-2013

Frankfurt am Main (ots) - Kurz vor Weihnachten treffen sie in den
Büros ein - Geschenke, die die (Geschäfts-)Freundschaft erhalten
sollen. Wie Mitarbeiter und Lieferanten damit umzugehen haben, muss
von der Unternehmensleitung klar kommuniziert werden, rät der
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME). "Ein
guter Lieferant hat es nicht nötig, sich durch Gefälligkeiten in
Erinnerung zu bringen", sagt BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger
Hildebrandt.

So sollten die Compliance-Richtlinien auch in Bezug auf Geschenke
eng ausgelegt und bei Verstößen zuvor aufgezeigte Sanktionen
durchgesetzt werden. Die Geschäftsleitung habe glaubhaft deutlich zu
machen, dass ein Ködern der Mitarbeiter keinesfalls geduldet werde
und dass derartiges Verhalten Nachteile bis zum Auftragsverlust nach
sich ziehen könne.

In der Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct, die von vielen
Unternehmen, u.a. Henkel, ThyssenKrupp, Allianz, Billfinger Berger,
Daimler und Fraport, unterzeichnet wurde, heißt es dazu:
"Geschäftsführung und Mitarbeiter dürfen im Geschäftsverkehr keine
Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten,
versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht
gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle
Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden." Durch den
Beitritt zum Kodex verleihen Unternehmen fairen, nachhaltigen,
verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck.

Begründete Ausnahmen von der Regel gibt es z.B. dann, wenn ein
ausländischer Geschäftspartner ein Gastgeschenk nach traditioneller
Landessitte überreicht. "Dann sollte die Annahme durch den
Beschenkten als Höflichkeit dem Gastgeber gegenüber gewertet
wer-den", sagt BME-Compliance-Experte Sebastian Schröder. Wichtig sei
allerdings, dass Mitarbeitern klargemacht wird, was ihre Unternehmen
erlauben, tolerieren oder ablehnen. Wertvolle Geschenke seien dem
Unternehmen beziehungsweise dem Compliance-Manager zu übergeben. Gern
gesehen anstelle von Geschenken seien dagegen Spenden an
gemeinnützige Organisationen.



Pressekontakt:
Weitere Infos:
Sabine Ursel
Leitung Kommunikation
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.
Bolongarostraße 82, 65929 Frankfurt
Tel. 00 49/(0) 69/3 08 38-1 13, Fax -1 89,
Mobil 00 49 (0) 1 63/3 08 38 00
E-Mail: sabine.ursel@bme.de
www.bme.de/compliance


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