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"Erneut Verantwortung übernommen"/ Katholische und evangelische Kirche beteiligen sich als erste Institutionen am "Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexueller Gewalt"

Geschrieben am 06-12-2013

Hannover (ots) - Der von der Bundesregierung im März 2010
eingesetzte Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits-
und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und
im familiären Bereich" hat am 30. November 2011 in seinem
Abschlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und für
immaterielle und materielle Hilfen für von sexuellem Missbrauch
Betroffene beschlossen. Am Freitag unterzeichneten die katholische
und evangelische Kirche die "Vereinbarung zur Umsetzung der
Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum
ergänzenden Hilfesystem" mit dem Bund.

"Ich freue mich, dass die Verhandlungen zur Beteiligung der
Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem nun zu diesem positiven
Abschluss geführt haben", betonte Staatssekretär Lutz Stroppe,
Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, der die Bundesregierung vertrat. "Dieser Schritt hat für die
Betroffenen eine große Bedeutung. Die Kirchen leisten damit neben
ihren finanziellen Hilfen einen weiteren wichtigen Beitrag zur
Aufarbeitung des Leids der Betroffenen. Ich appelliere nun auch an
die anderen Institutionen, insbesondere an die, die am Runden Tisch
vertreten waren, dem Beispiel der Kirchen zu folgen und ihrerseits
Verantwortung für die Linderung dieses Leids zu übernehmen", so
Stroppe.

"Die Kirchen haben von Beginn an aktiv an der Erarbeitung der
Empfehlungen des Runden Tisches mitgearbeitet und auch den
Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs bei seinen Kampagnen, dem Monitoring und
im Fachbeirat unterstützt", sagte Bischof Dr. Stephan Ackermann, der
Beauftragte für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger der
Deutschen Bischofskonferenz. "Für die Betroffenen hat die Umsetzung
der Empfehlungen des Runden Tisches zu ,Immateriellen und materiellen
Hilfen' zentrale Bedeutung. Wir sehen darin eine weitere Maßnahme
konsequenten Handelns gegen sexuellen Missbrauch. Durch unsere
Mitarbeit am Runden Tisch sehen wir uns in der Verantwortung, auch
diese Empfehlungen des Runden Tischs umzusetzen und uns - neben
unserem eigenen seit März 2011 etablierten Hilfesystem - zu
beteiligen. Wir erhoffen uns dadurch, auch andere Institutionen zu
konsequenterem Handeln zu ermutigen. Es ist ein gutes Zeichen, dass
eine entsprechende Vereinbarung schon bald auch von der Deutschen
Ordensobernkonferenz unterzeichnet wird."

"Wir haben uns bereits am Runden Tisch dafür eingesetzt, dass ein
solches Hilfesystem geschaffen wird, denn wir werden uns unserer
Verantwortung als Arbeitgeber nicht entziehen", sagte Prälat Dr.
Martin Dutzmann, der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesregierung und der
Europäischen Union. Laut Dutzmann haben die evangelischen
Landeskirchen auf den Abschluss der Vereinbarung hingearbeitet. Sie
wollen im Sinne der Betroffenen auf die Beurteilung der sachkundigen
und neutralen Clearingstelle bauen, die über die Erfordernisse und
den Umfang der Hilfen für Betroffene Empfehlungen abgibt. Dort, wo
bereits landeskirchliche Kommissionen über Hilfsangebote entschieden
haben, kann eine Anrechnung erfolgen.

Die katholische Kirche und die evangelische Kirche übernehmen
erneut Verantwortung und sind die ersten Institutionen, die sich am
Ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich beteiligen. Sie
erfüllen damit einen zentralen Punkt des Runden Tisches Sexueller
Kindesmissbrauch, der in seinem Abschlussbericht die Errichtung eines
gemeinsamen Hilfesystems von Bund, Ländern und verantwortlichen
Institutionen für die Betroffenen gefordert hatte. Der vom Bund mit
50 Millionen Euro ausgestattete "Fonds Sexueller Missbrauch im
familiären Bereich" (FSM) war zum 1. Mai 2013 als erster Teil des
Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt gestartet.
Mittlerweile hat sich Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 1,03 Mio.
Euro beteiligt und auch Bayern hat seine Bereitschaft angezeigt, in
den Fonds einzuzahlen. Betroffene von sexuellem Missbrauch im
familiären Bereich können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin
subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen bis zum
30. April 2016 die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro
beantragen.

Die katholische und evangelische Kirche sind bei der
Implementierung von Präventionsmaßnahmen und Verfahrensweisen zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen schon seit Jahren maßgeblich
aktiv. Mit der Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem gehen sie einen
weiteren Schritt zur Unterstützung Betroffener.

Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie
unter www.fonds-missbrauch.de

Hannover, 6. Dezember 2013

Pressestelle der EKD Reinhard Mawick



Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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