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Aktionärsklage: LG Köln verurteilt die Deutsche Postbank AG zur Auskunft über Personalentscheidung

Geschrieben am 25-11-2013

München (ots) -

Die Kanzlei BREITMOSER KRAUSS WECHTENBRUCH, München, hat eine
weitreichende Entscheidung gegen die Deutsche Postbank AG erstritten.
Die Postbank hatte sich auf ihrer Hauptversammlung am 28. Mai 2013
geweigert, auf die Frage des Aktionärs Dr. Oliver Krauß nach einer
wesentlichen, zugleich fragwürdigen Personalie hinreichend zu
antworten. Dabei handelte es sich um die Umstände und Hintergründe
der Berufung des neuen Vorstandsvorsitzenden der Postbank
Finanzberatung AG, Herrn Harald Christ. Gerade der Bereich
Finanzberatung der Postbank ist in den letzten Monaten massiv in die
öffentliche Kritik geraten, nachdem bekannt wurde, mit welchen
Methoden die Postbank über Jahre und in hohem Umfang Verbraucher
geschädigt hatte (u.a. Artikel in "Stern", Dokumentation im "ZDF"
etc.). Den berechtigten Fragen nach den Gründen für die Besetzung des
Vorstandsvorsitzes gerade dieser Gesellschaft mit einer zumindest
fragwürdigen Führungskraft waren Aufsichtsrat und Vorstand der
Postbank auffällig ausgewichen und hatten lediglich lapidar und mit
nicht aussagekräftigen Selbstverständlichkeiten geantwortet. Dabei
hatte die Postbank zuvor mit Herrn Harald Christ einen
Vorstandsvorsitzenden installiert, der mindestens zwei Mal
strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt war, und dem u.a. Untreue
zulasten seines früheren Arbeitgebers, Insolvenzverschleppung und
Betrug zur Last gelegt wurde. Gerade vor dem Hintergrund der massiven
Schädigungen von Kunden durch die Postbank hätte die Bank
insbesondere unter Corporate Governance Gesichtspunkten in diesem
Bereich eine Führungskraft installieren müssen, die über jeden
Zweifel erhaben ist.

Das Landgericht Köln hat jetzt entschieden, dass die Postbank zu
dieser sensiblen Frage auskunftspflichtig ist und angesichts der
zweifelhaften Vorgeschichte des neuen Vorstandsvorsitzenden der
Postbank Finanzberatung AG darlegen muss, wie die Personalauswahl
erfolgt ist und nach welchen Kriterien die Entscheidung fiel, vor
allem weil sie nach eigener Aussage von den strafrechtlichen
Ermittlungen wusste.

Im Sinne der Aktionärsrechte ist dies eine wichtige, wegweisende
Entscheidung, die auch Auswirkungen auf andere Fälle haben wird. Wir
fügen das Urteil in Kopie bei und verweisen insbesondere auf die
Urteilsbegründung.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Krauß, Arco-Palais, Finkenstraße 5, 80333
München, Tel: 089/4135380, Email: oliver.krauss@bkw-law.de


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