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Staatsrat Kleindiek plädiert für andere Zuständigkeiten beim Datenschutz: Justiz- oder Verbraucherministerium wären besser geeignet

Geschrieben am 13-11-2013

Hamburg (ots) - Vertrauensbildende Maßnahmen in die Sicherheit des
Internets sind notwendig

Hamburg, 13. November 2013 - Der Staatsrat in der Behörde für
Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Ralf
Kleindiek, fordert eine andere ministerielle Zuständigkeit bei der
Datenschutz-Thematik in Berlin. "Die gehört nicht ins
Bundesinnenministerium, sondern zum Justiz- oder
Verbraucherschutzministerium", erklärte Kleindiek auf der zweiten
öffentlichen Veranstaltung im Rahmen des DIVSI-Projekts "Braucht
Deutschland einen digitalen Kodex?". Das Deutsche Institut für
Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) hatte zum
Diskussionsthema "Facebook, WhatsApp, Google+: Wer macht die Regeln?"
in die Hamburger Bucerius Law School geladen. Staatsrat Kleindiek
machte mit Blick auf den Ausspäh-Skandal weiter deutlich: "Es ist
nicht verwunderlich, dass bei den Nutzern des Netzes viel Vertrauen
verloren gegangen ist. Wir müssen diese Entwicklung mit Sorge
betrachten. Ein Rückzug aus dem Internet wäre fatal." Zur
Problematik, wie allgemein gültige Regeln für das Internet aussehen
könnten und wer sie erstellen sollte, erklärte der Staatsrat:
"Sicherlich ist der Staat in der Vorhand." Erst wenn feststünde, dass
dies nicht funktioniert, müsse man Alternativen suchen.

DIVSI-Direktor Matthias Kammer skizzierte, warum das Institut
überhaupt die Frage nach einem digitalen Kodex für Deutschland
aufgeworfen hat: "Seit 15 Jahren verändert sich durch die
Digitalisierung unser Alltag in großer Geschwindigkeit. Wir sind auf
dem Weg zum 'always online'. Mit dem Projekt wollen wir fragen: Wie
entstehen in diesem rasanten Änderungsprozess unter den Beteiligten
verbindliche Spielregeln, verbindliche Verhaltensregeln, weil die
bisher gekannten nicht mehr zu passen scheinen?"

Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Hamburger
Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, machte deutlich, wie
häufig bereits technische Restriktionen im Interesse des Betreibers
eingebaut sind. Die Verbraucherrechte kämen dabei oft zu kurz. Ein
besonderes Problem läge in den AGBs der Anbieter begründet. Sehr oft
blieben Nutzer "ausgesperrt", sofern sie nicht bestimmte Regeln
akzeptieren. Prof. Schulz: "Das ist keine technische Notwendigkeit,
sondern wird absichtlich so gemacht, damit sich mehr Leute anmelden
und so Netzwerk-Effekte generiert werden."

Zum Vorwurf verworrener Nutzungsbedingungen der Global Player nahm
Sabine Frank, Leiterin Jugendschutz und Medienkompetenz bei Google,
Stellung: "Wir leben da in einem Spannungsfeld zwischen juristischer
Notwendigkeit und einfacher Verständlichkeit." Besonders Google aber
hätte "ernsthafte Versuche unternommen", in den AGBs für Nutzer
verständlich zu sein.

Jutta Croll, Chefin der "Stiftung Digitale Chancen", die Projekte
und innovative Strategien zur Förderung der Medienkompetenz
entwickelt, widersprach dem vehement. Nach ihrer Meinung und
Erfahrung ist die Medienkompetenz gerade älterer Nutzer bei weitem
nicht ausreichend. Croll: "Viele sind sich nicht mal darüber im
Klaren, dass sie durch ihre Teilhabe am Netz einen Vertrag eingehen.
Noch immer wird manchmal schneller geklickt als gedacht."

Weitere Informationen: www.divsi.de



Pressekontakt:
Joachim Haack, c/o PubliKom,
Tel. 040/39 92 72-0
E-Mail: jhaack@publikom.com


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