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DGAP-Adhoc: IVG Immobilien AG: Amtsgericht Bonn bestätigt Eigenverwaltung - Sanierung soll im Planverfahren erfolgen

Geschrieben am 01-11-2013

IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Insolvenz

01.11.2013 09:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Das Amtsgericht Bonn hat dem Antrag der IVG Immobilien AG vom 20. August
2013 auf Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung endgültig
stattgegeben. Zuvor hatte das Unternehmen im Rahmen des sogenannten
Schutzschirmverfahrens begonnen, einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Im
nächsten Schritt soll der Plan bei Gericht voraussichtlich noch vor
Weihnachten vorgelegt werden. Wird der Plan danach von den Gläubigern
angenommen und vom Gericht bestätigt, kann die Aufhebung des
Insolvenzverfahrens wie geplant im ersten Halbjahr 2014 erfolgen


---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Immobilien AG
Zanderstr. 5-7
53177 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 844-400
Fax: +49 (0)228 844-372
E-Mail: ir@ivg.de
Internet: www.ivg.de
ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5
WKN: 620570, A0JQMH
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover,
Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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