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Mit der Pkw-Maut müssen die Zweckbindung der Einnahmen und ein Umbau der Verkehrswegefinanzierung verbunden werden - Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Geschrieben am 01-11-2013

Berlin (ots) - Anlässlich der Äußerung von EU-Verkehrskommissar
Siim Kallas, die Pkw-Maut wäre mit EU-Recht vereinbar, erklärt der
Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger:

"Da die Europäische Kommission der Einführung einer Pkw-Maut in
Deutschland keine generelle Absage erteilt hat, muss jetzt allen
Beteiligten in den Koalitionsverhandlungen bewusst sein, dass die
Einführung der Maut allein nicht das Problem der maroden Straßen und
Brücken lösen wird. Vielmehr gilt es, das bestehende System der
Verkehrswegefinanzierung den Empfehlungen der Bodewig-Kommission
folgend einem grundlegenden Umbau zu unterziehen. Andernfalls laufen
wir Gefahr, mit den zusätzlichen Mauteinnahmen lediglich frisches
Geld in nach wie vor ineffiziente Strukturen zu leiten. Die Pkw-Maut
muss mit einer 100-prozentigen Kompensation für die deutschen
Autofahrer verbunden sein, etwa durch Absenkung der Kfz-Steuer.
Zugleich müssen die Mittel zweckgebunden der Straße zur Verfügung
stehen und nicht - wie seinerzeit bei Einführung der Lkw-Maut - im
allgemeinen Bundeshaushalt versanden.

Zum Umbau der Verkehrswegefinanzierung hin zu mehr Effizienz und
Transparenz sind aus Sicht des Wirtschaftsrates fünf Schritte
erforderlich:

- Zweckbindung der Finanzmittel für Erhalt und Betrieb der
Verkehrsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße auf Bundes-,
Landes- wie Kommunalebene, um die bisherige Möglichkeit zur
Umwidmung der Mittel zugunsten von prestigeträchtigen
Neubauprojekten zu beseitigen.

- Sicherstellung der überjährigen Verfügbarkeit der Finanzmittel,
um die Verkehrswegefinanzierung von haushalterischen
Schwankungen unabhängiger und damit planbarer zu machen (Heilung
des "Dezember-Fiebers"). Durch Überjährigkeit der Mittel
entstehen zugleich erhebliche Effizienzgewinne, da nunmehr
bedarfs- und losgrößenoptimierter geplant kann.

- Schaffung von Anreizsystemen, die ein schnelleres und
wirtschaftlicheres Bauen belohnen. Ziel: weniger
Baustellenstaus, schnellere Verfügbarkeit der Infrastruktur.

- Erstellung eines jährlichen Netzzustands- und Leistungsberichtes
als Grundlage für alle politischen Entscheidungen im
Verkehrssektor. Durch den Netzzustands- und Leistungsbericht
erhalten die politischen Entscheidungsträger (Parlament,
Ministerien) erstmals einen Gesamtüberblick darüber, wo der
Bedarf am dringendsten und wo Investitionen den höchsten Nutzen
für das Verkehrsnetz erzielen.

- Abbau des aufgelaufenen Nachholbedarfs über Einrichtung eines -
unabhängig vom regulären Erhalt laufenden - Sonderfonds, in dem
die einzustellenden Mittel ebenfalls zweckgebunden und
überjährig gesichert sind. Die erforderlichen Finanzmittel sind
aus höheren Zuweisungen aus der Mineralölsteuer, die im
vergangenen Jahr allein 33 Milliarden Euro in die Kassen des
Bundes gespült hat, bereitzustellen.



Kontakt:
Dr. Thomas Raabe
Geschäftsführer und Pressesprecher
Tel. 030/24087-301
Fax. 030/24087-305
pressestelle@wirtschaftsrat.de


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