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Bassbeats und Bohrer - die Hitparade des Nachbarschaftslärms

Geschrieben am 24-10-2013

Hamburg (ots) - Hämmern, Kindergeschrei oder laute Musik - jedem
zehnten Deutschen geht der Nachbar einmal in der Woche mit den
verschiedensten Lauten auf den Geist, sogar jedem dritten (34
Prozent) mindestens einmal im Jahr. Während sich etwa jeder sechste
(17 Prozent) an Kindergeschrei stört, treibt der Nachbar mit lauten
Sexgeräuschen nur fünf Prozent der Deutschen zur Weißglut. Nach einer
repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der ADVOCARD
Rechtsschutzversicherung AG unter 1.004 Deutschen macht man sich in
der Nachbarschaft aber vor allem mit lauten Beats aus den Boxen sowie
Hämmern und Bohren äußerst unbeliebt. Beides setzt die Nerven von
mehr als einem Drittel (36 Prozent) einer harten Belastungsprobe aus.
Die Hitparade des Grauens wird von lauten Streitigkeiten und
Partygeräuschen mit jeweils 28 Prozent fortgeführt. Kulant reagieren
die Deutschen dagegen, wenn die Geräusche aus dem Bad des Nachbarn
kommen: Lediglich fünf Prozent geben an, von der Klospülung aus der
Nachbarwohnung genervt zu sein. Bei Duschgeräuschen sind es gar nur
zwei Prozent.

Die Hitparade der Ruhestörungen*

Laut forsa finden Deutsche diese Geräusche der Nachbarn besonders
nervig:

- laute Musik (36 Prozent)
- Bohren und Hämmern (36 Prozent)
- laute Streitigkeiten (28 Prozent)
- Partygeräusche (28 Prozent)
- Hundegebell (25 Prozent)
- Rasenmähen (20 Prozent)
- Kindergeschrei (17 Prozent)
- Klacken der Absatzschuhe (12 Prozent)
- Spielen eines Instruments (11 Prozent)
- Lautstärke beim Fußballgucken (7 Prozent)
- Gesang des Nachbarn (7 Prozent)
- Waschmaschinengeräusche (6 Prozent)
- Staubsaugen (6 Prozent)
- Toilettenspülung (5 Prozent)
- Geräusche beim Sex (5 Prozent)
- Schnarchen des Nachbarn (3 Prozent)
- Duschgeräusche (2 Prozent)

Besonders interessante Punkte der Befragung

- Ostdeutsche bei Kindern toleranter als Westdeutsche:

Immerhin 17 Prozent der Bundesbürger fühlen sich von
Kindergeschrei gestört. Doch besonders "Wessis" sind davon genervt
(19 Prozent). In Ostdeutschland sind die Nachbarn deutlich toleranter
- nur fünf Prozent stört es.

- Senioren kinderlieber als junge Menschen:

14 Prozent der Menschen im Alter von 60 Jahren oder älter fühlen
sich von Kindergeschrei gestört. Bei jungen Menschen im Alter
zwischen 18 und 29 Jahren sind es dagegen 33 Prozent.

- Frauen stören sich mehr als Männer am Heimwerken:

39 Prozent der Frauen nervt das Hämmern und Bohren aus der
Nachbarwohnung. Bei den Männern sind es nur 32 Prozent; dafür stören
die sich eher am Hundegebell (Männer: 28 Prozent; Frauen: 23
Prozent).

Ruhezeiten müssen eingehalten werden

"Grundsätzlich gilt, dass gewisse Ruhezeiten einzuhalten sind",
erläutert Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung.
So sollte der Geräuschpegel montags bis sonnabends zwischen 22 und 7
Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig
die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Decker: "Akzeptiert werden
müssen beispielsweise üblicher Kinderlärm sowie Geräusche von
Haushaltsgeräten oder der sanitären Einrichtung."

Polizei sollte letzter Schritt sein

"In jedem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn
suchen", rät Anja-Mareen Decker. "Erst wenn das nicht weiterhilft,
sollte man auf den Vermieter zugehen." Als Ultima Ratio bleibt
schließlich noch der Anruf bei der Polizei. Droht ein Streit wegen
anhaltenden Lärms zu eskalieren, sollte über vier Wochen hinweg ein
Lärmprotokoll geführt und die Geschehnisse minutiös dokumentiert
werden. "Die Aufzeichnungen können dann bei einem möglichen
Gerichtsverfahren als Beweis dienen", erläutert Decker. Doch meist
muss es gar nicht erst so weit kommen. Decker: "In vielen Fällen
reicht bereits ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn. Häufig ist
ihnen nicht bewusst, wie stark andere ihre Geräusche mitbekommen oder
dadurch gestört werden."

*Mehrfachnennungen waren möglich.



Kontakt für die Presse:

ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2373-1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de

achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de


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