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Stuttgarter Zeitung: Problematische Privilegien / Kommentar zu Urteil/VW-Gesetz

Geschrieben am 22-10-2013

Stuttgart (ots) - Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben
die Klage gegen Deutschland zwar klar abgewiesen, aber es bleiben
Fragen offen. In dem Verfahren wurde nämlich nur geprüft, ob
Deutschland ein Urteil des Gerichts aus dem Jahr 2007 mit der Reform
des VW-Gesetzes vollständig umgesetzt hat. Nicht untersucht wurde
jedoch, ob schon die Sperrminorität Niedersachsens, die weiterhin im
VW-Gesetz steht, allein rechtswidrig ist und gegen den freien
Kapitalverkehr verstößt.

Die Vorrechte Niedersachsens wurden 1960 mit Hilfe eines eigenen
Gesetzes festgeschrieben. Das Aktienrecht wurde damit ausgehebelt.
Diese ordnungspolitisch problematische Aktion ist nur aus dem damals
schwierigen Ringen um einen Kompromiss bei der Privatisierung des
einstigen Staatsunternehmens zu erklären. Heute gibt es jedoch keine
überzeugende Begründung dafür, warum das normale Aktienrecht nicht
auch für den Wolfsburger Autokonzern gelten und der Staat gegenüber
privaten Investoren mit Hilfe eines eigenen Gesetzes privilegiert
werden sollte.



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Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
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