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Aeritas GmbH verklagt Deutsche Lufthansa AG

Geschrieben am 22-10-2013

Düsseldorf/Bremen (ots) - Vergleichsbemühungen vorläufig
gescheitert: Aeritas Deutschland verfolgt Unterlassungsklage gegen
Lufthansa aufgrund unberechtigter Nutzung von
Mobile-Boarding-Patenten

Nachdem vor wenigen Tagen alle Bemühungen um erste
Vergleichsgespräche gescheitert sind, hat die in Bremen ansässige
Aeritas Deutschland GmbH verkündet, ihre bereits am 7. Mai 2013 beim
Landgericht Düsseldorf eingereichte Patentverletzungsklage gegen die
Deutsche Lufthansa AG nunmehr mit Entschiedenheit weiter verfolgen zu
wollen.

Mit der Klage rügt Aeritas die Verletzung von Patentrechten im
Zusammenhang mit dem von Lufthansa angebotenen Verfahren zum mobilen
Check-in und Boarding bei Flügen. Die Patentrechte betreffen ein von
einem Großteil der Fluggäste täglich genutztes Verfahren zur
Übermittlung "elektronischer Bordkarten" auf Smartphones, die beim
Einchecken auf einen Scanner gelegt werden und so herkömmliche
Papiertickets ersetzen.

Die Aeritas Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der in
Dallas, USA, ansässigen Aeritas LLC, deren Kerngeschäft die
Abwicklung verschiedener geschäftlicher Transaktionen mittels Barcode
über mobile Endgeräte ist. In vielen technischen Bereichen dieses
zunehmend bedeutsameren Geschäftsfelds nimmt das Unternehmen eine
durch ein umfangreiches Patentportfolio geschützte Pionierstellung
ein. Die betroffenen Patente werden parallel auch gegen andere
Fluggesellschaften in den USA und Deutschland durchgesetzt. Alle
Klageverfahren in Deutschland werden durch die auf Fragen des
gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Anwaltssozietät Boehmert &
Boehmert geführt.

Sollte auch künftig keine Einigung erzielt und der Klage
stattgegeben werden, wären Lufthansa und andere betroffene
Fluggesellschaften unter anderem zur sofortigen Unterlassung des
betreffenden Mobile-Boarding-Verfahrens verpflichtet. Während ein
solches Ergebnis nach Aussagen eines Aeritas-Sprechers nicht im
Mittelpunkt der Bemühungen stehe, sei man bereit, "alle
erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die eigene
Innovationsleistung zu schützen, einschließlich aller notwendigen
Konsequenzen". Ziel sei es aber weiterhin, so der Sprecher,
Lufthansa, wie die anderen betroffenen Gesellschaften, doch noch zu
einer Zusammenarbeit zu bewegen, und zwar "auch und gerade im
Interesse der betroffenen Fluggäste".



Kontakt für die Redaktion:
Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert
Rechtsanwalt Dr. Carl-Richard Haarmann
Pettenkoferstraße 20 - 22, 80336 München
Tel.: 089 - 55 96 80
Fax: 089 - 34 70 10
E-Mail: Haarmann@boehmert.de
www.boehmert.de


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