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Vor EP-Abstimmung am 22.10.2013: EU-Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite darf deutsche Festzinskultur nicht gefährden

Geschrieben am 17-10-2013

Frankfurt (ots) - Der Verband der Sparda-Banken e.V. warnt vor
einem vorzeitigen Rückzahlungsrecht für Verbraucher durch die neue
EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite. "Auf den ersten Blick
erscheint ein solches Recht für den einzelnen Häuslebauer positiv.
Die neuen Regeln haben aber negative Folgen für die Verbraucher
insgesamt, weil sie langfristige Zinsbindungen und die damit
verbundene Planbarkeit der Finanzierung deutlich verteuert", sagt
Prof. Dr. Joachim Wuermeling, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der
Sparda-Banken e.V. "Für Deutschland könnte diese Regelung sogar das
Ende der hierzulande geschätzten Festzinskultur bedeuten." Das
Europäische Parlament stimmt in seiner Sitzung am 22. Oktober 2013
über die neue Richtlinie ab. Anschließend muss sie in deutsches Recht
umgesetzt werden.

Wenn Kunden künftig einen gesetzlichen Anspruch darauf haben,
Immobilienkredite vorzeitig zurückzuzahlen, dann gehen den Banken
Einnahmen verloren. Dieses Risiko müssen die Banken in ihre
Kreditkonditionen einkalkulieren. Das bedeutet höhere Zinsbelastungen
für alle Immobilienkreditnehmer. Längere Laufzeiten würden deutlich
seltener angeboten. "Insbesondere im Hinblick auf einen möglichen
mittelfristigen Zinsanstieg sind kurzfristige Zinsbindungen für die
Verbraucher nachteilig, weil sie sich dann die niedrigen Zinsen nicht
für einen langen Zeitraum sichern können", so Wuermeling.

Unter dem Wegfall langfristiger Finanzierungen würde zudem die
Stabilität des deutschen Immobilienmarktes leiden. Der Zusammenbruch
des Immobilienmarktes in den USA oder in europäischen Ländern wie
Spanien oder England hängt eng mit deren Finanzierungskulturen
zusammen. Kurzfristige Finanzierungen fördern die Blasenbildung. In
Spanien wurden fast alle Immobilienkredite mit kurzen Laufzeiten
beziehungsweise mit variabler Zinsbindung vergeben.

Wenn das Europäische Parlament bei dem Recht zur vorzeitigen
Rückzahlung bleibt, solle die neue Bundesregierung zumindest die
Spielräume bei der Umsetzung nutzen, fordert Wuermeling. "Bei der
Umsetzung ist Vorsicht geboten: Die Möglichkeit zur vorzeitigen
Rückzahlung sollte das heutige Maß nicht überschreiten und eng auf
Ausnahmefälle begrenzt bleiben - beispielsweise wenn der Kreditnehmer
arbeitslos wird oder sich scheiden lässt", so der Verbandsvorstand.

Zur Sparda-Gruppe:

Die Gruppe der Sparda-Banken besteht aus zwölf wirtschaftlich und
rechtlich selbständigen Sparda-Banken in Deutschland sowie mehreren
Service-Gesellschaften wie der Sparda-Datenverarbeitung eG und der
Sparda-Consult Gesellschaft für Projekt- und Innovationsmanagement
GmbH. Mit insgesamt über 3,41 Mio. Mitgliedern und rund vier Mio.
Kunden gehören die Sparda-Banken zu den bedeutendsten Retailbanken in
Deutschland. Die Sparda-Banken sind als genossenschaftliche Banken
Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR).



Pressekontakt:
Isabelle Drexler
Verband der Sparda-Banken e.V.
Hamburger Allee 4
60486 Frankfurt am Main
T. +49 (0)69 7920-9440


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