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Gefängnisstrafe aufgrund fehlender Probenahme? Der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. warnt vor den schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis

Geschrieben am 16-10-2013

Berlin (ots) - Viele Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind davon
betroffen: Bis spätestens 31.12.2013 ist nach der geltenden
Trinkwasserverordnung eine Erstuntersuchung auf Legionellen in der
Trinkwasser-Installation von Großanlagen (§3 der TrinkwV 2001)
durchzuführen. Allerdings scheine das die meisten Eigentümer und
Hausverwalter wenig zu interessieren, so Winfried Hackl vom Deutschen
Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW) mit Sitz in
Berlin. Nach seiner Meinung liege das einerseits am mangelnden
Bewusstsein und Informationsdefiziten im Hinblick auf die Verbreitung
dieser Krankheitserreger über Warmwassersysteme. Andererseits würden
die damit verbundenen Gesundheitsgefahren aus Kostengründen bewusst
ignoriert.

Doch sind sich die Eigentümer und Hausverwalter von Großanlagen
auch bewusst, dass ab 2014 schwere Rechtsfolgen für die
verantwortlichen Personenkreise drohen, wenn die Erstuntersuchung des
technischen Maßnahmewertes (Legionellen) von Großanlagen zur
Trinkwassererwärmung bis zum 31. Dezember nicht durchgeführt wird?
Leider, so Winfried Hackl, sei in der Öffentlichkeit noch immer
weitgehend unbekannt, dass ein Fristversäumnis nicht nur eine
Ordnungswidrigkeit darstelle, sondern auch als Straftat gewertet
werden konne. Die vorsätzliche Verbreitung von Legionellen kann mit
einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldbuße von
25.000,- EUR (§25 der TrinkwV 2001) geahndet werden.

Daher rät der Verband dringend, qualifizierte Fachfirmen mit der
Durchführung der Erstuntersuchung zu beauftragen. Bereits viele
Fachbetriebe des Sanitärhandwerks haben sich auf die Probenahmen von
Trinkwasserinstallationen nach §15, Absatz 4 der TrinkwV
spezialisiert und gezielte Fortbildungsmaßnahmen ergriffen um
fachgerechte Probenahmen durchführen und umfassende Beratungen bieten
zu können. Allerdings, so wissen die Fachleute innerhalb des DFLW
e.V., sind die meisten Fachbetriebe sowie die
untersuchungsberechtigten Prüflabore bereits voll ausgelastet, sodass
man umgehend einen Prüftermin vereinbaren sollte.

Nähere Informationen zur Trinkwasserverordnung und zur geforderten
Erstuntersuchung erhalten Sie von den Fachleuten des DFLW e.V. unter:
www.dflw.info.



Pressekontakt:
DFLW e.V.
Kathrin Planiczky
Tel. 06184-95 34 47
Email: kathrin.planickzy@dflw.info


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