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Gutachterstelle, GOÄ und Online-Sprechstunde

Geschrieben am 11-10-2013

München/Bamberg (ots) - Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), stellte einige seiner Themen
zum 72. Bayerischen Ärztetag in Bamberg vor.

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

"Ähnlich wie in den vergangenen Jahren lag die Anerkennungsquote
ärztlicher Behandlungsfehler im vergangenen Berichtsjahr bei 30 bis
33 Prozent", sagt der Vizepräsident der Bayerischen
Landesärztekammer, Dr. Wolfgang Rechl, im Vorfeld des 72. Bayerischen
Ärztetages in Bamberg.

Gemessen an 18 Millionen Klinikbehandlungen und rund 540 Millionen
Praxis-Fällen pro Jahr seien dies jedoch vergleichsweise wenig
Fehler, obwohl natürlich jeder Behandlungsfehler einer zu viel sei.
Dies entspreche auch der Quote der BÄK-Jahresstatistik für alle
Gutachterstellen in Deutschland sowie den Anerkennungsquoten der
gesetzlichen Krankenversicherung. "Die Zahl der Anträge ist im
Vergleich zum Jahr 2011/2012 mit 1093 Fällen auf 1247 im Jahr
2012/2013 leicht gestiegen", erklärt der Vizepräsident.

Mit der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen unterstützt die
BLÄK seit über 35 Jahren Patientinnen und Patienten bei der
Durchsetzung berechtigter Arzthaftungsansprüche sowie beschuldigte
Ärztinnen und Ärzte bei der Zurückweisung unberechtigter Ansprüche.

Behandlungsfehler werden sachlich rekonstruiert, die medizinische
Behandlung wird aus medizinischer und juristischer Sicht bewertet.

Gebührenordnung für Ärzte

"Den von der Bundesärztekammer (BÄK) Ende Juni finalisierten
Vorschlag für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halte ich für
ein fertiges Konzept", sagt Rechl. Nun liege es an der Politik hier
endlich Taten folgen zu lassen. Immer wieder war das Inkrafttreten
einer neuen GOÄ verschoben worden. Die letzte Teilnovelle erfolgte
1996. "Umso wichtiger war es, jetzt gezielt Forderungen nach Berlin
zu tragen", so der BLÄK-Vize. Der GOÄ-Entwurf nehme neue
Behandlungsmethoden und neuen Operationsmethoden mit auf, ebenso
beinhalte er technologische Innovationen im Leistungsverzeichnis der
ärztlichen Abrechnung. "Es ist längst überfällig, dass das neue
Konzept für die GOÄ den veränderten Versorgungsbedarf und das
veränderte Leistungsspektrum berücksichtigt", mahnt Rechl an.

Dies sei zum Beispiel mit einer besseren Abbildung und
Höherbewertung von zuwendungsorientierten Leistungen, unter anderem
Gesprächsleistungen und Hausbesuche, geschehen. Für die Ärztinnen und
Ärzte bedeute eine neue GOÄ mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung.
"Wir sind überzeugt, dass die neue GOÄ langfristig für Patienten,
Ärzte und Kostenträger verständlicher, transparenter und in ihrer
Anwendung besser nachvollziehbar wird." Nun liege es an der
Bundesregierung den nächsten Schritt zu tun. "Wir fordern die Politik
auf, die Novelle ohne weitere Verzögerungen auf Grundlage der von der
Ärzteschaft geleisteten Vorarbeiten umzusetzen. Als Übergangslösung
muss ein Inflationsausgleich geschaffen werden. Seit 1996 beträgt die
Inflation in Deutschland 30,4 Prozent - der Punktwert in der GOÄ ist
hingegen gleich geblieben. Der GOÄ-Punktwert muss deshalb im Rahmen
des Inflationsausgleichs angehoben werden", so Rechl.

Online-Sprechstunde

Der BLÄK-Vize spricht auch über die Entwicklungen im Bereich Neue
Medien. "Die Online-Sprechstunde über das Internet ist keine
futuristische Vision mehr, sondern bereits gelebte Realität", weiß
Rechl. Internetdienstleister, wie zum Beispiel Dr. Ed aus
Großbritannien, bieten diese Dienste bereits an. Hier beraten
Mediziner Patienten, ohne diese persönlich je gesehen zu haben. In
Deutschland sind solche Fernbehandlungen zum Schutz der Patienten
gemäß § 7 Abs. 4 der Berufsordnung verboten. "Der Arzt darf
individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht
ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch
bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass ein Arzt
den Patienten unmittelbar behandelt", heißt es dort. "Der
unmittelbare Patienten-Arzt-Kontakt ist durch nichts zu ersetzen",
betont Rechl. Dies habe man im vergangenen Jahr bereits durch das
Patientenrechtegesetz unterstrichen, welches die Rechte von Patienten
stärken und mehr Transparenz gewährleisten solle.



Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de


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