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Städte und Gemeinden sollen fürs Energiesparen nicht mehr bestraft werden / Geringerer Strom- und Gasverbrauch führt zu Mindereinnahmen der Kommunen / Agora macht Reformvorschlag

Geschrieben am 19-09-2013

Berlin (ots) - Das Berliner Politiklabor Agora Energiewende hat
einen Reformvorschlag für das Konzessionsabgabenrecht vorgelegt.
Damit soll verhindert werden, dass Städte und Gemeinden durch das
Energiesparen bestraft werden. Der Vorschlag wurde heute auf dem
Deutschen Kämmerertag in Berlin vorgestellt.

Rund 3,5 Milliarden Euro zahlen Strom- und Gasverbraucher jährlich
an die deutschen Städte und Gemeinden, damit die Betreiber von Strom-
und Gasnetzen für ihre Leitungen öffentlichen Grund nutzen dürfen.
Bisher waren diese sogenannten Konzessionsabgaben verlässliche
Einnahmen. Doch im Zuge von Energiesparmaßnahmen, mit denen
Haushalte, Gewerbe und Industrie ihren Strom- und Gasverbrauch
reduzieren sowie durch die Eigenerzeugung von Strom, werden die
Konzessionsabgaben zurückgehen. Denn bisher sind diese Einnahmen
ausschließlich von der Menge der verbrauchten Strom- und Gasmengen
abhängig: Für jede Kilowattstunde Strom und Gas werden zwischen 0,03
Cent bis 2,39 Cent berechnet.

"Die kommunalen Haushalte sollten nicht darunter leiden, wenn die
Bürger weniger Strom und Gas verbrauchen und effizienter
wirtschaften", warnt Rainer Baake, Direktor von Agora Energiewende,
einer von der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation
getragenen Initiative. "Es bietet sich daher an, die
Konzessionsabgabe künftig an die Leistung der Strom- und
Gasanschlüsse zu koppeln, also nicht mehr nach verbrauchten
Kilowattstunden abzurechnen, sondern nach der Kilowatt-Zahl des
Anschlusses. Denn die Konzessionsabgabe ist der Preis dafür, dass der
Netzbetreiber seine Leitungen auf öffentlichen Grundstücken verlegen
darf. Ob durch die Leitungen viel oder wenig Strom und Gas fließen,
spielt dabei technisch keine Rolle. Es ist daher sinnvoll, die
Konzessionsabgabe pauschal abzurechnen und dadurch die Kosten der
Strom- und Gasversorgungssysteme fairer als bisher zu verteilen."

Den Reformvorschlag hat die im Energierecht renommierte
Anwaltskanzlei Raue LLP im Auftrag von Agora Energiewende, der
European Climate Foundation sowie des Regulatory Assistance Projects
geprüft. Demnach ist die Koppelung der Konzessionsabgabe an die
Leistung von Strom- und Gasanschlüssen rechtlich möglich. Dazu
müssten die Konzessionsabgabenverordnung und das
Energiewirtschaftsgesetz geändert werden.

Der "Vorschlag zur Reform des Konzessionsabgabenrechts" sieht vor,
dass einmalig für jede Kommune die durchschnittlichen Einnahmen aus
den Konzessionsabgaben in den zurückliegenden Jahren ermittelt
werden. Der entsprechende Betrag soll dann künftig auf die
Leistungswerte aller Strom- und Gasanschlüsse in den Kommunen
umgelegt werden. Dadurch würden beispielsweise Stromkunden mit einem
leistungsschwachen Anschluss weniger Konzessionsabgaben zahlen als
Stromkunden mit einem leistungsstarken Anschluss. In Summe wären die
Einnahmen aus den Konzessionsabgaben für die einzelnen Kommunen
genauso hoch wie bisher.

"Dieses Verfahren gewährleistet einerseits, dass der
durchschnittliche Strom- und Gaskunde in etwa genauso viel zahlt wie
gegenwärtig, andererseits stellt es sicher, dass die Umstellung des
Energieversorgungssystems und Energieeffizienz nicht zu Lasten der
Städte und Gemeinden erfolgt", erklärt Baake.

Das Gutachten mit detaillierten Fakten zur Entwicklung des
Aufkommens aus den Konzessionsabgaben sowie den nötigen
Gesetzesänderungen zur Umsetzung des Vorschlages steht ab sofort auf
der Internetseite www.agora-energiewende.de zum Download zur
Verfügung.



Pressekontakt:
Christoph Podewils, Leiter Kommunikation
Tel: 030/2844901-10
Mobil: 0151/27656196
christoph.podewils@agora-energiewende.de

Agora Energiewende ist eine gemeinsame Initiative der Stiftung
Mercator und der European Climate Foundation.


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