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Wiesn-Besuch ohne Reue / Dr. Klein gibt Versicherungstipps für das Oktoberfest

Geschrieben am 18-09-2013

Lübeck (ots) - Wenn am 21. September 2013 das Oktoberfest in
München seine Tore öffnet, feiern wieder Millionen Deutsche und
Besucher aus aller Welt mit. Besonders die Maß Bier gehört für die
vielen Gäste zur Volksfeststimmung dazu. Doch wo viel Alkohol
getrunken wird, steigt auch die Zahl der Unfälle. Ein umfassender
Versicherungsschutz ist deshalb wichtig.

"Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert nicht nur seinen
Führerschein, sondern auch seinen Versicherungsschutz.", sagt Stephan
Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. "Hat der alkoholisierte
Autofahrer einen Unfall, kann die Kaskoversicherung die Leistung
kürzen oder sogar verweigern." Begleicht die Versicherung den
Schaden, hat sie das Recht, bis zu 5.000 Euro der an den Unfallgegner
ausgezahlten Entschädigungssumme vom Unfallverursacher
zurückzufordern.

Kommt es auf dem Volksfest zu Personenschäden, schützt die private
Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Wer allerdings
im Vollrausch in eine körperliche Auseinandersetzung gerät, setzt
seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. "Kann die Versicherung
nachweisen, dass der Unfall aufgrund von Fahrlässigkeit entstanden
ist - und dazu zählen Verletzungen durch bewusste Handgreiflichkeiten
- muss die Versicherung nicht zahlen.", erklärt Gawarecki. Zieht man
sich die Wunde selbst zu, indem man zum Beispiel betrunken stürzt,
übernimmt wie gewohnt die Krankenkasse die anfallenden
Behandlungskosten. Zuzahlungen für Medikamente muss man aber selbst
zahlen. Nur bei schweren Verletzungen springt die private
Unfallversicherung ein, sofern der Unfall nicht grob fahrlässig
entstanden ist.

"Was viele Versicherte nicht wissen: Verzichtet die Versicherung
auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, heißt das nicht, dass auch
Schäden unter Alkoholeinfluss immer reguliert werden.", so Gawarecki.
"Je nach Schwere des Falles kann die Versicherung auch hier die
Zahlung des Schadens verweigern. Um nicht aufgrund eines durchzechten
Abends seine gesamte Existenz zu gefährden, raten wir deshalb allen
Wiesn-Besuchern zu einem maßvollen Genuss von Alkohol."

Weitere Informationen zu den verschiedenen Versicherungen finden
Sie auf http://www.drklein.de/versicherung.html.

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
www.bit.ly/18xmxES

Über Dr. Klein

Dr. Klein ist unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für
Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu
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Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund 800
Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Girokonto und Tagesgeld, Versicherungen und Geldanlagen sowie
Immobilienfinanzierungen und Ratenkredite.

Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger
Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft, der Kommunen und
von gewerblichen Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine
Institutionellen Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und
maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der
Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen. Die
kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen,
vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und
Versicherungsinstituten sichern den Dr. Klein Kunden stets den
einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dr. Klein
ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten
internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG



Pressekontakt:
Michaela Reimann
Leiterin Unternehmenskommunikation / Pressesprecherin
Dr. Klein & Co. AG
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23558 Lübeck
Mobile: +49 (0) 151 / 58 04 - 1936
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