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Reporter ohne Grenzen unterstützt streikende Journalisten in Tunesien

Geschrieben am 17-09-2013

Berlin (ots) - Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen streiken
heute in Tunesien Journalisten. Sie protestieren gegen die Festnahme
des bekannten Journalisten und Bloggers Zied al-Heni am 13.
September, der erst gestern Nachmittag gegen Kaution aus der
Untersuchungshaft entlassen wurde. Er hatte seinerseits die Festnahme
des Kameramannes Mourad Meherzi kritisiert und erklärt, er könne
nachweisen, dass die Staatsanwaltschaft die Beweise gegen den
Kameramann gefälscht habe.

Mourad Meherzi hatte gefilmt, wie ein Mann ein Ei auf
Kulturminister Mehdi Mabrouk geworfen hatte - auch wenn das auf dem
Video kaum zu erkennen ist (http://bit.ly/180l9OY). "Die Aufregung um
diesen Eierwurf ist absolut unverhältnismäßig. Wir fordern, dass die
Staatsanwaltschaft alle Vorwürfe gegen al-Heni fallen lässt",
erklärte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen.
"Wir erklären uns solidarisch mit den streikenden Journalisten in
Tunesien. Die tunesische Regierung benutzt weiterhin Gesetze aus der
Diktatur, um die Medien unter Druck zu setzen." Auch Mourad Meherzi
ist mittlerweile wieder auf Kaution frei, der Prozess gegen ihn -
unter anderem wegen "Verschwörung zur Gewalt gegen Funktionäre" und
"Verleumdung von Amtsträgern" - beginnt am 23. September, einen Tag
vor dem Prozess gegen Zied al-Heni.

Vor allem Artikel 245 des tunesischen Strafgesetzbuches, der die
"Verleumdung von Amtsträgern" unter Strafe stellt, ist ein
problematisches Erbe des im Januar 2011 gestürzten Diktators Zine
el-Abidine Ben Ali. Nicht nur die Anklagen gegen Meherzi und al-Heni
stützen sich unter anderem auf diesen Artikel, sondern auch das
Verhör des Radiomoderators Zouhair al-Jiss am vergangenen Mittwoch
(9. September 2013). Al-Jiss wurde verhört, nachdem ein Gast in
seiner Sendung Korruptionsvorwürfe gegen Tunesiens Präsidenten
vorgebracht hatte. Artikel 245 führt zweieinhalb Jahre nach Ben Alis
Sturz weiter zu Angst und Selbstzensur unter Journalisten. Gemeinsam
mit Artikel 128, der "falsche Beschuldigung von öffentlichen
Angestellten" bestraft, wird er immer wieder gegen kritische
Journalisten eingesetzt.

Reporter ohne Grenzen registriert schon seit einiger Zeit einen
beunruhigenden Anstieg der Strafverfolgungen gegen Journalisten in
Tunesien, während körperliche oder verbale Angriffe gegen
Journalisten oft ungestraft bleiben. Vor dem Sturz Ben Alis war
Tunesien eines der schwierigsten Länder weltweit für Journalisten.
Seitdem hat das Land, in dem der sogenannte "Arabische Frühling"
begann, auf dem Weg zu mehr Pressefreiheit große Fortschritte
gemacht. Vor allem in jüngster Zeit erfährt es jedoch immer wieder
heftige Rückschläge: Bereits vor zwei Wochen streikten die
Journalisten im Land und protestierten vor dem Sitz der
Rundfunkanstalt ERT, weil die Regierung die Vorsitzenden von fünf
öffentlichen Radiosendern willkürlich selbst ernannt hatte.

Dabei hatte auch Reporter ohne Grenzen noch im Mai 2013 die
Ernennung der unabhängigen Rundfunkkommission als ersten Schritt hin
zu einem neuen tunesischen Mediensystem begrüßt
(http://bit.ly/18SiFiM). Diese Kommission sollte die Regierung unter
anderem bei der Postenvergabe im Medienbereich beraten - doch die
tunesische Regierung überging sie eigenmächtig. Damit ist die
Unabhängigkeit der staatlichen Medien nicht nur formal, sondern auch
inhaltlich stark beschädigt.

Auch auf anderen Wegen übt der Staat Druck aus: So hat
beispielsweise der Direktor der Rundfunkbehörde am 31. Juli die
Ausstrahlung einer Sendung unterbrochen, die Zusammenstöße zwischen
Armee und Islamisten im algerischen Grenzgebiet zum Thema hatte.
Außerdem wurde im August bekannt, dass der öffentliche Sender Radio
Nationale seine Journalisten auffordert, die Ablaufpläne aller
Sendungen 24 Stunden vor Ausstrahlung der Direktion vorzulegen und
sämtliche Informationen zu streichen, die die öffentliche Ordnung
oder den sozialen Frieden stören könnten.

Tunesien hat auch immer noch keine demokratische Verfassung.
Reporter ohne Grenzen hat schon mehrfach kritisiert, dass der
bisherige Verfassungsentwurf beim Schutz der Pressefreiheit viel zu
kurz greift. So fehlen beispielsweise Garantien für die in den
Artikeln 30 und 31 genannten Rechte der Meinungsfreiheit und
Informationsfreiheit. Problematisch ist auch die in Artikel 124
beabsichtigte Regulierung des Informationssektors
(http://bit.ly/16xzZfh).

Tunesien war nach dem "Arabischen Frühling" in der ROG-Rangliste
der Pressefreiheit um dreißig Plätze nach vorne gesprungen und liegt
aktuell auf Rang 134
(https://www.reporter-ohne-grenzen.de/ranglisten/rangliste-2013/).
Weitere Informationen zu Tunesien finden Sie hier in englischer
Sprache: http://en.rsf.org/tunisia.html.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska
Pressearbeit
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 202 15 10 - 16
F: +49 (0)30 202 15 10 - 29


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