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Lebensversicherungen: Provisionen erneut vor Gericht

Geschrieben am 11-09-2013

Berlin (ots) -

- Zillmerung beschert Anlegern Verluste bei vorzeitigen
Vertragskündigungen
- Mit Nettotarifen ohne Provisionen bessere Erträge möglich

Lebensversicherer sollten Nettotarife ohne Vertriebsprovision
anbieten und sich damit langwierige juristische Gefechte ersparen.
Das sagt Erwin Bengler, Experte für Lebensversicherungen bei der
Honorarberaterbank quirin bank AG. So müsste die Berechnung der
Rückkaufswerte nicht immer wieder deutsche Gerichte beschäftigen und
Anleger um ihr Geld bringen.

Denn heute hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über
Provisionen bei vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen zu
entscheiden. Ganz konkret geht es um die Anrechnung der
Vertriebsprovisionen auf den Rückkaufswert - und damit für die
Anleger um viel Geld und für die Versicherer um viel Ärger. Mit
Nettotarifen, wie sie in der Honorarberatung eingesetzt werden,
stünden Anleger besser da.

Im Fokus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht die
sogenannte Zillmerung. Bei dieser Form der Entlohnung für den
Vertrieb werden in den ersten Jahren nach Abschluss eines
Lebensversicherungsvertrages die Beiträge der Anleger fast
vollständig für die Provisionen der Verkäufer verwendet. Oft werden
mehrere tausend Euro an Prämien von den Versicherungen dafür
ausgeschüttet - pro Vertrag. Wenn der Anleger den Vertrag dann
vorzeitig kündigt, ist in den ersten Jahren so gut wie kein Guthaben
auf dem Vertragskonto vorhanden, denn damit wurden die Provisionen
bezahlt.

Der BGH hatte sich bereits mehrfach damit beschäftigt, wie eine
gerechte Lösung aussehen könnte. Entschieden hatte er bereits, dass
mindestens die Hälfte der gezahlten Beiträge zurückerstattet werden
müssen. Jetzt geht es um Details und das Vorgehen der Versicherer,
deren Auszahlungen von manchen Kunden immer noch als eher zögerlich
angesehen werden.

Eine klare und faire Lösung wäre der komplette Verzicht auf
Provisionen. Stattdessen sollten Nettotarife angeboten werden, wie
sie in der Honorarberatung verwendet werden. So kommen die
Einzahlungen von Vertragsbeginn an dem Guthaben des Kunden zugute.
Das steigert zum einen die Rendite, was in Zeiten niedriger Zinsen
für die Anleger entscheidend ist. Zum anderen sind die Rückkaufswerte
damit auch bei vorzeitiger Kündigung höher, da keine Provisionen
abgeführt wurden.



Ansprechpartnerin für die Medien:

Kathrin Kleinjung
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
quirin bank AG
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin

Telefon: +49 (0)30 89021-402
kathrin.kleinjung@quirinbank.de


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