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Nach erfolgreicher Sanierung und Restrukturierung: InfraTrust Anleger stimmen über Zukunft ihrer Fonds ab / Gesellschafterversammlungen entscheiden über Klage gegen Oliver Schulz

Geschrieben am 23-08-2013

Berlin (ots) - Die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds (IT) hat
für den 2. und 3. September 2013 zu den Gesellschafterversammlungen
für die Fonds IT 2, IT 5, IT 6, IT 8 sowie IT 9 in Berlin geladen.
Nach einer Vielzahl erfolgreicher Restrukturierungsmaßnahmen sollen
die Anleger bzw. Gesellschafter der einzelnen Fonds, die in
Mobilfunkanlagen in den USA investiert sind, über deren Zukunft
abstimmen.

"Ich darf ohne Übertreibung behaupten, dass diese
Gesellschafterversammlungen die Wichtigsten seit Bestehen der
InfraTrust Fonds sind", sagt InfraTrust-Geschäftsführer Stephan
Brückl von der MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH, welche die IT
Fonds in einer schwierigen Phase übernommen und mittlerweile
erfolgreich saniert hat. "Nach mehreren fruchtlosen Jahren haben die
Gesellschafter nun endlich das Ergebnis unserer Arbeit vor Augen und
können nun darüber entscheiden, wie sie mit ihren Fonds und damit
auch mit dem von ihnen eingezahlten Kapital weiter verfahren wollen.
Es stehen einige für die Zukunft grundlegende Entscheidungen an, so
dass wir auf eine rege Beteiligung hoffen." Insgesamt sind 2567
Anleger zur Abstimmung aufgerufen.

Zur Erinnerung: Bedingt durch das Missmanagement des damaligen
Vorstand des Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC), das die
InfraTrust Fonds ursprünglich emittiert hatte, waren die Fonds in
eine Schieflage geraten. Nachdem Oliver Schulz, der auch als
Geschäftsführer der BAC Holding verantwortlich war, entlassen worden
war, übernahmen die BAC-Gründer Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl
und Nikolaus Weil wieder die Verantwortung. Dank ihrer Unterstützung
für das Management der MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH unter
Stephan Brückl sind die InfraTrust Fonds inzwischen auf dem besten
Weg ist, wirtschaftlich zu gesunden.

Konkret veranlasste die MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH als
Geschäftsführung folgende Maßnahmen:

- absolute bzw relative Kostensenkungen in den USA (IT 6 & 8)
- Stop der US-Kosten (IT 2, 5 & 9)
- Kostensenkungen in Deutschland
- Mieterhöhungen für Anlagen in den USA und damit Erwirtschaftung
eines positiven Cash-Flows für die Fonds mit einer Steigerung
zum Vorjahr (IT 6 & 8)
- voller oder massiver Abbau aller Verbindlichkeiten in 2013 (IT
6 & 8)
- nahezu vollständige Kompensation des Verlustes eines Mieters
von Anlagen durch den Abschluss verschiedener außerplanmäßiger
Mieterhöhungen (IT6)
- Überkompensation des Verlusts eines Mieters durch den Abschluss
zweier neuer Mietverträge sowie aufgrund verschiedener
außerplanmäßiger Mieterhöhungen (IT 8)
- Einholung konkreter Angebote großer und angesehener
US-Funkturmbetreiber zur Verwaltung des Fondsportfolios
- Überprüfung der Wettbewerbsfähigkeit der aktuellen Konditionen
der CIG als wichtigstem Partner der InfraTrust Fonds
- Einholung eines Angebots der erfolgreichsten Investmentbank in
dieser Industrie, um den transparenten Verkaufsprozess des
Portfolios in einer öffentlichen Auktion zu leiten, sofern es
die Gesellschafter wünschen
- Aushandlung sehr interessanter Wandeloptionen (IT 2, 5 & 9)
- Liquiditätssicherung der Fonds 2, 5 & 9 durch die CIG

"Mit diesen Maßnahmen haben wir ein sehr gutes Ergebnis für alle
Fonds erzielen können", sagt Geschäftsführer Stephan Brückl. Dieses
Ergebnis soll sich, so der InfraTrust-Geschäftsführer, positiv auf
die weiteren Verwertungsbemühungen für die Gesellschafter der Fonds
auswirken.

Stephan Brückl, der das Management der InfraTrust Fonds im Januar
2012 übernommen hatte, hat für die Gesellschafter im Vorfeld der
Gesellschafterversammlungen umfangreiche und mit zahlreichen
wichtigen Detailangaben versehene, 60 Seiten starke Unterlagen
aufbereitet. So umfassen die Einladungen zu den
Gesellschafterversammlungen einen jeweils ausführlichen Bericht des
Fondsmanagements, detailliert aufbereitete Jahresabschlüsse und
weitere Anlagen, die den Gesellschaftern eine möglichst gute
Entscheidungsbasis bieten sollen. "Uns ist wichtig, dass die
Gesellschafter größtmögliche Transparenz haben", so Stephan Brückl.
"Denn nur dann können sie wirklich auf objektiver Grundlage und mit
größtmöglicher Verantwortung ihre Stimme abgeben."

Inhalt dieser Unterlagen ist u. a. auch der Hinweis auf das
Engagement der BAC-Gründer Beiten, Przybyl und Weil zur Sanierung und
Restrukturierung der InfraTrust Fonds. Bereits 2012 hatten Stefan
Beiten und Nikolaus Weil einen Betrag von 1 Million US-Dollar in bar
über die CIG Wireless Corporation als wichtigstem Partner der
InfraTrust Fonds investiert - unter der Bedingung, dass sich die CIG
verpflichtet, mindestens diesen Betrag mehreren InfraTrust Fonds auch
wieder zuzuführen. Somit wurden die Fonds über diesen Weg mit
privatem Kapital von Stefan Beiten und Nikolaus Weil unterstützt und
diese dadurch vor der Insolvenz gerettet.

Darüber hinaus haben Stefan Beiten und Nikolaus Weil gemeinsam mit
Franz-Philippe Przybyl den Fonds in den vergangenen Jahren
Dienstleistungen über bis heute rund einer weiteren Million US-Dollar
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. "Ohne all diese Leistungen wäre
es nicht möglich gewesen, das wirtschaftliche und organisatorische
Desaster, das Oliver Schulz als früherer Geschäftsführer hinterlassen
hat, zu beseitigen und die Fonds erfolgreich zu restrukturieren",
sagt Stephan Brückl. "Dabei ist das Motiv der drei Unternehmer ebenso
einfach wie ehrbar: Zum einen vertrauen die früheren
BAC-Gesellschafter nach wie vor ihrem Geschäftsmodell in der
Kombination der InfraTrust Fonds und der CIG. Zum anderen sehen sie
sich verpflichtet, den InfraTrust-Gesellschaftern gegenüber die
unternehmerische Verantwortung zu übernehmen."

Auf der auf diese Weise geschaffenen Grundlage und mit der
notwendigen Transparenz ausgestattet, können die Gesellschafter der
InfraTrust Fonds im Rahmen der Gesellschafterversammlung darüber
entscheiden, ob sie die Zusammenarbeit mit der MfAM Mobilfunk Asset
Management GmbH sowie der CIG als US-Dienstleister fortsetzen
möchten. Einige Gesellschafter der InfraTrust Fonds 6 und 8 hatten
die Fonds-Geschäftsführung darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob und
zu welchen Konditionen ihre Fonds aufgelöst werden könnten.

Hintergrund sind die fortwährenden Versuche der Sworn Gruppe unter
ihrem Geschäftsführer Oliver Schulz die Anleger zu einem Wechsel der
Geschäftsführung und Austausch der Komplementärgesellschaft zu
drängen. "Eine Vielzahl von Gesellschaftern ist dessen überdrüssig
und fühlt sich förmlich bedrängt", erklärt Stephan Brückl. "Deshalb
sind wir beauftragt worden ein Auflösungsszenario zu erarbeiten."

Über alle Fonds hinweg hingegen können die Gesellschafter
entscheiden, ob eine Klage, welche die Fonds-Geschäftsführung gegen
Oliver Schulz vorbereitet hat, beim Landgericht Berlin eingereicht
werden soll. Hintergrund: bei seinen Versuchen die Fonds zu
übernehmen hat Oliver Schulz in den vergangenen zwei Jahren mehrfach
nachweislich zu unlauteren und rechtswidrigen Mitteln gegriffen.
Seine gezielten Kampagnen mit falschen Tatsachenbehauptungen haben
die InfraTrust Fonds schwer geschädigt.

Zuletzt hatte das Landgericht Berlin Oliver Schulz im Juni diesen
Jahres zu Schadensersatz wegen der Verletzung von Treuepflichten als
Geschäftsführer zahlreicher InfraTrust-Fonds im Dezember 2010
verurteilt (AZ: 98 O 67/11). Der damalige BAC-Geschäftsführer hatte
2010 versucht, die InfraTrust-Fonds IT 2, 5, 6, 8 sowie ITP 7 und 9
durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit
einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK
Management GmbH zu übernehmen. Auf dieses Urteil setzt nun die
weitere Klage auf, die Schadenersatz von über 2 Millionen US-Dollar
von Oliver Schulz fordert.

"Die bislang entstandenen Schäden für die InfraTrust Fonds sind
nachweisbar, weitere Schäden durchaus absehbar, so dass wir
verpflichtet sind, den Gesellschaftern innerhalb der einzelnen Fonds
auch hierüber umfängliche Transparenz zu vermitteln", erläutert
Stephan Brückl. "Denn die entstandenen Schäden sind auch zu Lasten
ihres Kapitals gegangen. Insofern erachten wir es nur für richtig,
dass die Anleger nun auch selbst darüber entscheiden, ob sie hierfür
eine Entschädigung wollen und die Klage einreichen."



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Telefon: +49-30-2404-8290
Telefax: +49-30-303-665791
E-Mail: uwe.wolff@naima-media.de


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