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Fördergelder für die energetische Sanierung des Eigenheims / Was es bei der Beantragung zu beachten gilt (BILD)

Geschrieben am 20-08-2013

Berlin (ots) -

Bei den derzeitigen Temperaturen denken die wenigsten Hausbesitzer
an ihre Heizung. Dabei sind die Sommermonate ideal, um mögliche
Einsparpotenziale im Heizungskeller aufzudecken und diese durch
gezielte Optimierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu heben. Seit Januar
2013 stellt der Bund zusätzliche Fördermittel von jährlich 300
Millionen Euro bereit. "Wer bei seiner Heizungsmodernisierung von
Förderprogrammen profitieren will, sollte einige wichtige Details
beachten", sagt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer VdZ - Forum für
Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., "Beispielweise müssen
Fördermittel der KfW-Bank vor Beginn der Arbeiten beantragt werden",
so der Experte weiter.

Voraussetzungen für Fördergelder beachten und profitieren

Auf der Servicewebsite www.intelligent-heizen.info finden
interessierte Hausbesitzer Informationen über mögliche Förderungen
und nützliche Tipps für die Planung einer Heizungsmodernisierung.
Neben Broschüren als kostenlosem Download zu den Fördermitteln der
KfW-Bank und des Marktanreizprogramms (MAP) vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), findet sich hier auch eine
Fördermitteldatenbank. Mit wenigen Angaben wie Postleitzahl und
Baujahr, erhalten Verbraucher einen Überblick über nationale und
regionale Fördertöpfe.

Beim Förderprogramm der KfW werden Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent
subventioniert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5000 Euro. Für ein
Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten
ausgeschüttet (maximal 15000 Euro), für ein sogenanntes Effizienzhaus
70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25 Prozent (maximal 18750
Euro). Das MAP fördert beispielsweise den Kesseltausch mit einem
einmaligen Bonus von 500 Euro. Um die Fördergelder der KfW oder MAP
abrufen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen
erfüllt werden:

Förderprogramm der KfW-Bankengruppe "Energieeffizient Sanieren":

- Antrag vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW stellen.
Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als
Vorhabensbeginn.
- Ein unabhängiger, externer Sachverständiger muss vor und nach
der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden.
- Nach der Modernisierung muss ein Hydraulischer Abgleich
durchgeführt werden.
- Weitere Informationen: VdZ-Information Nr. 15: "KfW - Programm
Energieeffizient Sanieren" oder KfW-Infocenter unter Tel.
01801-33 55 77.

Marktanreizprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle:

- Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der
Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Ausnahme: Anträge von
Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie Anträge
für Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen vor Beginn der
Maßnahmen stellen.
- Fördervoraussetzung bei einem Kesseltausch ist der Nachweis des
Hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Zudem müssen die
Umwälzpumpen im Heizwasserkreislauf die Effizienzklasse A oder
Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27
einhalten.
- Weitere Informationen: VdZ-Information Nr. 12: "Basis- und
Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2012" oder unter der BAFA
Service-Nummer 06196-908 625.

Das Bestätigungsformular für den Hydraulischen Abgleich finden
Verbraucher ebenfalls auf intelligent-heizen.info. Wer unsicher ist,
welche Modernisierungsmaßnahmen sich für seine Heizungsanlage lohnen,
sollte sich an einen Fachhandwerker wenden. In einem einstündigen
Heizungs-Check spürt dieser mögliches Optimierungspotenzial auf und
berät Hausbesitzer bei der Planung und Umsetzung.



Pressekontakt:
Simone Jost
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
und Kampagne "Intelligent heizen"
VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Oranienburger Straße 3
10178 Berlin
Tel. 030 / 27874408-0
simone.jost@vdzev.de


Svenja Wierick / Johanna Jörißen
Weber Shandwick
Telefon: 0221 / 949918-48
presse@vdzev.de


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