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PKV: Doppelte Selbstbeteiligungen ab sofort unzulässig

Geschrieben am 20-08-2013

Hamburg (ots) - Tausende privat Krankenversicherte haben aufgrund
doppelter Selbstbeteiligungen jahrelang zu viel an ihre
Versicherungsgesellschaften gezahlt - damit ist nach dem
Gerichtsurteil des Amtsgerichts München vom 2. Juli 2013 nun
endgültig Schluss. Laut der aktuellen Entscheidung ist sowohl eine
Kombination als auch eine Aneinanderreihung zweier
Selbstbeteiligungen nicht zulässig. "Dank des Urteils können die
Versicherten diese Zahlungen jetzt zurückfordern", weiß Ozan Sözeri,
Gründer und Geschäftsführer der WIDGE.de GmbH.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter geklagt, der innerhalb
seiner Gesellschaft den Tarif wechselte. Das Problem: Während im
alten Tarif eine jährliche Selbstbeteiligung in Höhe von 2.300 Euro
veranschlagt war, wurde im neuen eine Fallpauschale verlangt. Bei der
fallbezogenen Selbstbeteiligung muss der Versicherte bis zu einem
bestimmten Betrag die Kosten für jeden einzelnen Arztbesuch und alle
Medikamente übernehmen. Darin sah die Versicherungsgesellschaft eine
Mehrleistung und verlangte, dass der Kunde nach dem Wechsel beide
Selbstbeteiligungen übernehmen sollte. Bereits am 12. September
letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof zugunsten des Klägers
und erklärte die Kombination zweier Selbstbeteiligungen für ungültig.
Daraufhin forderte die betroffene Versicherungsgesellschaft den
Kläger auf, erst die jährliche Selbstbeteiligung auszuschöpfen und
anschließend die fallbezogene zu zahlen. Dies war jedoch nicht im
Sinne des Klägers, weshalb er erneut juristische Schritte einleitete.
Am 2. Juli 2013 wurde durch das Amtsgericht München auch diese Praxis
des Versicherers untersagt.

"Ich bin sehr froh, dass nun auch von rechtlicher Seite alles
offiziell geklärt werden konnte. Dies ist ein Sieg für die
Versicherten!", freut sich Sözeri. Die WIDGE.de GmbH bietet ihren
Kunden kostenlose Unterstützung an, wenn diese Rückzahlungen der zu
viel geleisteten Beiträge von ihrer Versicherungsgesellschaft
einfordern wollen. "Wir sorgen dafür, dass die entsprechenden
falschen Passagen aus den Policen gestrichen und die Rückzahlungen
bei den Versicherungsgesellschaften eingeleitet werden. Es ist uns
sehr wichtig, dass wir unsere Kunden auch nachhaltig betreuen", so
der Geschäftsführer der WIDGE.de GmbH.



Pressekontakt:
Simon Wierz, WIDGE.de GmbH, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, Tel.
+49 40 60 94 66 822, Fax: +49 40 60 94 66 852, E-Mail:
presse@widge.de, Web: http://www.widge.de


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