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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Urteil gegen den »Wikileaks«-Informanten Bradley Manning

Geschrieben am 31-07-2013

Bielefeld (ots) - Das Urteil gegen den »Wikileaks«-Informanten
Bradley Manning ist eine Schlappe für die US-Regierung und ein Sieg
für die Demokratie. Richterin Lind stellte sich tapfer dem Versuch in
den Weg, an dem jungen Mann ein Exempel zu statuieren, das
Geheimnisaufdecker im Bereich der nationalen Sicherheit abgeschreckt
hätte. Wer vertuschte Massaker, Gefangenenmisshandlung und Folter aus
Gewissensnot an die Presse weitergibt, braucht künftig nicht zu
fürchten, wegen »Zusammenarbeit mit dem Feind« vor den Kadi gezerrt
zu werden. Das Gericht setzte in Fort Meade einen Präzedenzfall, der
die Regierung davon abbringen dürfte, den seit dem Bürgerkrieg nicht
mehr bemühten Tatbestand zu behaupten. Schon gar nicht gegen
»Whistleblower«. Die Richterin stellte die Kinderlogik der
Staatsanwaltschaft vom Kopf auf die Füße. Demnach wird jemand nicht
allein deshalb zum Kollaborateur, weil er vertrauliche Informationen
zur Veröffentlichung weitergibt, die dann auch von Terroristen im
Internet gelesen werden können. Im konkreten Fall deutete in der
Kommunikation zwischen Manning und »Wikileaks« tatsächlich nichts
darauf hin, dass der damals 20-jährige Geheimdienstanalyst die
Absicht hatte, irgendeinem erklärten Feind der USA zu helfen. Es sei
denn, die Geheimnisaufdecker-Plattform wird als Feind identifiziert.
Die Regierung kann diesen Ausgang des Prozesses nicht anders denn als
Niederlage werten. Schließlich hatte sie nur deshalb auf dem
Verfahren bestanden, um den schmächtigen Gefreiten wegen
»Zusammenarbeit mit dem Feind« ein Leben lang hinter Gitter zu
schicken. Alles andere hatte der Angeklagte schon vorher
eingestanden. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken: Das Urteil ist
weder ein Freispruch noch ist Bradley Manning ein Held. Er hat
ungeprüft und ohne jede weitere Kontrolle 700 000 Dokumente an
»Wikileaks« weitergegeben und damit nicht nur Fehlverhalten
aufgedeckt, sondern auch Menschenleben gefährdet. Dafür verdient er
eine Strafe, die angesichts des Schuldspruchs in 19 anderen
Anklagepunkten immer noch drakonisch ausfallen kann. Es bleibt zu
hoffen, dass Richterin Lind bei der Festlegung der Strafe dasselbe
Augenmaß beweist wie bei der Urteilsfindung. Auf dem fernen Moskauer
Flughafen wird einer den Ausgang des Verfahrens ganz besonders
aufmerksam verfolgen - liefert das Militärgericht dem
NSA-Geheimnisaufdecker Edward Snowden doch einen Vorgeschmack auf
das, was ihn erwartet, sollte er jemals wieder seinen Fuß auf
amerikanischen Boden setzen. Snowdens Fall ist anders gelagert, weil
er sehr viel gezielter Informationen an die Öffentlichkeit brachte
als Manning. Vergleichbar sind aber die überzogenen Vorwürfe der
Regierung. Erst an dem derzeit noch offenen Strafmaß wird der
»Whistleblower« ablesen können, ob er in der Heimat auf einen fairen
Prozess hoffen darf.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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