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Die wenigsten Deutschen bereiten sich auf den Ernstfall vor: Was tun, wenn ich im Urlaub ausgeraubt werde?

Geschrieben am 28-07-2013

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Im Urlaub ausgeraubt?
http://ots.de/WfXLw
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Berlin (ots) - Die Urlaubszeit ist in vollen Gange, doch die
wenigsten Deutschen haben sich auf den Ernstfall vorbereitet!

In Berlin werden bis zu 100 Taschendiebstähle pro Tag gemeldet.
Sofern nichts wichtiges gestohlen wurde, melden dies nur wenige.
Aufgeklärt werden ohnehin nur 2% bis 4% der gemeldeten Fälle. Viel
schlimmer: Nur wenige Touristen bereiten sich auf einen solchen Fall
vor! Wobei gerade Touristenregionen wie Barcelona & Co um einiges
schlimmer sind!

Fragen wie: "Wo sperre ich meine Karten?" bzw. "Wie gehe ich in
einem solchen Fall vor?" oder "Wo bekomme ich im Notfall Geld her?",
sind wichtige Fragen! Dementsprechend sollte man diesen Fragen am
besten schon vor dem Urlaub etwas Zeit widmen, ansonsten kann es
schnell teuer werden!

Nachfolgend wollen wir von www.Seismart.de erklären, wie man sich
am besten auf eine solche Situation vorbereitet und wie man sich im
Idealfall verhält:

Hilfe! Ich wurde ausgeraubt! Was mache ich jetzt?

- Der erste Schritt lautet: Ruhe bewahren!

- Im zweiten Schritt sofort Telefonisch alle Bank- und
Kreditkarten sperren lassen. Ab diesem Zeitpunkt haftet nicht
mehr der Kunde, sondern die Bank. Nach Möglichkeit die Uhrzeit
und den Namen des Mitarbeiters notieren. Geübte Diebe wissen
ganz genau, dass solche Karten schnell gesperrt werden und
werden diese Dinge dementsprechend als erstes ausgenutzt.

- Den Verlust bei der Polizei auf dem Revier melden (nicht nur
einem Streifenbeamten) und eine Anzeige gegen unbekannt
erstatten. Außerdem sollte ein schriftlicher Nachweis
ausgestellt werden, denn ohne diesen Nachweis regulieren viele
Banken und Karteninstitute den Schaden nicht. Auch kann ohne
diesen Nachweis kein neuer Pass, Personalausweis oder
Führerschein ausgestellt werden.

- Fand der Raub im Ausland statt, sollte der nächste Weg zum
deutschen Konsulat oder zur deutschen Botschaft führen. Hier
kann ein Ersatzpass ausgestellt werden. Wer Kopien aller
Ausweise vorlegen kann, die sinnvollerweise separat von den
Ausweisen aufbewahrt wurden, beschleunigt den Prozess.
Führerschein, Kfz-Papiere oder Personalausweis können hier nicht
ersetzt werden. Dies kann erst in Deutschland geschehen.

- Sind Krankenversicherungskarte, Bibliotheksausweis oder die
Kundenkarte für das Fitnesscenter ebenfalls gestohlen worden,
müssen auch diese Einrichtungen sofort informiert werden. Sonst
müssen Kunden je nach Vertragsvereinbarungen ebenfalls für
eventuelle Schäden aufkommen.

Was tun bei Verständigungsschwierigkeiten?

Nicht immer sind die persönlichen Kenntnisse der Landessprache so
gut, dass eine Anzeige problemlos möglich ist oder die Verständigung
auf Englisch erfolgen kann. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

- Das Konsulat kann mit Adressen von vertrauenswürdigen
Dolmetschern aushelfen, fungiert aber häufig auch als
telefonische Übersetzungshilfe und übersetzt für die Beamten auf
dem Revier.

- Sofern der Urlaub über ein Reiseunternehmen organisiert wurde,
ist eine weitere Möglichkeit den Reiseleiter um Unterstützung zu
bitten.

Ich bin Pleite! Wie komme ich an Geld im Ausland?

- Die deutsche Botschaft hilft nur selten mit Bargeld aus, das auf
jeden Fall wieder zurückgezahlt werden muss. Rechnungen für
Krankenhaus- oder Hotelkosten werden nicht übernommen.

- Wer mit einer Reisegruppe unterwegs ist, kontaktiert am besten
die Reiseleitung. Familie oder Freunde können auf ein Konto des
Veranstalters überweisen. Der Betrag wird von der Reiseleitung
vor Ort bar ausgezahlt, sobald ein Überweisungsbeleg via Fax
oder E-Mail eingegangen ist.

- Wer seinen Urlaub individuell organisiert hat, kann sich über
Finanzdienstleister wie Western Union oder Moneygram innerhalb
kurzer Zeit Geld überweisen lassen. Ein Geldtransfer ist hierbei
ohne Konto möglich. Ein Familienmitglied oder Freund zahlt Geld
in einer deutschen Filiale ein, der Betroffene kann das Geld
dann bei der vorab vereinbarten Bank am Urlaubsort abholen -
gegen Vorlage eines Ausweises bzw. eines Ersatz-Ausweises von
der deutschen Botschaft. Die Gebühren für diese
Onlineüberweisung liegen zwischen fünf und zehn Prozent.

Was kann ich schon vor dem Urlaub tun, um im Notfall gewappnet zu
sein?

- Sämtliche telefonische Sperrnummern notieren und eine Kopie mit
in den Urlaub mitnehmen. Aufbewahrt werden sollten sie getrennt
von den Kreditkarten und wichtigen Dokumenten wie Pass und
Ticket. Außerdem sollte eine weitere Kopie einer
vertrauenswürdigen Person zu Hause überlassen werden, die im
Notfall von Deutschland aus alles veranlassen kann.

- So wenig wie möglich an Karten und Ausweisen in den Urlaub
mitnehmen.

- Adresse und Telefonnummer der deutschen Botschaft oder des
Konsulats notieren und mitnehmen.

Sperrnummern innerhalb Deutschlands (Vorwahl: +0049)

- Allgemeiner Sperr-Notrufnummer für Karten aller Art: 116 116

- EC-Karte: 0 18 05/02 10 21

- MasterCard 08 00/8 19 10 40

- Visa 0800/8 11 84 40

- American Express: 0 69/97 97 20 00

- Die jeweiligen Nummern im Ausland können über die Webseiten der
Anbieter eingeholt werden. Etwa in einem Internetcafe oder in
einem Hotel.

Welche Vorsorge kann ich im Urlaub treffen, damit ich gar nicht
erst ausgeraubt werde?

- Die meisten Hotels bieten gegen eine geringe Gebühr einen
Zimmersafe an. Hier sollten alle wichtigen Dinge aufbewahrt
werden und bei Ausflügen nur Pass, eine geringe Summe an Bargeld
und eine Kreditkarte mitgenommen werden. Gibt es keinen
Zimmersafe, können Wertgegenstände im Hotelsafe untergebracht
werden - gegen eine Quittung.

- Den Hotelschlüssel bei Ausflügen an der Rezeption abgeben. Dann
kann es nach einem Raubüberfall keine verspäteten weiteren
unangenehmen Überraschungen geben.

Wer kommt für Sachschäden auf?

- Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, kann die
Schäden bei dieser geltend machen. Jedoch wird den Geschädigten
hier häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, sodass die
Versicherungen den Schaden häufig nicht übernehmen.

- Was viele Betroffene nicht wissen, ist, dass die
Hausratversicherung bei Raub eintritt. Wenn jemandem Gewalt
angedroht oder jemand Opfer eines Raubüberfalls wurde, deckt der
Versicherer den Schaden häufig ab. Das gilt unter anderem auch
bei Diebstählen aus abgeschlossenen Schließfächern oder Spinden
in Schwimmbädern oder am Strand. Bei einfachem Diebstahl tritt
die Hausratversicherung hingegen nicht ein.

- Wichtig ist, dass die jeweiligen Versicherungen auf jeden Fall
unverzüglich noch aus dem Urlaub über den Schaden informiert
werden: telefonisch, per E-Mail oder Fax. Sonst wird der
Versicherungsschutz riskiert. Daher ist es auch in diesem Fall
sinnvoll die entsprechenden Kontaktdaten als auch
Versicherungsnummern zu notieren und mitzunehmen.

Zum Original: http://ots.de/WfXLw



Pressekontakt:
Tel.: +43 (0)676 4487764
Mail: presse@seismart.de
http://www.SeiSmart.de

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gerne bearbeitet und genutzt werden - Nur bitte SeiSmart.de erwähnen.


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