(Registrieren)

Landeszeitung Lüneburg: Der Traum ist längst nicht ausgeträumt / Prof. Christian Tams zu Syrien, Iran, Drohnen, Atomausstieg, Walfang und Arktis-Goldrausch im Lichte des Völkerrechts

Geschrieben am 11-07-2013

Lüneburg (ots) - Mit Waffenlieferungen an die syrischen Rebellen
bewegt sich der Westen zumindest in einer Grauzone, meint der in
Glasgow lehrende Völkerrechtler Prof. Dr. Christian J. Tams.
Asymmetrische Kriege und neue Waffentechnologie erzwängen zwar den
Wandel des Völkerrechtes, hebeln es aber nicht aus. Prof. Tams: "Man
kommt ohne das Völkerrecht nicht aus."

Waffenlieferungen an Aufständische in einem Bürgerkrieg sind laut
Völkerrecht illegal. Bricht der Westen in Syrien das Recht?

#Prof. Tams:# Die Waffenlieferungen, die die EU nach einem
Beschluss von Ende Mai in den Blick nimmt, sind völkerrechtlich
heikel. Die EU bewegt sich hier in einer Grauzone. Das Völkerrecht
geht vom Grundsatz aus, dass in einem Bürgerkrieg, wie er in Syrien
stattfindet, Rebellen nicht vom Ausland mit Waffen unterstützt werden
dürfen. Anderenfalls können das Verbot der Einmischung in die inneren
Angelegenheiten und das Gewaltverbot verletzt werden. Einige
EU-Staaten, etwa Österreich, haben darauf hingewiesen, wie heikel
entsprechende Pläne ohne die notwendige Erlaubnis des
UN-Sicherheitsrates sind. Andererseits ist das Völkerrecht nicht
blind gegenüber Menschenrechtsverletzungen, die möglicherweise durch
Waffenlieferungen unterbunden werden können. Darauf weisen Staaten
wie Großbritannien hin.

Ist der Westen doppelzüngig, wenn er Moskau die Aufrüstung Syriens
vorwirft? #Prof. Tams:# Die Befürworter von Waffenlieferungen würden
eher von ausgleichender (Un-)Gerechtigkeit sprechen. Doppelzüngig
würde ich das nicht nennen. Aber der Versuch, einen Ausgleich
herzustellen, leidet darunter, dass das traditionelle Völkerrecht die
Unterstützung von Rebellen untersagt, die Unterstützung von
Regierungen dagegen zugelassen hat. Diese Unterscheidung mag sich
aufweichen. Und festzuhalten bleibt, dass Waffenlieferungen an beide
Seiten den Konflikt anheizen.

Deckt das Völkerrecht Sanktionen gegen den Iran, der nach eigener
Aussage lediglich ein - erlaubtes - ziviles Atomprogramm verfolgt?

#Prof. Tams:# Diese Sanktionen sind - von einzelnen Ausnahmen
abgesehen - weniger problematisch als etwa Waffenlieferungen an
Rebellen in Syrien. Es handelt sich im Wesentlichen um das Einfrieren
von Konten, Reiseverbote gegen Mitglieder des Regimes sowie ein
Handelsembargo. Der Unterschied zu Syrien ist ein deutlicher, auch
wenn er technisch erscheint: Sanktionen gegen Teheran sind seit 2006
vom UN-Sicherheitsrat angeordnet worden - auf Anraten der
Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO). Die IAEO ist dafür
zuständig, die Einhaltung des Atomwaffensperrvertrages zu überprüfen.
Und Teheran hat zumindest die Pflichten zur Zusammenarbeit mit der
IAEO und zur Transparenz verletzt. Dies hat die IAEO festgestellt,
und daraufhin hat der Sicherheitsrat das Verhalten des Irans als
Bedrohung des Weltfriedens klassifiziert und Sanktionen angeordnet.
Das macht völkerrechtlich einen wichtigen Unterschied.

Werden Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates entwertet, wenn sie von
Staaten als Legitimation zu weitergehenden Aktionen missbraucht
werden?

#Prof. Tams:# Das ist ein generelles Problem, aber ich sehe keine
Entwertung. Im Iran, in Libyen, aber auch im Kosovo sah der
Sicherheitsrat den Weltfrieden als bedroht an. Darauf haben sich
einzelne Staaten berufen, um teilweise weitergehende Maßnahmen
durchzusetzen, die der Sicherheitsrat nicht angeordnet hatte - oder
bei denen es zumindest umstritten war. Das Paradebeispiel ist Libyen.
2011 hat der Sicherheitsrat auch militärische Maßnahmen zum Schutz
der Zivilbevölkerung zugelassen. Nach Ansicht etwa Russlands haben
westliche Staaten diese Ermächtigung überdehnt, indem sie - als
Haupt- oder Nebenziel - einen Regimewechsel herbeigeführt haben.
Nachfolgende Resolutionen hat der Sicherheitsrat nun vorsichtiger
formuliert. Diese Reaktion kann man nachvollziehen. Aber dass
Resolutionen des Sicherheitsrates ausgelegt werden müssen, lässt sich
nicht vermeiden - will man den Sicherheitsrat nicht ganz aus dem
Prozess heraushalten.

Das Jugoslawien-Tribunal soll den Rechtsfrieden nach dem
Balkan-Krieg wiederherstellen. Zeugt das Heranrücken der
Balkanstaaten an die EU vom Erfolg dieser Rechtsinstanz der UNO?
#Prof. Tams:# Das Jugoslawien-Tribunal ist eine faszinierende
Institution, die das Völkerstrafrecht seit den 1990er-Jahren mit
Leben erfüllt. Doch ihm das Heranrücken der Balkan-Staaten an Europa
zuzurechnen, wäre wohl eine zu positive Lesart. Ich vermute eher,
dass Serbien und Kroatien sich mit dem Jugoslawien-Tribunal
abgefunden haben, um näher an die EU heranzurücken. Angesichts der
immer noch mächtigen ethnisch-kulturellen Trennlinien zwischen den
einstigen Kriegsgegnern kann man nur hoffen, dass das Tribunal die
Grundlagen für eine spätere Versöhnung gelegt hat.

Bedarf das Völkerrecht mit seiner klaren Unterscheidung zwischen
Zivilisten und Kombattanten angesichts der steigenden Zahl
asymmetrischer Konflikte einer Überarbeitung?

#Prof. Tams:# Der Anpassung bedarf es bestimmt, aber diese ist ein
stetiger Prozess. Unrealistisch ist es, zu erwarten, dass man hier
zügig zu einer klaren neuen Regelung kommt - einfach, weil die
Probleme tatsächlich schwer zu lösen sind: wer etwa ist Kombattant,
wer Kämpfer in Konflikten zwischen Rebellen und Armeen? Das
Internationale Rote Kreuz hat jüngst eine Studie zur unmittelbaren
Teilnahme an Kampfhandlungen vorgelegt, die bei der Abgrenzung in
asymmetrischen Konflikten helfen kann.

Beim ersten deutschen Staatsbürger, der durch einen Drohnenangriff
getötet wurde, ermittelte die Bundesanwaltschaft drei Jahre lang, ob
er als Kämpfer oder als Zivilist im pakistanisch-afghanischen
Grenzgebiet unterwegs war. Werden die Grauzonen zu groß?

#Prof. Tams:# Die Gefahr, dass Zivilisten zu leichtfertig zu
Kämpfern deklariert werden, besteht. Aber es gibt keine Alternative
dazu, in jedem Einzelfall oft nur anhand vager Kriterien zu
entscheiden. Das ist der Grund, warum asymmetrische Konflikte, neben
moderner Waffentechnologie, eine der großen Herausforderungen für das
humanitäre Völkerrecht sind.

Bedarf das Völkerrecht der Ergänzung angesichts zunehmender
Mechanisierung des Krieges durch Drohnen und Kampfroboter, die
theoretisch mit Software versehen werden kann, die autonom
entscheidet, wer getötet wird und wer nicht?

#Prof Tams:# Was Drohnen angeht, ist es wohl schon zu spät,
rechtliche Verbote einzuführen. Hier muss man die bestehenden Regeln,
so gut es geht, anwenden. Bei Kampf-Robotern könnte man etwa an einen
völkerrechtlichen Vertrag denken, durch den sich Staaten auf ein
Moratorium oder ein Verbot verpflichten. Die Vorstellung, zentrale
Entscheidungen - etwa die Unterscheidung zwischen Zivilisten und
Kombattanten - könnten auf Roboter verlagert werden, ist ja
beängstigend. Politische Kampagnen zur Ächtung von Kampfrobotern
haben begonnen, aber ein völkerrechtlicher Vertrag muss
schlussendlich von Staaten ausverhandelt und abgeschlossen werden.
Allzu viel Hoffnung auf ein umfassendes Verbot habe ich nicht.

Vattenfall wehrt sich in einem internationalen Schiedsverfahren
gegen den Atomausstieg. Bei einem Kohlekraftwerk hatte der Konzern
zumindest einen Teilerfolg erzielt. Höhlt internationales Recht
nationale Souveränität aus?

#Prof. Tams:# Das ist eine Frage der Perspektive. In der Tat kam
es im Falle des Kohlekraftwerkes Moorburg vor einem internationalen
Investitionsschiedsgericht zu einem Vergleich, nachdem Vattenfall vor
deutschen Gerichten unterlegen war. Ist das problematisch? Als
Völkerrechtler antworte ich: So ist es im Investitionsrecht angelegt.
Deutschland hat mit 130 Staaten bilaterale Verträge über
Investitionsschutz geschlossen - und dabei über 50 Jahre wohl
weitgehend deutsche Investoren im Blick gehabt, die im Ausland gegen
Willkür geschützt werden sollten. Dass jetzt ausländische Investoren
gegen Deutschland klagen, zeigt, dass Investitionsschutzrecht keine
Einbahnstraße ist: das Pendel schlägt zurück. Das ist als solches
auch nicht problematisch. Zu klären bleibt, ob das
Investitionsschutzrecht etwa Umweltschutz zu klein schreibt. Wer dies
denkt, muss (und kann) in zukünftigen Investitionsschutzverträgen
Umweltaspekte stärker betonen. Es geht aber beim jetzigen
Vattenfall-Verfahren nicht um den Atomausstieg oder Umweltschutz als
solchen, sondern um das Hin und Her, um fehlende Transparenz beim
Regierungshandeln.

Seit 1986 ist der kommerzielle Walfang verboten. Japan hängte ihm
daraufhin das Tarnmäntelchen "wissenschaftliche Gründe" um. Versagt
das Völkerrecht beim Schutz von Allgemeingut?

#Prof. Tams:# Das Völkerrecht bildet ab, dass nicht die ganze
internationale Gemeinschaft den Schutz der Wale als Allgemeingut
bewertet. Japan ist zwar bisher damit gescheitert, das Verbot des
kommerziellen Walfangs aufzuweichen. Aber dass Wale zu
wissenschaftlichen Zwecken gejagt werden dürfen, ist allgemein
anerkannt. Jetzt muss der Internationale Gerichtshof klären, ob Japan
diese Ausnahme überdehnt hat. Dass dies in einem Gerichtsverfahren
auf Grundlage des Rechts geschieht, ist doch zu begrüßen.

Welche Chancen bestehen, den zu erwartenden Wettlauf um die
Ressourcen unter dem schmelzenden arktischen Meereis durch Verträge
zu regeln? #Prof. Tams:# Es gibt durchaus Chancen. Denn alle Staaten
sind sich einig, dass das UN-Seerechtsabkommen von 1982 die
Spielregeln des "Wettlaufs" bestimmt. Es regelt, wann und in welchem
Verfahren Staaten Ansprüche geltend machen können. Auch bietet der
Arktische Rat einen institutionellen Rahmen. Mit Wettläufen um
Kolonien des 19. Jahrhunderts ist dies alles nicht zu vergleichen.
Trotz aller politischen Leidenschaften in dieser Frage sind die
Chancen einer Verständigung groß.

Schottland diskutiert gerade leidenschaftlich, seine
Erdölmillionen lieber selbst auszugeben, statt sie nach London zu
transferieren. Zerstört das Selbstbestimmungsrecht der Völker alte
Nationalstaaten?

#Prof. Tams:# Es gibt immer wieder Bestrebungen, Nationalstaaten
aufzubrechen, ob in Schottland, Katalonien oder Quebec. Die Debatte
in Schottland ist weit vorangeschritten, weil die Schotten im
September 2014 in einem Referendum über ihre Unabhängigkeit abstimmen
werden. Aus schottischer Sicht handelt es sich hierbei aber nicht um
die Zerstörung eines Nationalstaates, sondern um die Rückkehr zum
schottischen Staat, den es bis 1707 gab. Generell gilt: Staaten sind
kein Selbstzweck. Entscheidend ist, wie um Unabhängigkeit gerungen
wird. Und in dieser Hinsicht ist der schottische Prozess
mustergültig: es gibt ein Referendum; der Rest Großbritanniens wird
das Ergebnis respektieren; gewaltsame Lösungen werden ausgeschlossen.
Das ist - unabhängig vom Ausgang - ein Lehrstück zur vernünftigen
Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes.

Spielt der Sicherheitsrat nicht mit, führen die Jagd nach
imaginären Chemiewaffen oder Flugverbotszonen zum angestrebten Ziel.
Ist der Traum von 1919, von einer zivilisierenden und pazifizierenden
Wirkung des Völkerrechts ausgeträumt?

#Prof. Tams:# Der Traum ist alles andere als ausgeträumt. Das
Völkerrecht ist nicht perfekt. Manchmal ist es zynisch, manchmal
hilft es weniger, als wir es uns wünschen. Aber die Frage ist doch:
Leistet es einen positiven Beitrag, hilft es uns, auf eine gerechtere
Welt hinzuarbeiten? Und andersherum gewendet: Was, wenn nicht das
Völkerrecht, kann denn Grundlage sein für eine gerechte Ordnung der
Welt? Wollen wir auf die Wirkung des Rechtes verzichten, Konflikte zu
schlichten? Man kommt ohne das Völkerrecht nicht aus. Wir dürfen es
nicht mit Hoffnungen überfrachten. Aber wir tun gut daran, mit ihm
und an ihm zu arbeiten.

Das Interview führte Joachim Zießler



Pressekontakt:
Landeszeitung Lüneburg
Werner Kolbe
Telefon: +49 (04131) 740-282
werner.kolbe@landeszeitung.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

474510

weitere Artikel:
  • Neue Westfälische (Bielefeld): Brok räumt Juncker Chancen bei Neuwahl ein Bielefeld (ots) - Der Europaparlamentarier Elmar Brok (CDU) räumt dem luxemburgischen Regierungschef Jean-Claude Juncker nach dessen Rücktritt gute Chancen für die Neuwahlen ein. "Die Bevölkerung muss jetzt entscheiden, wem sie das Vertrauen schenkt, Herr Juncker hat sich in 18 Jahren als Premierminister nichts weiter zu Schulden kommen lassen", sagte Brok der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Freitagsausgabe). Juncker, der selbst Opfer einer Abhöraktion durch den luxemburgischen Geheimdienst SREL geworden war, habe mehr...

  • "Die SPD würgt den deutschen Jobmotor ab", erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V. zu den Mindestlohn-Plänen von Rot-Grün Berlin (ots) - Zur Ankündigung von Rot-Grün, im Falle eines Wahlsieges einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger: "Die SPD würgt den deutschen Jobmotor ab." "Der Plan von Rot-Grün, durch die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde das Problem angeblicher Hungerlöhne im Niedriglohnsektor lösen zu wollen, wird die deutsche Jobmaschine abrupt zum Stillstand bringen. Es drohen französische Verhältnisse: mehr...

  • Reporter ohne Grenzen erleichtert: Freispruch im Sachsensumpf-Prozess rechtskräftig Berlin (ots) - Der Freispruch der beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel im Dresdner Journalistenprozess ist rechtskräftig, nachdem die Dresdner Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Revision zurückgezogen hat. "Wir sind sehr erleichtert über diese Nachricht", sagte der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske. "Der Freispruch ist ein ermutigendes Signal an alle Journalisten, die Missstände aufdecken. Sie dürfen nicht durch Strafverfahren eingeschüchtert werden." Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten mehr...

  • neues deutschland: Kitaplätze: Masse statt Klasse Berlin (ots) - »Ein schlechter Kita-Platz ist keinesfalls besser als gar keiner«, meinte Wolfgang Stadler, der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, am Donnerstag. Er spielte damit auf die Jubelmeldungen der Bundesfamilienministerin an, die verkündete, dass ab August ausreichend Betreuungsplätze für unter Dreijährige bereit stünden. Sicher, man muss Bund, Ländern und Gemeinden zugestehen, dass sich seit dem Krippengipfel 2007 viel getan hat. Bundesweit sind Hunderttausende zusätzlicher Betreuungsplätze entstanden. Doch von Anfang mehr...

  • Frankfurter Rundschau: Pressestimme zum Ausbau der Kinderbetreuung Frankfurt (ots) - Die Frankfurter Rundschau kommentiert den Ausbau der Kinderbetreuung: Es ist eine gute Nachricht für frischgebackene Eltern: Sie können mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihr Kind nach seinem ersten Geburtstag betreut werden kann - auch wenn Zahl und Qualität der Plätze immer noch nicht ausreichen. Dumm ist nur, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch in Zukunft mit dem Eintritt in die Schule erlischt. Die Politik ist einen guten Schritt vorangekommen bei der Ausgestaltung einer mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht