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EANS-Adhoc: ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT GIBT DIE EINLADUNG ZUR ANGEBOTSLEGUNG ZUM UMTAUSCH VON BESTIMMTEN ERGÄNZUNGSKAPITALANLEIHEN BEKANNT

Geschrieben am 26-06-2013

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
26.06.2013

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN PERSONEN MIT
SITZ UND/ ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN ANDERE
U.S. PERSONEN

Die ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT (die "Emittentin")
lädt die Inhaber (die "Schuldverschreibungsinhaber") der folgenden
Schuldverschreibungen (die "bestehenden Schuldverschreibungen")

4% bis 7% OEVAG ERG.KAP.ANL.04/14 (ISIN: AT0000438569)
10J.FRN Ergänzungskapitalanleihe 05-15 (ISIN: AT0000439708)
4,17% Ergänzungskapitalanleihe 05-15 (ISIN: AT0000439716)
Callable 13J.FRN Ergänzungskapitalanleihe 2005-2018 (ISIN: AT0000439732)
Kündbare 4,35% Ergänzungskapital 2005-2018 (ISIN: AT0000440029)
5,45% ÖVAG-Kündbare Ergänzungskapitalanleihe 2004-2019 (ISIN: AT0000438767)
Callable FRN Ergänzungskapitalanleihe 2006-2019 (ISIN: AT000B052840)
Step up to 8% Ergänzungskapital-Anleihe 2005-2020 (ISIN: AT0000439765)
5,5% / 6,375% OEVAG kündbare ERG.KAP.ANL. 04/24 (ISIN: AT0000438551)
5,65% / 6,375% OEVAG KB.ERG.KAP.AN.04/24 (ISIN: AT0000438577)
Kündbare 4,81% Ergänzungskapitalanleihe 05-2025 (ISIN: AT0000439724)
Kündbare 4,90% Ergänzungskapitalanleihe 2005-2025 (ISIN: AT0000439807)

zur Abgabe von Angeboten zum Umtausch (das "Angebot") der bestehenden
Schuldverschreibungen in folgende neu zu begebende Schuldverschreibungen (die
"neuen Schuldverschreibungen") ein:

Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2018
(ISIN: AT000B115902)
Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2019
(ISIN: AT000B115910)
Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2020
(ISIN: AT000B115928)
Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2024
(ISIN: AT000B115936)
Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2025
(ISIN: AT000B115944)

Die Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage vom
26.6.2013 (die "Angebotsunterlage") angeführt. Die im Folgenden
verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in der
Angebotsunterlage zugewiesen sind.

Gründe für das Angebot

Der Zweck des Angebotes liegt in der Optimierung der
Eigenmittel-Struktur der Emittentin und in der Erzielung eines
Kapitaleffekts für die Gruppe der Emittentin.

Das Angebot bietet den Schuldverschreibungsinhabern die Möglichkeit,
ihr Investment in vormals als Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs 7
Bankwesengesetz (BWG) zu den Eigenmitteln angerechnete
Schuldverschreibungen in neue Schuldverschreibungen, die zukünftig
Instrumente des Ergänzungskapitals gemäß Art 60 der vom Europäischen
Parlament am 16.4.2013 festgelegten Fassung der Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements
Regulation) darstellen und jeweils den dortigen Bestimmungen und
Beschränkungen unterliegen sollen, umzutauschen, und damit ihr
Investment in die Emittentin fortzusetzen.

Gegenstand und Inhalt des Angebots

Gemäß den Bestimmungen und nach Maßgabe der Bedingungen der
Angebotsunterlage lädt die Emittentin alle
Schuldverschreibungsinhaber ein, sämtliche ihrer bestehenden
Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen
der Angebotsunterlage zum Umtausch in die unten genannten neuen
Schuldverschreibungen anzubieten.

Jede Emission bestehender Schuldverschreibungen kann ausschließlich
in die unten angegebene Emission neuer Schuldverschreibungen
umgetauscht werden.

Die Emittentin ist nicht zur Annahme von Angeboten zum Umtausch
verpflichtet.

Eine Abgeltung von Stückzinsen auf die bestehenden
Schuldverschreibungen, die umgetauscht werden, erfolgt nicht.

Bestehende Schuldverschreibungen können im Rahmen des Angebots nur in
ihren Nennbeträgen und ganzzahligen Vielfachen davon angeboten
werden. Soweit sich durch Anwendung des Umtauschverhältnisses auf die
bestehenden Schuldverschreibungen ein Bruchteil an zu liefernden
neuen Schuldverschreibungen ergeben würde, wird auf die
nächstniedrigere Anzahl an ganzen Stücken neuer Schuldverschreibungen
abgerundet, und die dem Bruchteil entsprechende Anzahl an
bestehenden Schuldverschreibungen für das Angebot nicht
berücksichtigt. Jede Angebotsmitteilung muss den Gesamtnennbetrag der
angebotenen bestehenden Schuldverschreibungen ausweisen.

Schuldverschreibungsinhaber, deren Angebot angenommen wird, sind zum
Umtausch wie folgt berechtigt: _____________________________________
_________________________________________ | Bestehende |
Neue | Umtauschverhältnis (%) | | Schuldverschreibungen
| Schuldverschreibungen | | |_____________
____________|_________________________|__________________________|

|4% bis 7% OEVAG |Nachrangige FRN | 49,97|
|ERG.KAP.ANL.04/14 |Schuldverschreibungen | |
| |Volksbank AG 2013 - 2018 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|10J.FRN |Nachrangige FRN | 35,83|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | |
|05.15 |Volksbank AG 2013 - 2018 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|4,17% |Nachrangige FRN | 38,13|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | |
|05-15 |Volksbank AG 2013 - 2018 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Callable 13J.FRN |Nachrangige FRN | 31,38|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | |
|2005-2018 |Volksbank AG 2013 - 2018 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Kündbare 4,35% |Nachrangige FRN | 37,28|
|Ergänzungskapital 2005- |Schuldverschreibungen | |
|2018 |Volksbank AG 2013 - 2018 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|5,45% ÖVAG-Kündbare |Nachrangige FRN | 48,35|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | |
|2004-2019 |Volksbank AG 2013 - 2019 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Callable FRN |Nachrangige FRN | 23,80|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | |
|2006-2019 |Volksbank AG 2013 - 2019 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Step up to 8% |Nachrangige FRN | 43,64|
|Ergänzungskapital-Anleihe|Schuldverschreibungen | |
|2005-2020 |Volksbank AG 2013 - | |
| |2020 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|5,5% / 6,375% OEVAG |Nachrangige FRN | 55,11|
|kündbare ERG.KAP.ANL. 04/|Schuldverschreibungen | |
|24 |Volksbank AG 2013 - | |
| |2024 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|5,65% / 6,375% OEVAG |Nachrangige FRN | 54,77|
|KB.ERG.KAP.AN.04/24 |Schuldverschreibungen | |
| |Volksbank AG 2013 - 2024 | |
| | | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Kündbare 4,81% |Nachrangige FRN | 42,04|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | |
|05-2025 |Volksbank AG 2013 - 2025 | |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Kündbare 4,90% |Nachrangige FRN | 42,22|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | |
|2005-2025 |Volksbank AG 2013 - 2025 | |

|_________________________|_________________________|________________
__________|

Das Umtauschverhältnis je Schuldverschreibung ermittelt sich aus dem
errechneten Barwert des künftigen Rückzahlungsbetrages zum
Endfälligkeitstag nach Abzug der während der Laufzeit bisher
zugewiesenen Nettoverluste (§ 23 Abs 7 BWG) zuzüglich einer
freiwilligen Prämie von bis zu maximal 5 Prozentpunkten.

Auf die in der Angebotsunterlage dargestellten Risikofaktoren wird
ausdrücklich hingewiesen.

Die neuen Schuldverschreibungen

Die neuen Schuldverschreibungen werden gemäß dem von der FMA
gebilligten und veröffentlichten Basisprospekt (der "Prospekt") über
das EUR 10.000.000.000 Programm zur Begebung von
Schuldverschreibungen vom 29.05.2013 der Österreichischen
Volksbanken-Aktiengesellschaft angeboten. Der Prospekt ist auf der
Website der Emittentin (www.volksbank.com) zum Download verfügbar und
in Papierversion an der Geschäftsanschrift der Emittentin, Kolingasse
14-16, 1090 Wien, Österreich zu den üblichen Geschäftszeiten
unentgeltlich erhältlich.

Die Anleihebedingungen der neuen Schuldverschreibungen, welche die
Rechte und Pflichten der Emittentin und der
Schuldverschreibungsinhaber regeln, sind auf der Homepage der
Emittentin unter www.volksbank.com/anleihen abrufbar.

Die Schuldverschreibungsinhaber sollten die Anleihebedingungen
sorgfältig lesen und ihre Entscheidung über die Teilnahme oder
Nichtteilnahme am Angebot erst nach genauer Durchsicht und Prüfung
der Anleihebedingungen und unter Hinzuziehung ihrer Finanz-, Steuer-
und Rechtsberater treffen. Auf die im Prospekt enthaltenen
Risikofaktoren und weiteren Angaben wird ausdrücklich hingewiesen.

Teilnahme am Angebot

Die Emittentin wird im Rahmen des Angebots nur Angebote annehmen
(wenn sie sich zur Annahme dieser Angebote im freien Ermessen
entschließt), die durch Einreichung wirksamer Angebotsmitteilungen
abgegeben werden.

Um Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots anzubieten, muss ein
Schuldverschreibungsinhaber über das Clearingsystem und im Einklang
mit den Erfordernissen des Clearingsystems eine rechtswirksame
Angebotsmitteilung übermitteln oder deren Übermittlung in seinem
Namen vorkehren, die vom Angebotsagenten vor dem Angebotsende
empfangen werden muss.

Schuldverschreibungsinhabern wird geraten, mit ihrer Bank, ihrem
Wertpapierhändler oder jenem anderen Intermediär, über den sie
Schuldverschreibungen halten, abzuklären, ob diese Bank,
Wertpapierhändler oder Intermediär Anweisungen zur Teilnahme am
Angebot oder (in den eingeschränkten Umständen, in denen ein Widerruf
zulässig ist) Anweisungen zum Widerruf von Anweisungen annehmen und
wenn ja, bis wann diese Anweisungen erteilt werden müssen, damit sie
rechtzeitig vor Angebotsende dem Angebotsagenten zugeleitet werden
können. Die vom Clearingsystem für die Abgabe (und den Widerruf) von
Angebotsmitteilungen aufgestellten Fristenden können vor den in der
Angebotsunterlage genannten Fristenden liegen.

Voraussichtlicher Zeitplan

Datum Ereignis
26.6.2013 Bekanntgabe des Angebots
28.6.2013 Angebotsbeginn
Die Angebotsunterlage ist über den Angebotsagenten und auf
der Homepage der Emittentin (nach Maßgabe der im Abschnitt
"Angebots- und Verbreitungsbeschränkungen" der
Angebotsunterlage enthaltenen Beschränkungen) erhältlich.
18.7.2013 17.00 (MEZ) Angebotsende
Letzter Zeitpunkt, an dem Angebotsmitteilungen dem
Angebotsagenten zugegangen sein müssen.
23.7.2013 Bekanntgabe der Annahme und der Ergebnisse des Angebots
26.7.2013 Abwicklungstag


Weitere Informationen

Eine vollständige Beschreibung der Bestimmungen und Bedingungen des
Angebots ist der Angebotsunterlage zu entnehmen. Fragen in
Zusammenhang mit dem Angebot sind an den Angebotsagenten und die
Emittentin zu richten:

EMITTENTIN
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
Kolingasse 14-16
1090 Wien
Österreich
http://www.volksbank.com/investor_relations
investorrelations@volksbank.com

Anfragen nach Informationen in Bezug auf das Verfahren zum Angebot
der Schuldverschreibungen und die Teilnahme am Angebot sind an den
Angebotsagenten zu richten:

ANGEBOTSAGENT
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
Kolingasse 14-16
1090 Wien
Österreich
Herr Gerald Hopfinger
gerald.hopfinger@volksbank.com
Tel.: +43 (0)50 4004 - 3229

Eine Kopie der Angebotsunterlage ist für berechtigte Personen auf
Anfrage beim Angebotsagenten erhältlich.

Weder die Emittentin, der Angebotsagent noch deren Organe,
Mitarbeiter oder Tochtergesellschaften geben irgendeine Zusicherung
oder Empfehlung irgendeiner Art betreffend das Angebot oder
Empfehlungen dahingehend ab, ob Schuldverschreibungsinhaber im Rahmen
des Angebots Schuldverschreibungen zum Umtausch anbieten sollen.
Diese Mitteilung ist in Verbindung mit der Angebotsunterlage zu
lesen. Diese Mitteilung stellt keine Einladung dar,
Schuldverschreibungen zu erwerben oder umzutauschen oder ein
diesbezügliches Angebot zu stellen. Derartige Einladungen werden nur
in der Angebotsunterlage gemacht und jeder Erwerb, Umtausch oder jede
Annahme von Umtauschangeboten wird ausschließlich auf Basis der in
der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen gemacht. Diese
Mitteilung und die Angebotsunterlage beinhalten wichtige
Informationen, welche sorgfältig vor jeglicher Entscheidung in Bezug
auf das Angebot gelesen werden sollten. Falls ein
Schuldverschreibungsinhaber Zweifel hat, welche Maßnahmen er treffen
soll, wird ihm empfohlen, selbst Rat bei einem Bank- oder
Vermögensberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderen
unabhängigen Beratern einzuholen.

Verbreitungsbeschränkungen

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Umtausch oder Verkauf und
keine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Umtausch oder Kauf von
Schuldverschreibungen in Jurisdiktionen dar, in welchen solch ein
Angebot oder eine Einladung ungesetzlich ist und es werden keine
Angebote von Schuldverschreibungsinhabern solcher Jurisdiktionen
akzeptiert.

Die Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten Jurisdiktionen
gesetzlichen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen.
Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden von
der Emittentin und dem Angebotsagent dazu angehalten, sich selbst
über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Vereinigte Staaten

Die Einladung zur Abgabe des Angebots wurde und wird nicht, weder
direkt noch indirekt, auf jede beliebige Art und Weise oder
Hilfsmittel (einschließlich, ohne Einschränkung, durch
Faxübertragung, Telex, Telefon, Email oder jede andere Form der
elektronischen Übermittlung) des internationalen oder
zwischenstaatlichen Handels oder durch eine Einrichtung einer
nationalen Wertpapierbörse, in oder innerhalb der Vereinigte Staaten
gemacht und kein Angebot betreffend Schuldverschreibungen wird auf
diese Art und Weise, mit diesen Hilfsmitteln oder Einrichtungen in
oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder gegenüber U.S. Personen
oder Personen, die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft
sind, gemacht. Dementsprechend werden und dürfen keine Kopien dieser
Angebotsunterlage sowie damit verbundener Unterlagen oder
Materialien, weder direkt oder indirekt in die oder innerhalb der
Vereinigten Staaten oder gegenüber U.S. Personen oder Personen die in
den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, verschickt oder
auf anderem Weg übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden.
Jedes Angebot von Schuldverschreibungen, das direkt oder indirekt
eine Zuwiderhandlung gegen eine dieser Beschränkungen darstellt, ist
ungültig. Angebote, die von Personen abgegeben werden, die in den
Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, sowie von Händlern,
Treuhändern oder Intermediären, die auf nicht diskretionärer Basis
für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften
Auftraggeber handeln, werden nicht akzeptiert. Jeder
Schuldverschreibungsinhaber, der ein Angebot stellt, bestätigt, dass
er sich nicht in den Vereinigten Staaten befindet und nicht von der
Vereinigten Staaten aus Angebote stellt und nicht auf diskretionärer
Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder
wohnhaften Auftraggeber handelt. In diesem Absatz bedeuten die
"Vereinigten Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre
Gebiete und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin
Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und die Northern Mariana
Islands), jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika sowie
den Distrikt von Columbia.

Vereinigtes Königreich

Eine Kommunikation über die Angebotsunterlage und alle anderen
Unterlagen oder Materialien betreffend das Angebot wird nicht
durchgeführt, noch wurden solche Unterlagen und/oder Materialien
durch eine bevollmächtigte Person aufgrund von Paragraf 21 des
Financial Services and Markets Act 2000, gebilligt. Dementsprechend
werden solche Unterlagen und/oder Materialien im Vereinigten
Königreich nicht an die Öffentlichkeit verteilt oder weitergegeben
und dienen nur der Verbreitung an Personen außerhalb des Vereinigten
Königreichs oder an Personen im Vereinigten Königreich, die unter die
Definition eines professionellen Anlegers (wie in Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005 (die "Order") definiert) fallen oder an Personen gemäß Artikel
49(2) der Order oder an andere Personen, an welche sie gemäß der
Order in zulässiger Weise weitergegeben werden dürfen.

Italien

Weder die Einladung noch die Angebotsunterlage oder andere Dokumente
oder Materialien in Zusammenhang mit der Einladung wurden oder werden
bei der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB")
eingereicht. In der Republik Italien erfolgt keine Einladung zu einem
Angebot. Soweit Angebote nach Italien gelangen, wird die Einladung in
der Republik Italien ("Italien") als ein ausgenommenes Angebot gemäß
Artikel 100 und 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr 58 vom
24.2. 1998 in der geltenden Fassung (das "Finanzdienstleistungsgesetz
") und Artikel 34-ter, Absatz 1 lit a und Artikel 35-bis, Absatz 4,
der Verordnung der CONSOB Nr. 11971 vom 14.5.1999 in der geltenden
Fassung (die "CONSOB Verordnung") durchgeführt.

Schuldverschreibungsinhaber können diesfalls die bestehenden
Schuldverschreibungen über berechtigte Personen (wie
Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die diese
Tätigkeiten in Italien gemäß dem Finanzdienstleitungsgesetz, der
Verordnung der CONSOB Nr 16190 vom 29.10.2007 in der geltenden
Fassung und dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1.9.1993 in der geltenden
Fassung) und im Einklang mit anwendbaren Gesetzen und Verordnungen
sowie den von der CONSOB oder anderen italienischen Behörden
aufgestellten Erfordernissen anbieten.

Finanzintermediäre haben die anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zu
Informationspflichten gegenüber Kunden im Hinblick auf die
bestehenden Schuldverschreibungen einzuhalten.

Belgien

Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch
indirekt, der Öffentlichkeit in Belgien unterbreitet. Weder die
Angebotsunterlage noch andere Dokumente im Zusammenhang mit der
Einladung und/oder dem Angebot wurden oder werden an die
Finanzdienstleistungs- und -marktaufsicht (Autorité des services et
marchés financiers/Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten,
die "Belgische FSMA") notifiziert oder von der Belgischen FSMA
gebilligt und folglich dürfen weder die Einladung noch das Angebot in
Belgien als öffentliches Angebot, wie in Artikel 3 des Gesetzes vom
1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote oder in Artikel 3
des Gesetzes vom 16. Juni 2006 über das öffentliche Angebot von
Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum Handel von
Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils
geltenden Fassung definiert, durchgeführt werden. Dementsprechend
darf diese Einladung und/oder das Angebot in Belgien nicht beworben
und/oder (weder direkt noch indirekt) durchgeführt werden und darf in
Belgien sowohl die Angebotsunterlage als auch jedes andere
Informationsschreiben, jede Broschüre oder jedes ähnliche Dokument
bezüglich der Einladung und/oder des Angebots, direkt oder indirekt,
nur an qualifizierte Anleger gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 16.
Juni 2006 über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten
und die Zulassung zum Handel von Veranlagungsinstrumenten an
geregelten Märkten in der jeweils geltenden Fassung verteilt werden,
die auf eigene Rechnung handeln. Soweit es Belgien betrifft, wurde
die Angebotsunterlage ausschließlich für den persönlichen Gebrauch
der oben genannten qualifizierten Anleger erstellt und nur für die
Einladung und das Angebot. Folglich darf die in der Angebotsunterlage
enthaltene Information nicht für andere Zwecke verwendet werden oder
an andere Personen in Belgien verteilt werden.

Frankreich

Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch
indirekt, der Öffentlichkeit in Frankreich unterbreitet. Nur
qualifizierte Anleger (Investisseurs Qualifiés) gemäß und in
Übereinstimmung mit Artikel L.411-1, L.411-2 und D.411-1 des
französischen Code Monétaire et Financier sind zur Teilnahme am
Angebot berechtigt. Die Angebotsunterlage und alle anderen
angebotenen Materialien betreffend die Einladung zur Abgabe des
Angebots wurden nicht und dürfen nicht an die Öffentlichkeit in
Frankreich verteilt werden. Die Angebotsunterlage wurde nicht zur
Billigung der Autorité des marchés financiers eingereicht.

Allgemein

Zusätzlich zu den oben genannten Zusagen wird jeder
Schuldverschreibungsinhaber, der am Angebot teilnimmt auch bestimmte
Zusagen im Hinblick auf andere Jurisdiktionen abgeben müssen, wie in
der Angebotsunterlage näher ausgeführt. Angebote von
Schuldverschreibungen von Schuldverschreibungsinhabern, die diese
Zusicherungen nicht abgeben können, werden zurückgewiesen. Die
Emittentin und der Angebotsagent behalten sich das Recht vor, im
eigenen Ermessen im Hinblick auf Angebote von Schuldverschreibungen
zu untersuchen, ob eine von einem Schuldverschreibungsinhaber
abgegebene Zusicherung richtig ist und falls dies nicht zutrifft, das
Angebot zurückzuweisen.

Die dem Emissionsvolumen nach fünf größten börsennotierten Emissionen
der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind:

ISIN:
AT000B053442
AT000B115704
AT000B056544
AT000B058011
AT000B057492

Die Emissionen der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
sind an folgenden Börsen zugelassen:

Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse AG
Amtlicher Handel der Wiener Börse AG
Geregelter Markt der Luxemburger Börse
Freiverkehr der Berliner Börse
Freiverkehr der Börse Stuttgart
Open Market der Börse Frankfurt

Rückfragehinweis:
Walter Gröblinger
Tel.: +43/ (0) 50 4004-0
E-Mail: walter.groeblinger@volksbank.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
Kolingasse 14-16
A-1090 Wien
Telefon: +43 0 50 4004-0
WWW: www.volksbank.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000755665
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
Sprache: Deutsch


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