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Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitgeber und Staat helfen beim Bausparen

Geschrieben am 26-06-2013

Hannover (ots) - Über eine halbe Million Menschen starten jedes
Jahr mit einer Ausbildung und freuen sich über das erste eigene
Einkommen. Wer als Berufseinsteiger gut aufpasst, kann dabei sogar
noch ein zusätzliches Extra bekommen. Denn viele Arbeitgeber zahlen
neben dem Gehalt vermögenswirksame Leistungen (vL) - bis zu 480 Euro
im Jahr. Und vom Staat werden diese Zahlungen, wenn sie zum Beispiel
auf einem Bausparvertrag angelegt werden, mit einer Zulage gefördert.

Traditionell ist Bausparen die am meisten genutzte Anlageform für
vermögenswirksame Leistungen. Auch Auszubildende haben nach dem
Vermögensbildungs-Gesetz (VermBG) darauf einen Anspruch. Was viele
nicht wissen: Um sie zu erhalten, müssen sie gesondert beim
Arbeitgeber beantragt werden. "Diese Unterstützung von Arbeitgeber
und Staat beim Vermögensaufbau sollte niemand verschenken", raten die
Experten der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover
(LBS Nord).

Neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage steuert der Staat bei, wenn
die vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag eingezahlt
werden. Beim Höchstbetrag von 480 Euro jährlich, von denen laut
Gesetz 470 Euro gefördert werden, sind das immerhin 43 Euro im Jahr.
Für die Zulage gelten jedoch Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde
Jahreseinkommen darf 17.900 Euro bei Singles beziehungsweise 35.800
Euro bei Verheirateten nicht überschreiten.

Die Höhe des vom Arbeitgeber bezahlten Betrags ist im Arbeits-
oder Tarifvertrag geregelt. Nicht jedes Unternehmen überweist den
förderfähigen Höchstbetrag. Um dennoch die maximale Zulage zu
erhalten, empfiehlt die LBS Nord, die Differenz aus der eigenen
Tasche zu ergänzen. Der Arbeitgeber behält dann diesen Betrag vom
Gehalt ein und leitet ihn weiter.

"Ein Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen lohnt sich
immer", so die LBS-Experten. "Er hilft, das erste Grundkapital für
die eigenen vier Wände anzusparen und sichert den Anspruch auf ein
zinsgünstiges Bauspardarlehen. Wer später andere Pläne hat, kann nach
Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren über das
Guthaben mit allen Prämienvorteilen nach Belieben verfügen."

Bausparen bietet übrigens noch weitere Fördervorteile für junge
Leute. Denn es wird vom Staat gleich dreifach unterstützt: Neben der
Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch
die Möglichkeit, Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester-Zulagen zu
erhalten.



Pressekontakt:
LBS Nord
Monika Grave
Pressesprecherin
Tel. 0511 / 926-6668
E-Mail: monika.grave@lbs-nord.de


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