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HSC Optivita UK II und HSC Optivita VI Deutschland: Hahn Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für Anleger

Geschrieben am 21-06-2013

Bremen (ots) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft hat das - soweit
bekannt - erste Schadensersatzurteil für eine Anlegerin erstritten,
die sich an den Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II GmbH &
Co. KG und HSC Optivita VI Deutschland GmbH & Co. KG beteiligt hat.
Am 14. Juni 2013 verurteilte das Landgericht Stade die Sparkasse
Harburg-Buxtehude zu Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 63.300
Euro. Die Klägerin hatte 2005 auf Anraten und im Anschluss an die
Beratung der Sparkasse eine Beteiligung an der HSC Optivita UK II
GmbH & Co. KG in Höhe von 30.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio
gezeichnet. Das Geld sollte für den Ruhestand der Klägerin und ihres
Ehemannes angelegt werden. Für das gleiche Anlageziel wurde 2006 auf
Anraten der Sparkasse eine weitere Beteiligung in Höhe von 30.000
Euro am Lebensversicherungsfonds HSC Optivita Deutschland VI GmbH &
Co. KG gezeichnet.

Die Klägerin hat der Sparkasse Harburg-Buxtehude insbesondere zum
Vorwurf gemacht, keine für die Rentenvorsorge geeigneten
Kapitalanlagen empfohlen zu haben, sondern unternehmerische
Beteiligungen mit einem Totalverlustrisiko. Weiter wurden zahlreiche
Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den britischen und den
deutschen Lebensversicherungen gerügt. Das Landgericht Stade hat der
Schadensersatzklage mit der Begründung stattgegeben, die Sparkasse
habe die Anlegerin nicht ordnungsgemäß über die tatsächliche Höhe der
Rückvergütungen informiert. Sie habe der Klägerin verschwiegen, dass
sie für die Vermittlung der Beteiligungen acht Prozent Provisionen
erhält.

"Das Urteil sollte", so Fachanwältin Dr. Brockmann, "allen anderen
investierten Anlegern Mut machen, ihre Ansprüche auch zu verfolgen."
Dr. Petra Brockmann ist Expertin für Lebensversicherungsfonds und
weiß aus Erfahrung, dass die Anleger zumeist nicht ordnungsgemäß über
die Besonderheiten und Risiken derartiger Lebensversicherungsfonds
beraten worden sind.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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