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DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG beschließt Abschaffung der 90 %-Klausel

Geschrieben am 12-06-2013

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

12.06.2013 19:56

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bad Neustadt a. d. Saale, den 12.06.2013
Die Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute die Streichung des in §
17 Abs. 4, 1. Unterabs. der Satzung für wichtige Entscheidungen der
Hauptversammlung vorgesehenen Erfordernisses einer Mehrheit von mehr als 90
% des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.


---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Telefon: +49 (0)9771 - 65-0
Fax: +49 (0)9771 - 97 467
E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
ISIN: DE0007042301
WKN: 704230
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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