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Mängel beim barrierefreien Bauen und Auswirkungen auf Verbraucher / Neue Studie des IFB Hannover im Auftrag des BSB / Gemeinsame Pressemitteilung IFB Hannover und BSB

Geschrieben am 06-06-2013

Berlin (ots) -

Umfrage unter Sachverständigen verweist auf wachsendes
Schadensrisiko

Qualität der Planung und Bauausführung nicht ausreichend

Konkrete Vertragsgestaltung schafft Sicherheit

Neue Anforderungen an die Verbraucherberatung

Die Erwartungen von Bauherren, Erwerbern und Wohneigentümern an
ein Zuhause, das auf Alter und Beeinträchtigungen ausgerichtet ist,
nehmen zu - aber häufig werden sie nicht erfüllt. Eine aktuelle
Befragung des Instituts für Bauforschung (IfB) von 50
Sachverständigen deckt auf, welche Mängel beim barrierefreien Bauen
entstehen, welche Auswirkungen sie auf Verbraucher haben und wie
diese vermieden werden können. Damit wird erstmalig eine Studie über
Mängel beim barrierefreien Bauen mit ihren Auswirkungen auf
Verbraucher vorgelegt.

Etwa 78 Prozent der von Bauherren-Schutzbund e.V., Verband
Wohneigentum e.V. und IFB Hannover im vergangenen Jahr befragten
Wohnungseigentümer will möglichst lange im eigenen Haus bleiben.
Dafür werden zunehmend Anpassungen und Umbaumaßnahmen in Räumen,
Gebäuden und im Wohnumfeld in Angriff genommen. Leider heißt dies
nicht zwangsläufig, dass dabei auch mangelfrei gebaut wird. Die
aktuelle Studie des IFB zeigt Mangelschwerpunkte auf.

Qualitätsstandards nicht klar definiert

Als großes Problem erweisen sich ungenaue Bau- und
Leistungsbeschreibungen. Oft werden Qualitätsstandards als
selbstverständlich vorausgesetzt, ohne dass sie eindeutig vertraglich
vereinbart wurden. Anbieter werben häufig mit Slogans wie
"Hochwertige Immobilie in seniorengerechter Wohnlage" oder
"Ausführung als hochwertiges, behindertenfreundliches Bad". Bei
derart "schwammigen Angaben" in Prospekten liegen dann die
Erwartungen von privaten Bauherren und das tatsächliche Bauergebnis
weit auseinander.

Fehlerhaft geplant und mangelhaft gebaut

Als ein gravierender Mangelschwerpunkt zeigte sich die baulich
unzureichende Ausführung von Zugangswegen zu Räumen, Wohnungs- und
Gebäudeteilen. Als Barrieren entpuppen sich dabei vor allem
ungeplante Stufen und Schwellen am Hauseingang und der Terrasse,
nicht nutzbare Rampen, unzureichende Türbreiten und zu knapp
bemessene Bewegungsflächen. In der Modernisierung offenbarten sich
Probleme bei barrierefrei geplanten Wohnungen, die konstruktiv so
nicht zu verwirklichen waren. Gerade beim barrierefreien Bauen, so
zeigt die Umfrage, müssen individuelle Anforderungen sorgfältig und
detailliert mit den Fakten der technischen Regelwerke in
Übereinstimmung gebracht werden. Die neue DIN 18040 "Barrierefreies
Planen und Bauen - Planungsgrundlagen" zeigt dazu neue Wege auf,
fordert jedoch auch mehr Fachkompetenz und Verantwortung von den
beteiligten Planern und Bauausführenden.

Allerdings werden DIN-Normen erst rechtlich verbindlich, wenn Sie
in Gesetze und Verordnungen - beispielsweise in die
Landesbauordnungen - eingeführt werden. Da die neue Norm DIN 18040
noch nicht in allen Bundesländern Bestandteil der Landesbauordnung
ist, besteht die Notwendigkeit, die jeweiligen Details dieser Norm
(oder aber veränderte Anforderungen) in die vertraglichen
Vereinbarungen konkret einzubeziehen. Nur das schafft für Verbraucher
und alle Beteiligten ausreichende Transparenz und Sicherheit.

Zusätzliche Kosten durch Nachbesserungen

Die Umfrage zeigt beispielhaft, wo Erwartungen, Ausführung und
Ergebnis auseinanderklaffen und welche Zusatzkosten dabei entstehen.
Im Fall eines erwarteten schwellenlosen Zugangs und einer
verbreiterten Türöffnung wurden lediglich Standardtüren eingebaut und
vorhandene Schwellen abgesenkt. Das war keine barrierefreie Lösung -
sie war auch explizit nicht vereinbart. Sie herzustellen, verursachte
6.500 Euro zusätzliche Kosten. In einem zweiten Fall wurde eine Rampe
nicht gemäß der vereinbarten DIN Norm für barrierefreien Zugang zu
einer Wohnung errichtet. Das Gefälle war zu steil, die Breite zu
schmal, Handläufe und Radabweiser fehlten. Für 14.000 Euro musste die
Rampe weitgehend neu gebaut werden. In einem weiteren Beispiel
bestellte ein Ehepaar im Zuge einer Sanierung ein barrierefreies Bad
mit bodengleicher Dusche. Beim Bau zeigte sich, dass die dafür
notwendige flache Entwässerung technisch nicht herstellbar war.
Unzureichende Bestandsanalyse und Planung verursachten hier
zusätzliche Kosten sowie die Akzeptanz eines Kompromisses durch die
Auftraggeber.

Gravierende Folgen für Verbraucher vermeiden

Mängel beim barrierefreien Bauen können gravierende Folgen nach
sich ziehen. Sie reichen von Komforteinbußen über finanzielle und
wirtschaftliche Nachteile bis dahin, dass Objekte nicht wie
beabsichtigt genutzt werden können. Auch Fördervoraussetzungen können
verfehlt werden und damit Finanzierungsengpässe bei den Auftraggebern
entstehen. "Deshalb" ,so Frau Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Direktorin des
IFB Hannover, "sollten persönliche Bedürfnisse und Anforderungen an
das Objekt im Vorfeld der Planung sehr genau analysiert, das
finanzielle Budget ermittelt und fachgerecht geplant werden. Bei der
Veränderung im Bestand sind zusätzlich die Möglichkeiten und Grenzen
des Objektes zu prüfen. UND: Nur erfahrene und qualifizierte
Fachfirmen sollten mit der Ausführung beauftragt werden."

Der Bauherren-Schutzbund e.V. bietet als gemeinnützige
Verbraucherschutzorganisation über sein bundesweites Beratungsnetz
unabhängige und fachkompetente Beratung zum barrierefreien Bauen auf
bautechnischem und baurechtlichem Gebiet an.

Die Studie "Mängel beim barrierefeien Bauen und Auswirkungen auf
Verbraucher" finden Sie unter:

www.bsb-ev.de/aktuell/aktuelle_studien/

www.bauforschung.de



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel.: 030-3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de


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