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Hahn Rechtsanwälte: Hamburgerin verklagt die Sparda Bank Hamburg eG wegen Falschberatung bei der "Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & o. KG"

Geschrieben am 06-06-2013

Hamburg (ots) - Eine Hamburgerin hat am 8. Mai 2013 beim
Landgericht Hamburg Klage gegen die Sparda Bank Hamburg eG
eingereicht. Sie wirft der Bank Falschberatung beim Erwerb des
Schiffsfonds "Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH
& Co. KG" vor. Vertreten wird die Klägerin von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft aus Hamburg. Die Bank hatte der Anlegerin die Zeichnung
des hochriskanten Schiffsfonds von MPC Capital AG als zur
Altersvorsorge geeignet empfohlen. Diese Anlageempfehlung der Bank
war weder anleger- noch objektgerecht. Der Schiffsfonds mit einer
hohen Fremdkapitalquote, erheblichen Währungskursrisiken wegen
Aufnahme eines Darlehens in Japanische Yen und einem
Totalverlustrisiko ist für eine konservative Anlegerin zur
Altersvorsorge nicht geeignet. Außerdem hat die Bank nicht über
Rückvergütungen in Höhe von mindestens 10 Prozent informiert, die sie
für die erfolgreiche Vermittlung erhalten hat.

An dem Schiffsfonds haben sich Anleger mit einem Kommanditkapital
von 115 Millionen Euro beteiligt. Das Investitionsvolumen beläuft
sich auf 248 Millionen Euro. Der Fonds befindet sich aktuell in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Mit Schreiben vom 29. April 2013
hatte die Fondsgesellschaft darüber informiert, dass das
Finanzierungskonzept vom 26. Oktober 2012 nicht umgesetzt werden
konnte, da nicht genügend Neukapital bereit gestellt wurde. Deswegen
hatte die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds
mbH die Gesellschafter aufgefordert, Ihre Zustimmung zum Abschluss
einer neuen Fünfjahres-Zeitcharter für sämtliche Schiffen und zum
Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer zu Seatrade gehörenden
Gesellschaft zu erteilen. Außerdem sollten sie der dafür notwendigen
Neufassung der Darlehensverträge mit den finanzierenden Banken und
der Ermächtigung zum Verkauf der Schiffe zustimmen - und zwar zu
einem Preis, der mindestens der dann noch ausstehenden Darlehenssumme
entspricht. Hierüber wurde eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren
bis zum 29. Mai 2013 durchgeführt und mit mehr 96 Prozent der
abgegebenen Stimmen angenommen

Die mit der Ulysses Reeferflotte II N.V. vereinbarte Zeitcharter
wird lediglich ausreichen, den Kapitaldienst der Fremdfinanzierung
und die Betriebs- und Verwaltungskosten zu decken. Überschüsse sind
zur Tilgung der Darlehen zu verwenden. Daher werden Ausschüttungen an
die Gesellschafter innerhalb der fünfjährigen Charterdauer nicht
möglich sein. Im Verkaufsprospekt wurde versprochen, dass die
Gesellschafter bei prospektiertem Verlauf der Anlage am Ende der
vorgesehenen Laufzeit 179,43 Prozent des investierten Kapitals
erhalten werden. Von den versprochenen 47 Prozent Ausschüttungen
bezogen auf das Nominalkapital haben diese bis zum 31.Dezember 2012
entgegen der Prospektierung bisher lediglich 7,9 Prozent erhalten.
Nach der Einschätzung von Hahn Rechtsanwälte ist es unwahrscheinlich,
dass die Gesellschafter noch Ausschüttungen in größerem Umfang
beziehungsweise einen größeren Teil ihrer Einlage zurückerhalten
werden.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bei Schiffsfonds von MPC Capital AG
insgesamt mehr als 500 geschädigte Anleger. "In den meisten Fällen",
so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn; "konnten wir für unsere
Mandanten einen außergerichtlichen Vergleich mit dem jeweiligen
anlageberatenden Kreditinstitut schließen. Wenn eine Bank jedoch
trotz eindeutiger Falschberatung keine außergerichtliche
Einigungsbereitschaft hat, müssen wir klagen." Im Normalfall sieht
Fachanwalt Hahn aber gute Chancen für eine außergerichtliche Lösung.
Für Anleger der MPC Reefer Flotte 2 bietet die Kanzlei am 5. Juli
2013 um 19:00 Uhr ein Geschädigtentreffen in Hamburg an, auf dem sich
Betroffene im Madison Hotel über die Möglichkeiten zum vorzeitigen
Ausstieg und der Geltendmachung von Schadensersatz auszutauschen
können.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt.
Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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