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EANS-News: Oberbank AG / Beschluss Aktienrückkauf und Rückerwerbsprogramm 2013

Geschrieben am 04-06-2013

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von
Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des
Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8
und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 4.Juni 2013 beschlossen, von den
in der Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigungen zum
Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von
Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b
BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum
Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm;
dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65
Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht: 1. Tag des
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai 2012.

2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
08. Mai 2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at.

3. Beginn des Rückkaufprogramms: 10. Juni 2013; voraussichtliche
Dauer bis 20. Juni 2013. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die
auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG. 5. Beabsichtigt ist
der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft,
das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca.
0,30%. 6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf
den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. 7.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des
Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2013 und für die
Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. §
39b BWG in Aktien für das Geschäftsjahr 2012) zu verwenden. Der
Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den
Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige
Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in
Folgejahren zu verwenden. 8. Allfällige Auswirkungen auf die
Börsezulassung: Keine 9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die
Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV
2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at,
zu erfüllen.

Linz, am 04. Juni 2013
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429
stefan.haasbauer@oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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