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Pflegebett als Leihgabe / Der Arzt muss das Bett verordnen, die Kasse genehmigt und veranlasst die Lieferung

Geschrieben am 29-05-2013

Baierbrunn (ots) - Braucht ein Patient für zuhause ein Pflegebett,
muss dies der behandelnde Arzt verordnen. Die Krankenkasse muss es
aber genehmigen und beauftragt einen Fachhändler mit der Lieferung.
Es ist dann eine Leihgabe der Kasse, die wieder abgeholt wird, wenn
das Bett nicht mehr benötigt wird, berichtet das Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber". Je nach Gesundheitszustand des Bettlägerigen
übernimmt manchmal auch die Pflegekasse die Kosten. Wer von seiner
Kasse bereits als hilfebedürftig eingestuft wurde, kann sich auch
direkt an seinen ambulanten Dienst wenden, dessen Mitarbeiter dann
alles weitere regeln.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 5/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de


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