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Vergütung in der Wohnungswirtschaft: Was ist noch "üblich"? / Regelung des Gesetzgebers unklar / Haftung wird häufig auf Dritte verlagert

Geschrieben am 27-05-2013

Berlin (ots) - Wie viel darf der Vorstand oder die
Geschäftsleitung eines kommunalen Wohnungsunternehmens verdienen?
Das, was "üblich" ist, sagt der Gesetzgeber. Doch wie viel ist das
konkret? Ein vertikaler und horizontaler Vergleich soll darüber
Aufschluss geben, heißt es dazu in dem Regelwerk. "Das ist
realitätsfern. Wie will man gesichert herausfinden, was der
Wettbewerb für eine vergleichbare Position bezahlt? Und um wie viel
darf der Manager mehr verdienen als der Hausmeister desselben
Unternehmens?", kritisiert Professor Dr. Jürgen Keßler von der HTW -
Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. "Zwischen
Vergütungsgerechtigkeit, Aufsichtsratskontrolle und Effizienz" lautet
daher eines der zentralen Schwerpunktthemen der
BBA-Managementakademie, die in diesem Jahr vom 17. bis 19. Juli in
Heiligendamm stattfindet. Auch Personalentwicklung steht auf der
Agenda. Seit nunmehr zehn Jahren kommen dort Experten aus ganz
Deutschland zusammen, um über die richtigen Antworten auf
brandaktuelle und zukunftsrelevante Fragestellungen der
Wohnungswirtschaft zu diskutieren.

Die Frage, welche Vergütung für das Management angemessen ist,
stellt sich immer wieder neu - nicht nur bei börsennotierten
Wirtschaftsunternehmen, sondern auch in der kommunalen
Wohnungswirtschaft. "Der Aufsichtsrat eines Unternehmens ist dafür
verantwortlich, dass das Management eine übliche Vergütung erhält",
so Prof. Keßler. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der damit
einhergehenden politischen Implikationen bekomme die Bemessung der
Leistung allerdings eine wachsende Bedeutung. Das Regelwerk des
Gesetzgebers mache es nach Auffassung von Keßler jedoch schwer, keine
Realsatire zu schreiben. Da nicht klar definiert ist, was üblich ist,
sondern die Höhe der Vergütung vielmehr individuell ermittelt werden
muss, hat sich unlängst ein neuer Berufsstand gebildet: Der
Vergütungsberater. Und das sei aus vielerlei Gründen unbefriedigend.
Zum einen weil die Leistung honorarpflichtig ist und zum anderen weil
die Verantwortung für die Entscheidung auf Dritte verlagert wird.

Wie nun eine praxisgerechte Lösungen aussehen kann, soll im Rahmen
des diesjährigen Sommertreffens der Experten diskutiert werden.
Darüber hinaus geht es um die Frage, mit welchen Personalkonzepten
die Wohnungswirtschaft dem demografischen Wandel bestmöglich begegnen
kann. Denn die Auswirkungen machen auch vor dieser Branche nicht
halt. Die Zahl der Erwerbspersonen schrumpft, und die Belegschaften
altern. "Wohnungsunternehmen, die sich über die demografische
Entwicklung keine Gedanken machen, werden ob kurz oder lang das
Nachsehen haben", so Dr. Hans-Michael Brey, Geschäftsführender
Vorstand der BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin,
und Initiator des Sommertreffens der Experten.



Pressekontakt:
Alexandra May
Mail: office@alexandra-may.com
Tel.: 0611 - 72 48 944


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