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Fehlende Rechtssicherheit in Deutschland / Gerichte und Anwälte legen gleiches Gesetz in verschiedenen Verfahren zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich aus

Geschrieben am 24-05-2013

Hamburg (ots) - Im Jahr 2009 agierte die mk-group ("Care-Energy")
als reiner Contractor und Energiedienstleister für Industrie und
Gewerbe. In dieser Funktion war "Care-Energy" Letztverbraucher und
galt als produzierendes Gewerbe. In 2010 verabschiedete die
Bundesregierung das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). In diesem Gesetz werden
Energieversorger und (Privat-)Kunden zum effizienten Umgang mit
Energie angehalten, was sich am Besten durch Contracting umsetzen
lässt. Entsprechend begann "Care-Energy" im November 2010 damit
Energiedienstleistungen für Private anzubieten. Analog zum Vorgehen
bei Industrie und Gewerbe meldete sich "Care-Energy" als
Letztverbraucher bei den Netzbetrieben an. In der Folge klagten
verschiedene Netzbetriebe gegen diese Anmeldung, es ergingen 5
Urteile gegen "Care-Energy", die die Unternehmen der mk-group
ausdrücklich nicht als Letztverbraucher einordnen, sondern den
Kunden. Am eindeutigsten formulieren diese Einschätzung von
"Care-Energy" als NICHT-LETZTVERBRAUCHER und dem Kunden als
LETZBERBRAUCHER das LG Mühlhausen (1 HK O 43/12 vom 19.04.12) und das
LG Erfurt (2 HKO 53/ 12 vom 05.04.12).

Diese Urteile wurden von den 3 führenden energierechtlichen
Anwaltskanzleien in Deutschland für die Netzbetreiber erstritten. Als
Folge dieser Urteile hat "Care-Energy" alle Geschäftsprozesse
dahingehend umgestellt, dass der Kunde und nicht die Unternehmen der
mk-group Letztverbraucher im Sinne des Gesetzes ist. Inzwischen
argumentieren die gleichen 3 Anwaltskanzleien genau gegenteilig,
weshalb 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber in zivilrechtlichen
Verfahren gegen den Energielieferanten im Contracting von
"Care-Energy", die mk-energy, auf Zahlung der EEG-Umlage klagen.
mk-energy liefert den gekauften Ökostrom an die mk-grid, die im
Rahmen des Contractings die Hausnetze bei den Kunden betreibt und
dort den Strom als Energiedienstleistung in sog. Nutzenergie wandelt.
Im Rahmen einer Güteverhandlung in einem Verfahren eines
Übertragungsnetzbetreibers gegen die mk-energy kam dieser Tage die
zuständige Richterin am LG Hamburg in einer ersten Einschätzung der
Sachlage zu dem Schluss, dass mk-grid, also der Kunde von mk-energy
wohl doch Letztverbraucher sei. Diese erste Einschätzung ist
unvereinbar mit den vorgenannten, von den gleichen Anwälten
erstrittenen Urteilen, dass kein Unternehmen der mk-group als
Letztverbraucher anzusehen sei.

Es zeigt sich, dass gerade die auf der Gegenseite arbeitenden
Anwaltsgesellschaften einhellig die Gesetze jeweils unterschiedlich
auslegen, gerade so, wie es für die jeweilige Mandantschaft
vorteilhaft ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass erst auf
Aberkennung der Letztverbrauchereigenschaft und dann auf Anerkennung
der Letztverbrauchereigenschaft geklagt wird. "Care-Energy" hat auf
Basis der von den Anwaltskanzleien erstrittenen Urteile alle internen
Geschäftsprozesse umgestellt und seine neue, auf Basis von 5 Urteilen
zugewiesene Rolle akzeptiert hinsichtlich Anmeldeverfahren, aber auch
bezüglich Steuern, Entgelten und privatwirtschaftlichen Abgaben.
"Care-Energy" hat in seiner von den Gerichten zugewiesenen Rolle alle
Steuern, Abgaben und Entgelte fristgerecht und vollständig
entrichtet. Es ist nicht hinnehmbar, dass neben den juristischen
Wendungen bezüglich der Letztverbraucherrolle jetzt öffentlich
behauptet wird, "Care-Energy" würde Geld schulden, weil es aus Sicht
der Anwälte jetzt eine andere Rolle hätte (Letztverbraucher).

Martin Kristek, geschäftsführer der mk-group Holding GmbH: "Wir
werden alle in der Gerichtsverfahren 2011 und 2012 beteiligten
Netzbetriebe in Deutschland auffordern, sich in den laufenden
Verfahren mit den Übertragungsnetzbetreibern auf unserer Seite zu
beteiligen. Diese sog. Streitverkündung wird den einzelnen
Netzbetrieben in den kommenden Tagen zugehen. Zugleich werden wir im
laufenden Verfahren am LG Hamburg die Anwälte, die die Entscheidungen
gegen die Letztverbrauchereigenschaft von "Care-Energy" erwirkt haben
und momentan die Gegenseite nicht vertreten, als Zeugen vor Gericht
laden." Es werde spannend sein zu beobachten, wie die Anwälte der
Gegenseite am LG Hamburg, die ihre Meinung um 180 Grad gedreht haben,
dann gegen ihre Kollegen argumentieren, die ihre Argumentation aus
den ursprünglichen Verfahren gegen die Letztverbrauchereigenschaft
vortragen.

Mit Blick auf die laufende Diskussion um die EEG-Umlage als
Begründung für die Verweigerung des Sonderkündigungsrechtes der
Verbraucher bei den zurückliegenden Preiserhöhungen der
Stromversorger verwies Martin Kristek auf einen weiteren Aspekt: In
einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm, festgestellt, dass seitens
der Übertragungsnetzbetreiber keine Verpflichtung bestehe, die
EEG-Umlage von ihren Kunden zu fordern. Die Übertragungsnetzbetreiber
seien also nicht gesetzlich verpflichtet seien, die EEG-Umlage an die
Letztverbraucher weiterzugeben, sondern tun dies aus wirtschaftlichem
Interesse über privatwirtschaftliche Verträge. Neben der Bedeutung
dieses Urteils für das laufende Verfahren zwischen
Übertragungsnetzbetreibern und "Care-Energy" verwies Martin Kristek
auf einen weiteren Aspekt des Urteils: In den vergangenen Wochen
haben zahlreiche Stromversorger den Kunden die Preise erhöht und dies
mit der steigenden EEG-Umlage begründet. Wenn einem Kunden ein
Stromversorger im Fall einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht
verweigert habe, weil es sich nach Aussage des Stromversorgers um
eine staatliche Abgabe handele, so sei dies unrechtmäßig, denn die
Weiterreichung an den Kunden erfolge auf Basis eines Vertrages, nicht
des Gesetzes. "Wer einen Vertrag hat und die Preise erhöht, muss
akzeptieren, dass seine Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben."



Für Rückfragen:
Marc März
Leiter Public Affairs

T.: +49 40 41431485 80
M.: +49 151 42260332
F.: +49 40 41431485 89

Marc.Maerz@Care-Energy.de
www.care-energy.de

Dessauer Straße 2-4
20457 Hamburg
Care-Energy
mk-group Holding GmbH
mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering - GmbH & Co.KG
neutral commoditiy clearing GmbH & Co.KG

Sitz der Gesellschaft: Hamburg
HRB 111099
Geschäftsführer Herr Martin Richard Kristek


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