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Jugendschutzprogramme mit Anerkennung für Altersstufe ab 18 / KJM formuliert Erwartungen an Anbieter / KJM will Verbreitung unterstützen

Geschrieben am 21-05-2013

München (ots) -

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung
am 15. Mai in Berlin zu den beiden unter Auflagen anerkannten
Jugendschutzprogrammen der Deutschen Telekom und des Vereins JusProg
den Beschluss gefasst, die Anerkennung für die Altersstufe ab 18
Jahren ab Juni 2013 eintreten zu lassen.

Die Jugendschutzprogramme waren im Februar 2012 zunächst auf
Antrag der Anbieter nur für Angebote bis 18 Jahren anerkannt worden,
bei entsprechender Verbreitung sollten ab Juni 2013 auch Angebote mit
einer Freigabe ab 18 Jahren umfasst sein.

Hintergrund für diese Einschränkung war die Formulierung des § 11
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der derzeit geltenden
Fassung aus dem Jahr 2003, in der die Verbreitung von
Jugendschutzprogrammen keine Voraussetzung für die Anerkennung
darstellt. Nach dem Wortlaut der Bestimmung muss die KJM ein
Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn es einen altersdifferenzierten
Zugang ermöglicht, was beide Jugendschutzprogramme erfüllen. Die
Anbieter waren sich jedoch seinerzeit mit der KJM einig, dass sich
die Schutzwirkung der Jugendschutzprogramme stärker entfalten müsse,
bevor die sogenannte "18er-Privilegierung" verantwortet werden könne.
Trotz der unsicheren Rechtslage haben die Anbieter im vergangenen
Jahr die anerkannten Jugendschutzprogramme wesentlich
weiterentwickelt und befördert. Diese Anstrengungen werden von der
KJM ausdrücklich begrüßt.

Im Vorfeld der Sitzung hatten die Anbieter versichert, sie hätten
in der Zwischenzeit nicht nur an der Verbreitung, sondern auch an der
Filterleistung und der Handhab-barkeit der Programme intensiv
gearbeitet. Auch sei die Zahl der Downloads der Programme deutlich
gestiegen. Beide Unternehmen gaben an, Apps für mobile Endgeräte zu
entwickeln, die in Kürze zur Verfügung stehen sollen. Auch die
Erweiterung der Jugendschutzprogramme auf das Betriebssystem Windows
8 sei kurzfristig geplant.

Vor diesem Hintergrund sieht die KJM rechtlich nur die
Möglichkeit, die Anerkennung für Inhalte ab 18 Jahren zuzulassen.

Jugendgefährdende und unzulässige Angebote sind hiervon nicht
umfasst. Beispielsweise dürfen einfach pornografische Darstellungen
weiterhin nur in "Geschlossenen Benutzergruppen" angeboten werden.
Der KJM ist allerdings die Verbreitung der Jugendschutzprogramme ein
vordringliches Anliegen, besonders auf weiteren, vor allem mobilen
Plattformen. Daher hat sie den Beschluss auf der Grundlage von
Zusagen und bestimmten Erwartungen an die Anbieter gefasst.

Die KJM erwartet, dass die Erweiterungen der Jugendschutzprogramme
von Telekom und JusProg für mobile Plattformen der KJM bis Herbst
dieses Jahres zur Anerkennung vorlegt werden.

Die KJM begrüßt die Zusage der Anbieter, ihre
Jugendschutzprogramme mit Blick auf die Benutzerfreundlichkeit für
Eltern und die Wirksamkeit der Filtermechanismen weiterzuentwickeln.
Dazu gehören zum Beispiel Verbesserungen der Filterwirkung im Web 2.0
und bei Inhalten wie Gewalt, Selbstgefährdung und Rassismus. Die KJM
begleitet den Prozess und wird jährlich in einen Austausch mit den
Anbietern über die Fortschritte der anerkannten Jugendschutzprogramme
eintreten.

Um Eltern zum Einsatz der Jugendschutzprogramme zu motivieren,
sind alle beteiligten gesellschaftlichen Kräfte gefordert. Denn
Jugendschutzprogramme funktionieren nur, wenn sie auf den Geräten,
die Kinder nutzen, auch installiert werden. Die Anbieter sicherten
zu, auch weiterhin Vermarktungsmaßnahmen zur Verbreitung
durchzuführen.

KJM-Vorsitzender Siegfried Schneider zieht ein Zwischenfazit:
"Trotz der Anstrengungen von Telekom und JusProg können wir mit der
Verbreitung der Jugendschutzprogramme noch nicht zufrieden sein. Der
derzeit geltende Jugendmedienstaatsvertrag gibt eine Vollanerkennung
trotzdem vor. Es ist der KJM daher ein besonderes Anliegen, dass im
Rahmen der anstehenden Novellierung die gesetzlichen Grundlagen
geschaffen werden, die für den Schutz der Kinder und Jugendlichen
notwendig sind. Dabei ist es unerlässlich auch die Finanzierung der
Jugendschutzprogramme auf eine sichere Basis zu stellen. Ein
Jugendschutzprogramm wird nie abgeschlossen sein, es muss wegen der
Flüchtigkeit des Mediums immer auf dem jeweiligen Stand der Technik
gehalten werden. Diese großen Herausforderungen müssen von allen
Beteiligten angenommen werden, denn Jugendschutzprogramme bieten
momentan die einzige Schutzlösung, die auch ausländische Angebote
umfasst. Die KJM wird über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus dazu
beitragen."



Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.


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