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Großveranstaltungen: Im Notfall Ruhe bewahren / TÜV Rheinland: Auf Fluchtwege im Vorfeld achten / Sicherheitsabstand zu Wänden, Zäunen und Gittern halten / Notfalltreffpunkt vereinbaren (BILD)

Geschrieben am 14-05-2013

Köln (ots) -

Rockkonzerte, Sportevents, Open-Air-Kinos: besonders in den
Sommermonaten sind Veranstaltungen unter freiem Himmel angesagt. Im
Großen und Ganzen laufen diese Events reibungslos ab. Allerdings kann
es immer zu Zwischenfällen kommen - auch bei akribischer Planung.
"Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass ein Sicherheitskonzept
erstellt und eingehalten wird. Dazu gehören beispielsweise
Absperrungen, Fluchtwege, Informationspunkte und
Sicherheitsbeleuchtung. Trotzdem ist es wichtig, dass jeder Gast im
Notfall weiß, wie er sich am geschicktesten verhält, um sich und
andere nicht zu gefährden", sagt Jürgen Fink, bei TÜV Rheinland
Experte für sogenannte Fliegende Bauten. Er und seine Kollegen sind
in erster Linie für die Standfestigkeit der Bühnenkonstruktion
verantwortlich.

"Egal ob gigantisches Open-Air-Festival oder kleines Stadtfest:
Kommt es zu einem Unfall, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und
überlegt vorzugehen", so Jürgen Fink. Gut, wenn man schon im Vorfeld
die Fluchtwege in Augenschein genommen hat und weiß, wo sie sich
befinden und wohin sie führen. Manche Veranstalter hängen auch
Fluchtwegpläne aus oder verteilen Flyer mit den wichtigsten
Notfall-Informationen. "Ansonsten sind Durchsagen und Anordnungen des
Personals ernst zu nehmen und zu befolgen, anstatt sich im Alleingang
zu einem vermeintlichen Ausgang durchzukämpfen", fügt der TÜV
Rheinland-Fachmann hinzu.

Setzen sich Menschenmassen in Bewegung, ist es am besten, ohne
Schieben und Drängeln, langsam mit dem Strom in Richtung Ausgang
mitzuschwimmen. Im Weiteren ist darauf zu achten, dass Abstand zu
Gittern, Zäunen und Wänden gehalten wird, um nicht eingequetscht zu
werden. Drängen nämlich rund 50 Menschen nach vorne, dann können sie
den Druck von etwa einer Tonne ausüben. Im Vorfeld sollte ein
Treffpunkt vereinbart werden, falls man im Gewühl von der Familie
oder von Freunden getrennt wird. "Ist kein Treffpunkt vereinbart
worden, sollten vermisste Personen, besonders Kinder, so schnell wie
möglich bei dem Sicherheitspersonal, der Polizei oder dem
Rettungsdienst gemeldet werden", erklärt Jürgen Fink von TÜV
Rheinland.



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