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Ukraine nimmt Teilbeschluss des Europäischen Gerichtshofs zur Gerichtsentscheidung im Strafverfahren zur Kenntnis und erklärt, neue Justizreform entspreche europäischen Standards

Geschrieben am 01-05-2013

Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) -

Die Regierung der Ukraine hat die Entscheidung, die heute vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den ersten beiden
Berufungsanträgen der ehemaligen Premierministerin Julia Timoschenko
getroffen wurde, zur Kenntnis genommen. Der erste Berufungsantrag
bezog sich auf ein Strafverfahren zur Untersuchungshaft. Zum zweiten
Antrag wurde noch kein Urteil gefällt.

Das Gericht entschied, die Ukraine habe Teile der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte verletzt. Das Verbot
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, wie
von Timoschenko dargestellt, habe die Ukraine nicht verletzt.

Der ukrainische Justizminister Alexander Lawrinowitsch äusserte
sich zu dem Urteil: "Die Vorprüfung des EGMR-Urteils zeigt, dass das
Gericht nach seiner Prüfung die meisten der Beschwerden Julia
Timoschenkos für nicht gerechtfertigt befunden hat."

Das Urteil hinsichtlich der Untersuchungshaft erkenne er an,
erklärte er, es müsse aber gesagt werden, "dass das Urteil des
Gerichtshofs keinerlei schlechte Behandlung während des Transports
ins Krankenhaus anerkennt, über die sich Julia Timoschenko beim EGMR
beschwert hatte." "Das Gericht hat ausserdem darauf hingewiesen, dass
es keine Rechtsverletzungen hinsichtlich der Beschwerden über
ineffiziente Untersuchungen der Missbrauchsvorwürfe Julia
Timoschenkos gegeben hat," fügte er hinzu.

Laut dem Gesandten Kiews für EGMR-Angelegenheiten, Nasar
Kultschizki, werden die ukrainischen Behörden die Entscheidung des
EGMR überprüfen, bevor sie Position bezögen. "Zuerst einmal muss man
uns den Beschluss zukommen lassen," sagte er. "Wir werden ihn
analysieren."

Kultschizki sagte weiter, er schliesse es nicht aus, dass die
ukrainische Regierung Berufung gegen das Urteil des EGMR einlegen
werde.

Gemäss Artikel 43 und 44 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) kann gegen ein solches Urteil einer kleinen Kammer bei der
Grossen Kammer des EGMR in Strassburg von beiden Seiten Berufung
eingelegt werden.

Unterdessen betonte der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine, die
Vorsorgemassnahmen bei der Verhaftung von Timoschenko seien nach der
alten Strafprozessordnung durchgeführt worden, also nach damals
geltendem Recht.

"Die Entscheidung des Gerichts in Bezug auf die vorbeugende
Massnahme für Timoschenko im Sommer 2011 war völlig legal. Damals war
die alte Strafprozessordnung der Sowjetzeit noch in Kraft, die die
Anwendung von Vorsorgemassnahmen in Form einer Festnahme im Fall der
Verdachts vorsah, der Angeklagte könne der Justiz entfliehen oder sie
verhindern," erklärte der Chef der Generalstaatsanwaltschaft Mikhail
Shorin.

Die neue Strafprozessordnung sei nun in Kraft, betonte er, und sie
"bietet alternative Massnahmen des Gewahrsams und schreibt den
Einsatz von Haft nur in Ausnahmefällen vor."

In der neuen Strafprozessordnung der Ukraine sind viele der vom
EGMR bemängelten Punkte überarbeitet worden. Das Verfahren der
Untersuchungshaft, die Ausweitung gerichtlicher Aufsicht für
Ermittlungsverfahren und das System für Vorsorgemassnahmen
(einschliesslich der verringerten Anwendung von Haftstrafen) wurden
dabei verbessert.

In der Gesetzgebung der neuen Strafprozessordnung, die die Ukraine
mit der Unterstützung der Venedig-Kommission und anderer europäischer
Institutionen ausgearbeitet hat, wurde der Schutz von
Untersuchungsgefangenen verbessert. Sie ist Teil einer breiter
angelegten Initiative, sich mittels Justizreformen europäischen
Standards anzupassen.

Unterdessen warten die ukrainischen Behörden immer noch auf die
vollständige und umfassende Entscheidung des EGMR, einschliesslich
eines zusätzlichen Urteils über die Art der Vorwürfe und die
Verurteilung Timoschenkos.

Die Kommission für Begnadigung, die kürzlich die Begnadigung und
Freilassung des wichtigsten Verbündeten Timoschenkos, Jurij Luzenko,
empfohlen hat, hat bestätigt, dass sie im Falle Timoschenkos nicht
dasselbe tun könne, bis alle rechtlichen Verfahren ausgeschöpft
seien. Dies bezieht sich nicht nur auf den zweiten Teil der
Entscheidung des EGMR, sondern auch auf die anhängigen Verfahren in
der Ukraine, einschliesslich der Vorwürfe der Steuerhinterziehung.

Die Ukraine hat sich um eine Reihe von Gesetzesreformen bemüht, um
im Vorfeld der geplanten Unterzeichnung eines umfassenden
Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union Ende dieses Jahres
den europäischen Normen und Verfahren zu entsprechen.

In den letzten Monaten hat die Regierung der Ukraine effizient
daran gearbeitet, Reformen umzusetzen, um das Land zu modernisieren.
Die Strafprozessordnung, die im Dezember 2012 vom Präsidenten
unterzeichnet wurde, stellte die erste grosse Reform des Gesetzes
seit der Sowjet-Zeit dar und ist nun an westliche Standards
angepasst.

Diese neue Strafprozessordnung verbessert den Schutz der Opfer,
stärkt die Rolle und die Unabhängigkeit des Verteidigers, erweitert
die Rechenschaftspflicht der Staatsanwaltschaft, führt das
Schwurgericht ein, reduziert die Dauer der Strafverfahren und
modernisiert die Vorgänge, um eine Gerichtsakte für jedes Verfahren
anzulegen.



Pressekontakt:
Andrea Giannotti (+44-7825-892-640)


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