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DGAP-Adhoc: Maier + Partner AG: Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der Maier+Partner AG

Geschrieben am 19-04-2013

Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Personalie

19.04.2013 17:25

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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WKN: A1MMCY, ISIN: DE000A1MMCY2

Personalveränderungen: Maier+Partner AG (deutsch)

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der Maier+Partner AG

Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart, Registergericht, wurden die
Herren Dr.-Ing. Knuth Götz und Stephan Allgöwer zu neuen Mitgliedern des
Aufsichtsrates der Maier+Partner AG gem. § 104 AktG bestellt. Dies war
notwendig geworden, weil die auf Vorschlag des Aktionärs Helmut Roppelt auf
der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.05.2011 zu Aufsichtsräten
gewählten Herren Thorsten Brecht, auch Aufsichtsratsvorsitzender bis
30.08.2012, und Jean-Marc Berteletti zurückgetreten waren.
Das Gericht folgte damit dem Antragsverlangen des
Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Stefan Schultes, in vollem Umfang. Von
den Vorschlägen des Vorstandes Helmut Roppelt machte das Gericht keinen
Gebrauch.
Herr Dr. Stefan Schultes ist Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.08.2012
und bleibt es weiterhin.

Der neue Aufsichtsrat hat in seiner ersten Sitzung Vorstand Helmut Roppelt
aus wichtigen Gründen, darunter schwerwiegenden Mängeln in der
Geschäftsführung, abberufen.
Zum neuem Vorstand wurde Herr Roland Pfaus bestellt. Beide
Abstimmungsvorgänge erfolgten einstimmig.
Herr Pfaus ist mit allen Vorgängen der Maier+Partner AG aus früherer
beratender Tätigkeit bestens vertraut.
Erste Aufgabe ist es, sich ein genaues Bild der Lage der Gesellschaft zu
machen, weil entsprechende Berichte seit Anfang des Jahres fehlen.

Ziel wird darüber hinaus sein, die Gesellschaft zu einer geordneten
Hauptversammlung zu führen, in die auch die vom abberufenen Vorstand
Roppelt mit adhoc-Mitteilung vom 10.04.2013 einberufene außerordentliche
Hauptversammlung miteinbezogen werden soll.
Voraussetzung für eine Hauptversammlung sind allerdings mindestens die
durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer durchgeführten Abschlussprüfungen
für die Jahre 2011 und 2012. Die erste ist noch nicht abgeschlossen, die
letztere noch nicht begonnen.

Nach wie vor ist die Lage der Gesellschaft äußerst schwierig. Die vom
früheren Vorstand und Aktionär Helmut Roppelt auf der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 13.05.2011 angekündigte Betätigung auf dem Gebiet der
regenerativen Energien hat entgegen den dort gemachten Ankündigungen bisher
in keinem Punkt Erfolg gehabt.
Werthaltige Assets sind aber weiterhin die Börsennotierung, ein steuerlich
anerkannter Verlustvortrag in Höhe von 7 Mio. EUR, keine
Bankverbindlichkeiten und Beteiligungen, die sich in einem gewissen Umfang
als werthaltig herausgestellt haben.

Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, Ansprüche nach allen
Richtungen zu überprüfen.

In diesem Zusammenhang werden potentielle Investoren auf die Möglichkeit
des Verlustvortrages nach § 8c KStG ausdrücklich hingewiesen, der mit der
Börsennotierung als ideale Plattform zur Optimierung der geschäftlicher
Aktivitäten dienen kann.

Hinweis: Diese Zwischenmitteilung enthält unter anderem zukunftsbezogene
Aussagen, welche auf derzeitigen Einschätzungen des Vorstandes über die
zukünftige Entwicklung beruhen. Diese Aussagen unterliegen Risiken und
Unsicherheiten, die von uns schwer beeinflusst werden können. Deshalb
können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den hier genannten
Aussagen abweichen.

Reutlingen, 19. April 2013

MAIER+PARTNER AG
Der Vorstand


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maier + Partner AG
Söderblomstr. 19/1
72762 Reutlingen
Deutschland
Telefon:
Fax:
E-Mail: r.pfaus@audium.de
Internet: www.maier-und-partner.de
ISIN: DE000A1MMCY2
WKN: A1MMCY
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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