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EANS-Hauptversammlung: S&T AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 19-04-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG für die am Freitag, den 17.05.2013, um 10:00 Uhr, im
Festsaal des Schlosses Hagenberg,Hauptstraße 90, 4232 Hagenberg im
Mühlkreis, stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung der Firma
S&T AG (Wertpapier-Kenn-Nummer 565773) I. Tagesordnung 1. Bericht des
Vorstandes, Vorlage des durch die Hauptversammlung festzustellenden
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2012 sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes. 2.
Beschlussfassung gemäß § 96 Abs 4 AktG über die Feststellung des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2012 sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes. 3.
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. 4. Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 6. Wahl von
bis zu zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat. 7. Beschlussfassung über
die Änderung der Satzung. 8. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013.

II. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG) Nachstehende
Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der 14. ordentlichen
Hauptversammlung,somit ab dem 26.04.2013 gemäß § 108 AktG auf der
Homepage der Gesellschaft (www.snt.at) veröffentlicht sowie am Sitz
der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift Industriezeile 35, 4021
Linz, zur Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen
Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr
bis 17:00 Uhr aufgelegt:

Allgemeine Unterlagen:
· Einberufung
· Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
· Jahresabschluss mit dem Lagebericht
· Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht
· Vorschlag für die Gewinnverteilung
· Corporate Governance-Bericht

III. Hinweis auf bestimmte Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG) 1.
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert (5 %) des
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor der Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen.
Für diesen Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend
halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt
IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen. Der Antrag auf Aufnahme eines
weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift
Industriezeile 35, 4021 Linz, Österreich, oder per Fax an die
Fax-Nummer +43 / 1 / 367 8088 1099 oder E-Mail
(sandra.gruenwald@snt.at) zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
Anteile zusammen eins von Hundert (1 %) des Grundkapitals
erreichen,können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (daher schriftlich)Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der angeschlossenen Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats
auf der Homepage der Gesellschaft (www.snt.at) zugänglich gemacht
werden. Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für
diesen Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend
halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt
IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.Der Vorschlag zur
Beschlussfassung muss der Gesellschaft an die in Punkt III. 1.
genannten Kontaktdaten samt spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung samt Nachweis zum Anteilsbesitz zugehen.

3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit · sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder · ihre
Erteilung strafbar wäre, oder · sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben
Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit
bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden.
Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft per Post an ihre
Geschäftsanschrift, Österreich, Industriezeile 35, 4021 Linz, oder
per Fax an die Fax Nummer +43 / 1 / 367 8088 1099 oder E-Mail
(sandra.gruenwald@snt.at) zu übermitteln.

IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG): Gemäß § 111 Absatz 1 AktG
richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, sohin nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 07.05.2013 (Nachweisstichtag). Aktionäre,
die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben
wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der
Gesellschaft nachweisen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt für depotverwahrte Inhaberaktien eine
Depotbestätigung, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellt wurde (vgl § 10a AktG), die
der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung zugehen muss. Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien
genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines Notars, die
der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung zugehen muss. Der Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag muss bis spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung per Post der HV - Veranstaltungsservice
GmbH,Waldgasse 9, 2443 Stotzing oder per Fax: +43 / 1 / 890050054
oder per Email an 4/4 anmeldung.snt@hauptversammlung.at (als
eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.) zugehen. Zur Erleichterung der
organisatorischen Abwicklung wird im Fall einer postalischen
Übermittlung ersucht, den Nachweis des Anteilsbesitzes vorab an die
angegebene Fax Nummer zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen,
dass Depotbestätigungen nicht über ein international
verbreitetes,besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute übermittelt werden können (§ 262 Abs 20 AktG).

VI. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform (schriftlich) erteilt werden und per
Post der HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, 2443 Stotzing
oder per Fax: +43 / 1 / 890050054 oder per Email an
anmeldung.snt@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF,
PDF, etc.)übermittelt werden. Auch der Widerruf der Vollmacht ist an
die vorgenannten Kontaktdaten vorzunehmen.Hinweis gemäß § 83 Absatz 2
Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG: Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
39.337.459,00 und ist eingeteilt in 39.337.459 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme.

Linz, im April 2013
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
ir@snt.at; +437327664150;

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S&T AG
Industriezeile 35
A-4021 Linz
Telefon: +43(732)7664-0
FAX: +43(732)7664-801
Email: kontakt@quanmax.ag
WWW: www.quanmax.ag
Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000A0E9W5
Indizes:
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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