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Hahn Rechtsanwälte: Hamburger Rentnerin verklagt die Targobank wegen Falschberatung bei der MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG

Geschrieben am 18-04-2013

Hamburg (ots) - Eine Hamburger Rentnerin hat gegen die Targobank
AG & Co. KGaA am 17. April 2013 Klage wegen Falschberatung beim
Erwerb der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B
Schiffe" mbH & Co. KG beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die
Klägerin wird von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft aus Hamburg
vertreten. Der Bank - damals noch firmierend als Citibank - wird
vorgeworfen, dass eine Mitarbeiterin dem Ehemann der Klägerin, einem
seinerzeit bereits 84jährigen Rentner, die Zeichnung eines
hochriskanten Schiffsfonds von MPC Capital AG als zur Altersvorsorge
geeignete Kapitalanlage empfohlen hat. Tatsächlich war der Fonds mit
einer hohen Fremdkapitalquote und einem Totalverlustrisiko für einen
konservativen Anleger als Altersvorsorge nicht geeignet. Außerdem hat
die erforderliche Aufklärung über Rückvergütungen, die in Höhe von 14
Prozent für die erfolgreiche Vermittlung an die Bank geflossen sind,
zumindest hinsichtlich der Höhe nach nicht stattgefunden. Die
Anlageempfehlung der Bank war daher weder anleger-noch objektgerecht.

Der Schiffsfonds befindet sich in akuten wirtschaftlichen
Schwierigkeiten. Zwischenzeitlich ist der Verkauf der "Santa-B
Schiffe" beschlossen worden. Da nicht zu erwarten ist, dass der
Verkaufserlös ausreichen wird, die Fremdfinanzierung vollständig
zurückzuführen, müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust der
Einlage einstellen. Die fortgesetzten Schwierigkeiten des Fonds, die
Betriebskosten der Schiffe aufzubringen und gleichzeitig die
laufenden Darlehen der drei finanzierenden Banken zu bedienen, haben
dazu geführt, dass ein Verkauf der Schiffe notwendig wurde. Denn
bereits seit mehreren Jahren sind die erzielbaren Chartereinnahmen
viel zu gering. Bei den aufgenommenen Schiffshypothekendarlehen
stellten sich zudem hohe Währungskursverluste ein. Auch der
Wertverlust der vierzehn Schiffe war so groß, dass sie von den Banken
nicht mehr als ausreichende Sicherheit akzeptiert wurden.
Ausschüttungen durften daher nicht mehr erfolgen.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bei der MS "Santa-B Schiffe mbH & Co.
KG mehr als 250 geschädigte Anleger. "In den meisten Fällen", so der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn, "ist es für die von uns vertretenen
Anleger gelungen, einen außergerichtlichen Vergleich mit den
anlageberatenden Kreditinstituten zu schließen. Wenn eine Bank sich
jedoch trotz eklatanter Falschberatung stur stellt und kein
außergerichtlicher Vergleich zu erzielen ist, müssen wir klagen." Im
Normalfall sieht Anwalt Hahn aber gute Chancen für eine
außergerichtliche Lösung. Investierten Anlegern bietet die Kanzlei im
Übrigen am Mittwoch, dem 8. Mai 2013, um 19:00 Uhr die Möglichkeit,
sich auf einem zentralen Geschädigtentreffen in Hamburg im Madison
Hotel über die Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg und der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auszutauschen.

Zum Kanzleiprofil: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im
JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig
empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarkt. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart tätig.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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