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EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 13-04-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am Dienstag, dem 14. Mai 2013, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
133. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Oberbank AG

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2012

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

4. Wahlen in den Aufsichtsrat

5. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2014

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind spätestens am 23. April 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK:
http://www.oberbank.at] zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2012; * Beschlussvorschläge * Lebensläufe und
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG * Formular für die Erteilung einer Vollmacht
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht * Vollständiger Text
dieser Einladung

Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab 23. April 2013 zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
23. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 2. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 732 785812 oder per Post an 4020 Linz, Untere
Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.
Andreas Pachinger, oder per E-Mail {sek@oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:sek@oberbank.at], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at]
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 4. Mai 2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2013 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Post oder Boten: Oberbank AG

Abteilung ZSP/WV2
z.H. Herrn Markus Zehethofer
Untere Donaulände 28
4020 Linz

Oder

Per Telefax: +43 732 77 89 40

oder

Per E-Mail: {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer@oberbank.at], wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am 8. Mai 2013 ausschließlich unter einer der
oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, *
Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf
den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 4. Mai 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 13. Mai
2013, 15.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post Oberbank AG

Abteilung Sekretariat & Kommunikation
z.H. Frau Kerstin Gahleitner
Untere Donaulände 28
4020 Linz

Per Telefax: +43 732 78-58 12

Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 86.349.375,-- und ist eingeteilt in
25.783.125 Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede
Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.515
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.772.610.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Linz, im April 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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