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DGAP-HV: OHB AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 11-04-2013

DGAP-HV: OHB AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
OHB AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.05.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG

11.04.2013 / 15:06

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OHB AG

Bremen

ISIN DE0005936124
WKN 593 612


Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie zu der am
Donnerstag, dem 23. Mai 2013, um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der
OHB AG, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, stattfindenden
13. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte
für die OHB AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch


Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, und im
Internet unter http://www.ohb.de eingesehen werden. Sie werden den
Aktionären auf Wunsch auch kostenlos zugesandt.

2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 21.628.983,32
wie folgt zu verwenden:



Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,37 auf EUR 6.433.412,00
jede dividendenberechtigte Stückaktie
(17.387.600 Stückaktien)

Vortrag auf neue Rechnung EUR 15.195.571,32

Bilanzgewinn EUR 21.628.983,32

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den
Vortrag auf neue Rechnung sind die im Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung dividendenberechtigten
Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung) sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt.

Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein
als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung,
vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre
auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die
Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung
einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen
Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter
Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird
gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag
unterbreitet werden.

3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
Entlastung zu erteilen.

4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5 Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

6 Nachwahl zum Aufsichtsrat


Nach dem Tod des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Prof. Hans Rath sowie
einem entsprechenden Antrag des Vorstandes der OHB AG gemäß § 104 Abs.
1 AktG wurde Herr Robert Wethmar mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen
vom 07.11.2012 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2013 zum
ergänzenden Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 10 Absatz 1 der
Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)
aus 3 Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen
sind. Deshalb ist nun eine Nachwahl zum Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Robert Wethmar, Rechtsanwalt und
Partner der Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg, bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

Weitere Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren
Kontrollgremien:

- Beiratsvorsitzender der Wolff & Olsen GmbH & Co.
KG, Hamburg


Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 nach Ziffer 5.4.1 Absatz 4
bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Herr Robert Wethmar ist seit 1997 Partner der Anwaltskanzlei Taylor
Wessing in Hamburg. Seit gemeinsamen Studienzeiten in New York besteht
zwischen ihm und dem Vorstandsvorsitzenden der OHB AG, Marco Fuchs,
eine freundschaftliche Beziehung. Zwischen der OHB AG und der
Anwaltskanzlei Taylor Wessing besteht ein nicht-exklusiver
Rahmenvertrag über die Konditionen für die Erbringung anwaltlicher
Dienstleistungen, dem der Aufsichtsrat der OHB AG mit Beschluss vom
20.12.2012 durch die Stimmen von Frau Christa Fuchs und Herrn Prof.
Stoewer zugestimmt hat. Bei dieser Beschlussfassung hat sich Herr
Wethmar seiner Stimme enthalten.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das
depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf Donnerstag,
den 2. Mai 2013, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen
und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung
unter folgender Adresse bis spätestens Donnerstag, den 16. Mai 2013,
24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:

OHB AG
c/o DZ BANK AG
dwp Bank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach

Telefax: +49 (0) 69 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß §
135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin,
dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner
kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

OHB AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: ohb@better-orange.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird, und steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor
Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sind durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu
den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des
Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt
gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein
eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie
zur Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und
steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations'
und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den
Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 22. Mai 2013 bei der oben
genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des
Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 873.405 Aktien, oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 22.
April 2013, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter
folgender Adresse zugehen:

OHB AG
Vorstand
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8
28359 Bremen
Telefax: +49 (0) 4 21 20 20 613

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens oder der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung über das Verlangen halten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations'
und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrat und
des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu
richten an:

OHB AG
Vorstand
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8
28359 Bremen
Telefax: +49 (0) 4 21 20 20 613
ir@ohb.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des
Vorstands und/ oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge
gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer Begründung (diese ist
bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' und
'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft
spätestens bis zum 8. Mai 2013, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft, unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nr. oder
E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind,
insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann
die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie aus insgesamt mehr als
5.000 Zeichen besteht. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von
Aktionären, außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3
S. 4 AktG enthalten.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft vor der Hauptversammlung fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie
während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw.
Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des
Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache
zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der Aktionäre können
auch im Internet unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor
Relations' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.ohb.de
über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zur
Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt
der Einberufung das Grundkapital der OHB AG EUR 17.468.096,00 beträgt
und in ebenso viele nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede
Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 80.496 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
17.387.600 Stück.

Bremen, im April 2013

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: OHB AG
Karl-Ferdinand-Braun-Str. 8
28359 Bremen
Deutschland
Telefon: +49 421 2020727
Fax: +49 421 2020613
E-Mail: ir@ohb.de
Internet: http://www.ohb.de
ISIN: DE0005936124
WKN: 593612
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, München, Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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206858 11.04.2013


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