(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: Uzin Utz AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 05-04-2013

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der
Uzin Utz Aktiengesellschaft, Ulm
(WKN 755150 - ISIN DE0007551509)




Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, dem 14. Mai 2013, 10.30 Uhr

in der Donauhalle, Böfinger Str. 50, 89073 Ulm/Donau

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.


A.) TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012,
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des
zusammengefassten Lageberichts für die Uzin Utz AG und den Konzern
sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2012 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB. Die
vorgenannten Unterlagen können ab dem 05.04.2013 im Internet unter
http:// www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations -
Hauptversammlungen - Hauptversammlung 2013) und in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Dieselstraße 3, 89079 Ulm,
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die vorgenannten
Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 14.891.164,80
wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende EUR
4.030.993,60 in Höhe von je EUR 0,80 auf jede der derzeit 5.038.742
gewinnberechtigten Stückaktien b) Einstellung in andere
EUR 0,00 Gewinnrücklagen

c) Gewinnvortrag auf neue EUR 10.860.171,20
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 14.891.164,80

Von der Gesamtanzahl von 5.044.319 Stückaktien hält die Gesellschaft
derzeit 5.577 eigene Aktien. Diese eigenen Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann sich
zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem
Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der auf die
gegenwärtig 5.577eigenen Aktien im Falle ihrer Gewinnberechtigung
auszuschütten wäre, ist in dem auf neue Rechnung vorgetragenen Gewinn
gemäß Buchstabe c) enthalten. Sollte sich die Zahl eigener Aktien
zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem
Gewinnverwendungsbeschluss ändern, wird insgesamt entsprechend mehr
oder weniger Gewinn ausgeschüttet bzw. auf neue Rechnung vorgetragen;
die auf jede einzelne gewinnberechtigte Aktie entfallende Dividende
beträgt jedenfalls EUR 0,80 gemäß Buchstabe a). Die Dividende wird am
15.05.2013 ausbezahlt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen. 5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Herr Marco
Sieber hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum 13. August
2012 niedergelegt mit der Folge, dass dem Aufsichtsrat nicht die zur
Beschlussfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern angehörte. Das
zuständige Amtsgericht Ulm hat mit der Gesellschaft am 18. September
2012 zugegangenem Beschluss vom 13. September 2012 Herrn Dr. Rainer
Kögel gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG bis zur Behebung des Mangels zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeit sämtlicher
Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der heutigen
ordentlichen Hauptversammlung, so dass ohnehin eine vollständige
Neuwahl ansteht. Herr Professor Dr. Dr. h. c. Brun-Hagen Hennerkes
wird nach jahrzehntelanger Tätigkeit als Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Gesellschaft sich nicht mehr zur Wiederwahl
stellen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§
96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die alle
von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht
gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die
Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, als Mitglieder des Aufsichtsrats
zu wählen: a) Herrn Frank W. Dreisörner, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Alberdingk Boley GmbH, Krefeld. Herr
Dreisörner ist bereits Mitglied folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien: - Mitglied des Beirats der Südpack Verpackungen
GmbH & Co. KG, Ochsenhausen - Mitglied des Beirats der HDI-Gerling
Sach Serviceholding AG, Hannover (Region West) - Mitglied des
Beirats der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main (Beirat West),
Düsseldorf Herr Dreisörner ist Vorsitzender der Geschäftsführung der
Alberdingk Boley GmbH in Krefeld, die indirekt über ihre 100%ige
Tochtergesellschaft Polyshare GmbH mit Sitz in Krefeld 1.312.838
stimmberechtigten Stückaktien (= 26,03% des Grundkapitals) an der
Uzin Utz AG hält. Im Übrigen steht Herr Dreisörner nicht in einer
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren
Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem solchen
verbundenen Unternehmen. Er übt keine Organfunktionen oder
Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Uzin Utz AG aus.
b) Herrn Paul Hermann Bauder, Geschäftsführender Gesellschafter
der Paul Bauder GmbH & Co. KG, Stuttgart. Herr Paul Hermann
Bauder ist bisher nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremium. Herr Paul Hermann Bauder steht nicht in einer
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren
Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem
verbundenen Unternehmen. Er übt keine Organfunktionen oder
Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Uzin Utz AG aus.
c) das derzeit vom Amtsgericht Stuttgart gemäß § 104 Abs. 1 Satz
1 AktG bestellte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Rainer Kögel,
Rechtsanwalt, Stuttgart. Herr Dr. Kögel ist bereits
Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw.
vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien: - Vorsitzender
des Aufsichtsrats der WIV Wein International AG, Burg Layen -
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Scherr + Klimke
AG, Ulm - Vorsitzender des Beirats der SAS Sideo, Vermondans,
Frankreich - Vorsitzender des Beirats der Schrader Holding GmbH & Co.
KG, Wolfsburg - Mitglied des Beirats der Brand Holding GmbH & Co.
KG/Schroer + Brand Beteiligungs GmbH, Anröchte - Mitglied des
Gesellschafterausschusses der Peri-Werk Artur Schwörer GmbH & Co.
KG/Peri GmbH, Weißenhorn - Mitglied des Beirats der Tessner Holding
KG, Goslar - Vorsitzender des Beirats der TG Holding GmbH,
Steinenbronn Herr Dr. Rainer Kögel steht in geschäftlicher Beziehung
zur Sozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, die die Uzin Utz AG
insbesondere in aktienrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen
berät. Er ist dort Sozius. Im Übrigen steht Herr Dr. Kögel nicht in
einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft,
deren Organen, einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär oder einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit einem
solchen verbundenen Unternehmen. Er übt keine Organfunktionen oder
Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Uzin Utz AG aus.
Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Rainer Kögel die Funktion des
Aufsichtsratsvorsitzenden übernimmt. 6. Beschlussfassung über
die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende
Satzungsänderung Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die
Mitglieder des Aufsichtsrats schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
die zuletzt für das Geschäftsjahr 2008 angepasste Vergütung des
Aufsichtsrats neu zu gestalten. Hierzu soll die feste Grundvergütung
i.H.v. jährlich EUR 6.000,-- gemäß § 11 Abs. 1 Buchstabe a) der
Satzung um EUR 3.000,-- auf EUR 9.000,-- jährlich sowie die jährliche
variable Vergütung gemäß § 11 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung erhöht
werden. Die resultierende Vergütung erreicht damit eine im
Marktumfeld der Uzin Utz AG und bei vergleichbaren S-DAX-Unternehmen
übliche, dem aufgrund der gestiegenen Anforderungen an
Aufsichtsratsmitglieder von diesen zu leistenden Arbeitseinsatz
angemessene Höhe. Sie gewährleistet, dass der Aufsichtsrat auch
weiterhin kompetent besetzt werden kann und die
Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung
erhalten. Dementsprechend soll § 11 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu
gefasst werden:

,,§ 11
Vergütung
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten erstmals ab dem am 1. Januar

2013 beginnenden Geschäftsjahr a) eine feste jährliche Vergütung
i.H.v. EUR 9.000,--; b) eine variable Vergütung von EUR 100,--
je EUR 0,01 Dividende, die über EUR 0,50 je Stückaktie hinaus für das
abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird; sowie
c) eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene
jährliche Vergütung in Höhe von EUR 200,-- je EUR 50.000,-- des
Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach dem
IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft (EGT), das im Durchschnitt des
abgelaufenen und der zwei vorangegangenen Geschäftsjahre
(,,Vergleichszeitraum") ein EGT von EUR 10 Mio. übersteigt. Die feste
Vergütung nach lit. a) ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres
zahlbar, die variablen Vergütungen nach lit. b) und lit. c) sind
zahlbar am Tag nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der
Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Im
Übrigen soll § 11 unverändert bleiben. 7. Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 8. Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder Gemäß § 120 Abs. 4 AktG besteht die
Möglichkeit, unverbindlich und unanfechtbar das für den Vorstand
geltende Vergütungssystem durch die Hauptversammlung billigen zu
lassen, um zusätzliche Kontrolle hinsichtlich der
Vergütungsentscheidungen, die der Aufsichtsrat hinsichtlich des
Vorstandes trifft, herbeizuführen. Das Vergütungssystem für die
Vorstände der Uzin Utz AG ist leistungs- und ergebnisorientiert und
beinhaltet sowohl fixe als auch variable Vergütungsbestandteile. Die
Angemessenheit richtet sich insbesondere nach den Aufgaben des
Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung und der Leistung des
Gesamtvorstandes sowie nach den Erfolgsaussichten des Unternehmens
(vgl. für eine nähere Beschreibung des derzeit geltenden
Vergütungssystems der Uzin Utz AG die Angaben auf S. 47 des
Geschäftsberichts 2012). Vor diesem Hintergrund schlägt die
Verwaltung vor, das bestehende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.

B.) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die

Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung ist
berechtigt, wer sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmeldet. Die
Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig
nachweisen; hierzu bedarf es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut, der sich auf den 23. April 2013, 00:00
Uhr, (,,Nachweisstichtag") beziehen muss. Rechtzeitig sind Anmeldung
und Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis
7. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Anmeldung sowie
Anteilsbesitznachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen und sind an folgende Adresse zu
übermitteln: Uzin Utz AG c/o Landesbank Baden-Württemberg OE 4027/H
Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart E-Mail:
HV-Anmeldung@LBBW.de Telefax: 0711/127-79256 Nach Eingang der
Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises werden Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten darum, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises zu sorgen,
um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten nicht zu gefährden;
wir empfehlen, alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren.
Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der
insoweit den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag sind für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts bedeutungslos. Zum Nachweisstichtag entsteht aber
nicht eine Art Veräußerungssperre für den Anteilsbesitz. Auch bei
(vollständiger oder teilweiser) Veräußerung nach dem Nachweisstichtag
ist für die Berechtigung allein der Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag entsprechend außer Betracht: Wer etwa zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahmeberechtigt. Keine
Bedeutung hat der Nachweisstichtag allerdings für die
Dividendenberechtigung. 2. Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten a) Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme
an der Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. oben Ziff. 1), können
ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten
wahrnehmen lassen; bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person
seiner Wahl, auch z.B. die depotführende Bank oder eine
Aktionärsvereinigung. Es wird gebeten, der Gesellschaft den Namen des
Aktionärs und des Bevollmächtigten sowie die Eintrittskarten-Nummer
mitzuteilen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn
nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte Person oder
Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die
Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und
ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Etwa geltende
Besonderheiten für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder
einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG)
bleiben unberührt und lassen es empfehlenswert erscheinen, dass sich
Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer in diesem Fall rechtzeitig
abstimmen. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular
zur Vollmachtserteilung. Die Formulare zur Bevollmächtigung sind
außerdem im Internet unter http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor
Relations - Hauptversammlungen - Hauptversammlung 2013) zum Download
bereitgestellt oder können unter folgenden Kontaktdaten bei der
Gesellschaft angefordert werden: Uzin Utz AG Investor Relations
Dieselstraße 3 89079 Ulm Telefax: 0731-4097-169 E-Mail:
IR@uzin-utz.com

Die Gesellschaft bittet darum, dass Erklärungen über die Erteilung
der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft und ggf.
ihren Widerruf ebenfalls an diese Kontaktdaten der Gesellschaft
(Postanschrift oder Fax oder E- Mail) gerichtet werden, es sei denn,
der Bevollmächtigte weist am Tag der Hauptversammlung bei der
Einlasskontrolle die Vollmacht vor. b) Wir bieten unseren Aktionären,
die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben (vgl. oben Ziff. 1), an, sich durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen
hierzu müssen in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden.
Entsprechende Formulare werden zusammen mit den Eintrittskarten
verschickt, können ferner angefordert werden unter den vorstehend bei
Buchstabe a) genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift
oder Fax oder E-Mail) und stehen außerdem im Internet bereit zum
Download unter http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations -
Hauptversammlungen - Hauptversammlung 2013). c) Vollmachten und
Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen zur
organisatorischen Erleichterung bitte bis 10.05.2013, 24:00 Uhr, bei
der Gesellschaft eingegangen sein unter den vorstehend bei Buchstabe
a) genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax
oder E-Mail), können an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
aber auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der
Generaldebatte noch erteilt werden. Es ist zu beachten, dass die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durch die Vollmachten
nur zur Stimmrechtsausübung befugt sind, wenn und soweit ihnen eine
ausdrückliche Weisung zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung
erteilt wurde. 3. Auskunftsrecht der Aktionäre Jedem Aktionär
ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach §
266 Abs. 1 Satz 3, § 276 oder § 288 HGB Gebrauch, so kann jeder
Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den
Jahresabschluss, der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die
er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die Auskunftspflicht des
Vorstandes eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der
Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von
Geschäftsgeheimnissen). 4. Recht der Aktionäre auf Gegenanträge
/ Wahlvorschläge Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Solche
Anträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/ oder
Aufsichtsrat http://www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations -
Hauptversammlungen - Hauptversammlung 2013) zugänglich gemacht, falls
der Aktionär spätestens bis 29.04.2013, 24:00 Uhr, einen Gegenantrag
gegen einen Beschlussvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
mit Begründung an (ausschließlich) die oben bei Ziff. 2 Buchstabe a)
genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder
E-Mail) übersandt hat. Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags
und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines
Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Die vorstehenden
Regelungen für Gegenanträge gelten sinngemäß ebenso für den
Gegenvorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers/
Konzernabschlussprüfers oder von Aufsichtsratsmitgliedern.
Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Abgesehen von den
Fällen des § 126 Abs. 2 i.V.m. § 127 Satz 1 AktG brauchen
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht die
Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
enthalten (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort der zur Wahl zum Prüfer
oder Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagenen Person; bei
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind Firma und Sitz anzugeben;
Gegenvorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind Angaben
zur Mitgliedschaft des Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen beizufügen). Aktionäre
werden darum gebeten, sich um die Darlegung ihrer
Aktionärseigenschaft zum Zeitpunkt der Übersendung eines Gegenantrags
bzw. Wahlvorschlags zu bemühen. 5. Verlangen einer Ergänzung
der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich
(§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten unter: Uzin
Utz AG Der Vorstand z.H. Abteilung Investor Relations Dieselstraße 3
89079 Ulm E-Mail: IR@uzin-utz.com (unter den Voraussetzungen des §
126a BGB)

Der Antrag, mit dem die Ergänzung der Tagesordnung verlangt wird,
muss der Gesellschaft spätestens bis 13.04.2013, 24:00 Uhr, zugehen.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er zu dem Zeitpunkt, zu dem
sein Antrag dem Vorstand der Gesellschaft zugeht, seit mindestens
drei Monaten Aktionär ist. 6. Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung sind insgesamt 5.044.319 auf den Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien der Uzin Utz AG ausgegeben; jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit 5.577 eigene
Aktien, die nicht teilnahme- und stimmberechtigt sind. 7.
Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der Uzin Utz AG
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http:// www.uzin-utz.de (Bereich Investor Relations -
Hauptversammlungen - Hauptversammlung 2013) zugänglich:

· der Inhalt dieser Einberufung;
· etwaige der Versammlung zugänglich zu machende Unterlagen;
· die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der

Einberufung; · die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können; ·
nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf Ergänzung der
Tagesordnung, Stellung von Gegenanträgen bzw. Abgabe von
Wahlvorschlägen sowie zum Auskunftsrecht; · ggf. zu
veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge.

Wir würden uns freuen, Sie in Ulm begrüßen zu dürfen.
Ulm, im März 2013
Uzin Utz AG
Der Vorstand
Dr. H. Werner Utz Thomas Müllerschön

Rückfragehinweis:
Sandra Ruf
Zentrales Controlling/Internes Consulting/Investor Relations
Tel.: +49 (0)731 4097-416
E-Mail: sandra.ruf@uzin-utz.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Uzin Utz AG
Dieselstr. 3
D-89079 Ulm
Telefon: 49(0)731 4097-279
FAX: 49(0)731 4097-108
Email: IR@uzin-utz.com
WWW: http://www.uzin-utz.com
Branche: Bau
ISIN: DE0007551509
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

456272

weitere Artikel:
  • EANS-Adhoc: Brilliant AG / Veränderung Stimmrechtsanteile -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Sonstiges 05.04.2013 Die The National Lighting Company Ltd., Mehrheitsaktionär an der Brilliant Aktiengesellschaft, hat dem Vorstand der Brilliant Aktiengesellschaft am 4. April 2013 mitgeteilt, dass sich ihr Anteil mehr...

  • Basler Versicherungen 2012 mit deutlich besserem Ergebnis Bad Homburg/Hamburg (ots) - Die Basler Versicherungen konnten 2012 ihr Geschäftsergebnis nach IFRS deutlich auf 43,8 Millionen Euro verbessern (2011: 10,1 Millionen Euro). Maßgeblich getragen wurde diese Entwicklung von einem stark verbesserten Kapitalanlageergebnis. Das Geschäftsvolumen verringert sich hingegen leicht auf 1,42 Milliarden Euro (- 1 Prozent). In der zweiten Jahreshälfte wird das Unternehmen mit der Umsetzung eines Programms zur Steigerung von Ertrag und Wachstum beginnen. - Jahresgewinn steigt auf 43,8 Millionen mehr...

  • Ukraine exportiert über 19 Millionen Tonnen Getreide im Wirtschaftsjahr 2012-2013 Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) - Im aktuellen Wirtschaftsjahr (Stand: 30. März 2013) hat die Ukraine bereits 19,5 Millionen Tonnen Getreide exportiert. Dem ukrainischen Ministerium für Agrarpolitik und Nahrungsmittel zufolge wurden allein in den Monaten Februar und März 3,2 Millionen Tonen Getreide an ausländische Märkte geliefert. Weitere 1,3 Millionen Tonnen werden in Kürze verschifft. "Wir (das Landwirtschaftsministerium) überwachen die Getreidebilanz des Inlandsmarktes kontinuierlich und behalten dabei auch die internationale mehr...

  • Gasimporte der Ukraine aus Europa mehr als verdoppelt Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) - Das staatliche Gasförderungsunternehmen Ukrtransgas berichtet, dass die Ukraine ihre Gasimporte aus Europa über Polen ab dem 1. April 2013 auf fünf Millionen Kubikmeter pro Tag erhöhen wird. Dieser Wert ist 2,5-mal so hoch wie die bisherige Menge von zwei Millionen Kubikmeter pro Tag. Die Erhöhung der Gaslieferungen sind Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem deutschen Energieversorgungsunternehmen RWE und NJSC Naftogaz Ukrainy, dem nationalen Erdöl- und Erdgasunternehmen der Ukraine. Die mehr...

  • EANS-News: DNick Holding plc / Klageabweisung zugunsten DNick nunmehr rechtskräftig -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Recht/Prozesse Schwerte (euro adhoc) - Die Kläger des Verfahrens gegen den im Juli 2012 gefassten Hauptversammlungs-Beschluss zur Umwandlung der Gesellschaft von einer PLC in eine Limited haben erklärt, das Urteil nicht mit einem Rechtsmittel anzugreifen. Die Klage mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht