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EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 02-04-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel
ISIN: DE000KSAG888
WKN: KSAG88

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 14. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel -
Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB

Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv.
Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der K+S Aktiengesellschaft,
Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel, aus und können dort
eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den Jahres-
und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung. Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter
www.k-plus-s.com/hv.

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

"Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von je 1,40 EUR auf 191.400.000
dividendenberechtigte Stückaktien EUR 267.960.000,--
Gewinnvortrag EUR 26.255.575,87
Bilanzgewinn EUR 294.215.575,87"

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

6. Aufsichtsratswahlen

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 endet die
Amtszeit folgender von der Hauptversammlung gewählter Mitglieder des
Aufsichtsrats: Jella S. Benner-Heinacher, Rainer Grohe, Dr. Karl
Heidenreich, Dr. Bernd Malmström, Dr. Rudolf Müller und Dr. Eckart
Sünner.

Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am
14. Mai 2013 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, im Wege der
Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)Frau Jella S. Benner-Heinacher (53), Meerbusch, stellvertretende
Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf, Mitglied im Aufsichtsrat der A.S.
Creation Tapeten AG, Gummersbach,

b)Herrn Wesley Clark (61), Lake Forest, Illinois, USA, Operating
Partner der Advent International Global Private Equity Group, Boston,
Massachusetts, USA, Mitglied im Board folgender Gesellschaften:
Patriot Supply Holdings, Inc., Fort Worth, Texas, USA, (Non-executive
Chairman); Morrison Supply Company, Fort Worth, Texas, USA,
(Non-executive Chairman); ABC Supply Corporation, Beloit, Wisconsin,
USA; Stanford University Graduate School of Business, Stanford,
Kalifornien, USA,

c)Herrn Dr. Bernd Malmström (71), Berlin, Rechtsanwalt, Mitglied in
den Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien folgender
Gesellschaften: Lenkering GmbH, Duisburg; IFCO-Systems N.V.,
Amsterdam, Niederlande, (Vorsitzender); time:matters GmbH,
Neu-Isenburg, (Vorsitzender); VTG AG, Hamburg; HHLA Intermodal GmbH,
Hamburg; DAL-Deutsche-Afrika-Linien GmbH & Co. KG, Hamburg,

d)Frau Dr. Annette Messemer (48), Frankfurt am Main, Bereichsvorstand
der Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

e)Herrn Dr. Rudolf Müller (69), Ochsenfurt, Pensionär (ehemaliges
Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt,
Mannheim),

f)Herrn Dr. Eckart Sünner (69), Neustadt a. d. Weinstraße,
Rechtsanwalt (Of Counsel, Allen & Overy LLP, Büro Mannheim), Mitglied
im Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG, Neubiberg.

Die Lebensläufe der Genannten finden Sie im Internet unter
www.k-plus-s.com/hv.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den §§ 96
Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Nr. 2
des Mitbestimmungsgesetzes. An Wahlvorschläge ist die
Hauptversammlung nicht gebunden.

II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch einen
Bevollmächtigten - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis
spätestens Dienstag, den 7. Mai 2013, 24.00 Uhr, angemeldet haben und
für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung kann über die Internetseite

www.k-plus-s.com/hv

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen.
Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten,
benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige
Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die bereits für den
elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert
sind, müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes
Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen Aktionäre, die im
Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und
ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur
Hauptversammlung per Post zugesandt.

Die Anmeldung kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den
Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Hinweise
zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem
Anmeldeformular oder auf der Internetseite www.k-plus-s.com/hv.

Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das
K+S-Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre
Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.

Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte
nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der
Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
Hauptversammlung.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das
Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für
Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 8. Mai
2013, 0.00 Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Anträge
auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem
8. Mai 2013, 0.00 Uhr (so genannter "technical record date"), bis zum
Ende der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 zugehen, werden im
Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der
Hauptversammlung am 14. Mai 2013 vollzogen.

Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei
Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1 888
269-2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker.

2. Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben (Briefwahl).

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur
diejenigen eingetragenen Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die bis spätestens 7. Mai 2013, 24.00
Uhr, wie zuvor beschrieben zur Hauptversammlung angemeldet sind.

Die Stimmabgabe kann unter

www.k-plus-s.com/hv

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren vorgenommen
werden. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die
bereits für den elektronischen Versand der
Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre Aktionärsnummer
und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im
Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt,
ihre Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt.

Die Übermittlung der Stimmabgabe kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht
werden kann, liegt dem Einladungsschreiben bei.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft spätestens bis
13. Mai 2013, 18.00 Uhr, vorliegen. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
Stimmabgabe hierzu für jeden einzelnen Unterpunkt. Über das Internet
rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können dort anschließend noch
bis zum 13. Mai 2013, 18.00 Uhr, geändert werden.

Wir weisen darauf hin, dass über das Internet abgegebene
Briefwahlstimmen nur über dieses System geändert und nur dort oder
durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und Abgabe einer
Erklärung in Textform widerrufen werden können.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute und nach § 135 Abs. 8 und 10
AktG gleichgestellte Vereinigungen und Personen können sich der
Möglichkeit zur Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf
Wunsch einen elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden
Formulare zur Verfügung.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung
erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und
können der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.k-plus-s.com/hv

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt
werden. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die
bereits für den elektronischen Versand der
Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre Aktionärsnummer
und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im
Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt,
ihre Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt.

Die Übermittlung kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de

erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird den Aktionären mit dem Einladungsschreiben
bzw. der Eintrittskarte zur Hauptversammlung nebst weiteren
Informationen zur Vollmachtserteilung übermittelt.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung unter
www.k-plus-s.com/hv elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89
30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der Hauptversammlung
erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen (vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG).

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der
Textform und können unter der Internetadresse www.k-plus-s.com/hv
oder an die oben genannte Adresse übermittelt werden. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur
dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und
Abgabe einer Erklärung in Textform widerrufen werden können.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

4. Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft
schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens
am 13. April 2013, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, Ergänzungsanträge
an folgende Adresse zu übersenden:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel

Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe
von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 29. April 2013,
24.00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen,
wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr eingeht. Wir werden
rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet
unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
sind ausschließlich zu richten an:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel
Telefax: +49 561 9301-2425
E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die
Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 191.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten.

6. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den
vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. Dort werden
nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 561 9301-1100.

7. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des
Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet
übertragen.

Kassel, im April 2013

Der Vorstand
K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel

Rückfragehinweis:
Kai Kirchhoff
Telefon: +49(0)561-9301-1885
E-Mail: kai.kirchhoff@k-plus-s.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: K+S Aktiengesellschaft
Bertha-von-Suttner-Straße 7
D-34131 Kassel
Telefon: +49 (0)561 9301-1460
FAX: +49 (0)561 9301-2425
Email: investor-relations@k-plus-s.com
WWW: http://www.k-plus-s.com
Branche: Chemie
ISIN: DE000KSAG888
Indizes: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All
Share
Börsen: Regulierter Markt: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
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