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15,8 % der Bevölkerung Deutschlands waren 2010 armutsgefährdet, EU-weit waren es 16,9 %

Geschrieben am 27-03-2013

Wiesbaden (ots) - Der Anteil der armutsgefährdeten Menschen an der
Bevölkerung lag in Deutschland im Einkommensbezugsjahr 2010 bei 15,8
% und damit unter dem EU-Durchschnitt von 16,9 %. Dies teilt das
Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten des
europäischen Statistikamtes Eurostat mit.

Nach EU-Definition gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr
Einkommen nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen weniger
als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung eines Landes
beträgt. In Deutschland lag der Schwellenwert für Armutsgefährdung im
Jahr 2010 für eine alleinlebende Person bei 11 426 Euro im Jahr, das
entspricht 952 Euro im Monat.

Zu den EU-Ländern mit den niedrigsten Armutsgefährdungsquoten
zählten mehrere Nachbarstaaten Deutschlands: So wies die Tschechische
Republik mit 9,8 % die EU-weit niedrigste Quote auf, gefolgt von den
Niederlanden (11,0 %) und Österreich (12,6 %). Die höchsten Quoten
gab es in Bulgarien (22,3 %), Rumänien (22,2 %), Spanien (21,8 %) und
Griechenland (21,4 %). In Kroatien, das in wenigen Monaten der EU
beitritt, lag die Armutsgefährdungsquote bei 21,1 %.

Um die Einkommensungleichheit zu untersuchen, wird das
einkommensstärkste Fünftel der Bevölkerung mit dem
einkommensschwächsten Fünftel verglichen. In Deutschland war das
Einkommen des obersten Fünftels im Jahr 2010 insgesamt 4,5-mal so
hoch wie das des untersten Fünftels. Im EU-Schnitt lag dieser Wert
bei 5,1. Die EU-Staaten mit hohen Armutsgefährdungsquoten hatten 2010
auch eine ausgeprägte Einkommensungleichheit: In Spanien war der Wert
mit 6,8 am höchsten, gefolgt von Lettland (6,6) und Bulgarien (6,5).
Eine vergleichsweise ausgeglichene Einkommensverteilung hatten die
Tschechische Republik und Slowenien (jeweils 3,5).

Diese Ergebnisse stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC
2011 und sind in der Datenbank von Eurostat online abrufbar
(ec.europa.eu/eurostat).

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte geben:

Bettina Mertel, EDS Europäischer Datenservice Telefon: (0611)
75-9410, www.destatis.de/kontakt

Silvia Deckl, EU-SILC

Telefon: (0611) 75-8697, www.destatis.de/kontakt

Erläuterung zur Berechnung der Armutsgefährdung aus EU-SILC

EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living
Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen,
Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in
allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische
Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und
Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland mit
LEBEN IN EUROPA bezeichnet.

Ein Kernindikator, der aus EU-SILC ermittelt wird, ist die
Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der
armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur
Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen
Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des
Vorjahres herangezogen (bei EU-SILC 2011 bezieht sich das
Haushaltseinkommen auf das Jahr 2010). Es setzt sich zusammen aus dem
Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen
laufenden Transfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe
oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen.
Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach
einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der
unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den
Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben
Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu.
Die erste erwachsene Person bekommt stets das Gewicht 1. Jede weitere
Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs
berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere
Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder
unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit
zwei Kindern beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare
Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert.
Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes
Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als
persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass
es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median
(Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem
Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der
Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei
Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere
weniger Einkommen zur Verfügung. 60 % dieses Medianwertes stellen den
Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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