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Continentale Versicherungsverbund: COMFORTBeihilfe - Krankenversicherung für Beamte leicht gemacht

Geschrieben am 08-03-2013

Dortmund (ots) - Ein intelligentes Tarifsystem für Beamte, passend
für alle Beihilfesituationen, dynamisch bei Änderungen - und das zu
einem attraktiven Preis: Das neue Produktkonzept COMFORTBeihilfe der
Continentale macht vertiefte Kenntnisse der zahllosen
Beihilferegelungen überflüssig und ist damit gerade für Kunden und
Vermittler ein echter Lichtblick. Es fußt auf dem innovativen
Selbstbeteiligungskonzept, mit dem die Continentale bereits bei ihren
Vollversicherungstarifen für Angestellte und Selbständige ECONOMY und
COMFORT überzeugt hat. Ergebnis: Umfassende Leistungen zu einem sehr
marktfähigen Beitrag. Das macht COMFORTBeihilfe gerade für junge
Beamte, Beamtenanwärter und Referendare äußerst interessant. Denn
eine Absicherung ist hier schon ab rund 36 Euro im Monat möglich.

Sicherer Schutz zum günstigen Preis:

Mit ihrem neuen Tarifkonzept bietet die Continentale das, was der
moderne Beamte will: Eine hochklassige Absicherung, auf die er sich
verlassen kann - von privatärztlicher Behandlung und freier Arztwahl
über Naturheilverfahren bis hin zu 100 Prozent bei Zahnbehandlung und
-ersatz. Ein sicherer Schutz - und das zum günstigen Preis.

Berufseinsteiger zahlen ab 36,41 Euro im Monat:

So zahlt ein Berufseinsteiger, der 50 Prozent Beihilfe erhält, für
den Beihilferestkostentarif COMFORT-B einschließlich der
Chefarztbehandlung im Zwei-Bett-Zimmer (Tarif SP2-B) und einer
Absicherung von nicht beihilfefähigen Kosten (Tarif EB) ab 36,41 Euro
im Monat. Der 30-jährige Beamte ohne Kinder mit gleichem
Beihilfebemessungssatz und Leistungen zahlt ab 138,92 Euro.
Wesentlich dabei: Das wirtschaftliche Handeln. Der Versicherte kann
selbst Einfluss auf seine Gesundheitsausgaben nehmen. Und zwar zum
einen über das Selbstbeteiligungskonzept des Tarifes COMFORT-B, das
ab dem Alter von 21 Jahren eine Eigenbeteiligung gestaffelt nach
Tarifstufe je Hilfsmittel, medizinischer Leistung oder Arzneimittel
vorsieht - bei Generika aber darauf verzichtet. So beträgt die
Selbstbeteiligung für einen Versicherten mit einem Beihilfeanspruch
von 50 Prozent für einen Arztbesuch 10 Euro. Zum anderen erhalten
Versicherte ab dem Alter von 21 Jahren eine Rückerstattung bei
Leistungsfreiheit, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: der
garantierten Erstattung von zwei Monatsbeiträgen und einer möglichen
erfolgsabhängigen von bis zu vier Monatsbeiträgen. Ein entsprechender
Beschluss für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird
voraussichtlich im Sommer 2013 gefasst.

Intelligentes System - passend zu allen Beihilfesituationen:

Dank seines intelligenten Tarifkonzepts passt COMFORTBeihilfe zu
allen Beihilfesituationen. Darüber hinaus reagiert der Tarif EB
dynamisch und flexibel auf Änderungen der beihilfefähigen Kosten
innerhalb der jeweiligen Verordnung. Ständige Beobachtung der
Beihilfelandschaft und aktive Anpassung des Tarifs durch den
Versicherten oder den Vermittler gehören damit der Vergangenheit an.

Breite Palette an weiteren Ergänzungs-Bausteinen:

Darüber hinaus lässt sich das Tarifkonzept COMFORTBeihilfe um eine
Vielzahl von Bausteinen ergänzen. Die Palette der weiteren
Ergänzungsversicherungen, mit der ein umfassendes Paket geschnürt
werden kann, reicht von der Absicherung des Ein-Bett-Zimmers über
Krankenhaustagegeld, Kurkosten hin zum Pflegetarif, der die
gesetzlichen Leistungen verdoppelt. Wichtig, speziell für junge
Beamte, Anwärter und Referendare, ist der Abschluss des bewährten
Optionstarifes AV-P1 der Continentale. Mit ihm ist die spätere
Erweiterung der Absicherung - zum Beispiel um eine
Pflegezusatzversicherung - einfach und ohne erneute Risikoprüfung
möglich.

Schutz ohne Risikoprüfung anpassen:

Den Schritt vom Berufsanfänger zum Beamten auf Probe oder auf
Lebenszeit geht COMFORTBeihilfe ohnehin einfach und ohne
Risikoprüfung mit. Das gleiche gilt für die Veränderung der
Lebenssituation, zum Beispiel bei Geburt eines Kindes. Kurz gesagt:
Ändert sich der Beihilfebemessungssatz, reicht der Continentale ein
Antrag innerhalb von 6 Monaten, und der Schutz wird einfach
angepasst. Sollte zwischen Ausbildung und Übernahme in den
Staatsdienst eine zeitliche Lücke bestehen, bietet sich
selbstverständlich eine Anwartschaft an. Erfolgt jedoch keine
Übernahme, kann der COMFORTBeihilfe bei Arbeitslosigkeit bis zu 18
Monate lang auf 100 Prozent gesetzt werden - Zeit genug für eine neue
berufliche Orientierung.

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de. Freie
Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen unter
www.contactm.de/COMFORTBeihilfe.

Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale gefeit gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen.



Pressekontakt:
Stella Scheid
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
stellv. Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-3183
presse@continentale.de


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