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Achtung Geisterfahrer: Was im Ernstfall zu beachten ist

Geschrieben am 06-03-2013

Saarbrücken (ots) - Regelmäßig gibt es Meldungen über
Geisterfahrer auf deutschen Autobahnen. Die meisten Irrfahrten enden
zum Glück glimpflich. CosmosDirekt erklärt, wie man auf eine
Falschfahrer-Meldung am besten reagiert und wer im Ernstfall für den
entstandenen Schaden aufkommt.

Die Zahlen für Deutschlands Autobahnen sind beunruhigend: Rund
2.000 Warnmeldungen vor Geisterfahrern gibt es jährlich - das sind
5,5 pro Tag.(1) In einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa geben 69
Prozent der Befragten an, Angst vor Falschfahrern zu haben.
CosmosDirekt erklärt, wer im Ernstfall bei einem Unfall haftet und
gibt Tipps, wie man sich bei einer Geisterfahrer-Meldung richtig
verhält.

Wer haftet beim Unfall mit einem Geisterfahrer?

Es kommt darauf an, ob der Geisterfahrer vorsätzlich oder "nur"
grob fahrlässig gehandelt hat, erklärt Frank Bärnhof,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Hat der Geisterfahrer durch
grob fahrlässiges Handeln einen Unfall verursacht, wird seine
Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schadenregulierung einspringen.
Bei Vorsatz kann der Kfz-Haftpflichtversicherer jedoch die Zahlung
verweigern. Wer als Unfallgegner geschädigt wird, muss dann auf seine
Vollkaskoversicherung zurückgreifen - erhält jedoch keine
Beitragserhöhung, d.h. sein Schadenfreiheits-Rabatt bleibt erhalten.
Wer als Opfer eines vorsätzlich handelnden Geisterfahrers allerdings
nicht vollkaskoversichert ist, kann sich dann an die
Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Die VOH hilft nach eigenen Angaben
"Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in
Deutschland, die durch nicht ermittelte (in diesen Fällen muss neben
dem Fahrzeugschaden zusätzlich ein erheblicher Personenschaden
vorliegen) oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden
oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als 'Tatwaffe'
eingesetzt wird."

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Geisterfahrer-Meldung?(2)
1. Geschwindigkeit verringern und im Verkehrsfluss weiterfahren
(nicht stehen bleiben, dadurch gefährdet man die Fahrer hinter
sich).
2. Auf dem rechten Fahrstreifen fahren.
3. Nicht überholen.
4. Ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
5. Bei Unsicherheit ggf. den nächsten Parkplatz ansteuern oder die
nächste Ausfahrt nutzen.
6. Den Seitenstreifen im Auge behalten, um notfalls auf diesen
ausweichen zu können.
7. Verkehrsfunk hören, um zu erfahren, wann die Gefahr vorüber ist.

(1) http://ots.de/iqZ0c

(2) http://ots.de/ymjto

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-geisterfahrer

Über CosmosDirekt

CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands größten
Online-Versicherer. Zusätzliche Informationen rund um CosmosDirekt
gibt es im Internet unter http://cosmosdirekt.de.



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Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
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