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Allgemeine Zeitung Mainz: Balance / Kommentar zu Streiks im öffentlichen Dienst

Geschrieben am 01-03-2013

Mainz (ots) - Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert,
Beamten steht es nach herrschender Rechtsprechung und Lehre
allerdings nicht zu. Das ist keine Diskriminierung, sondern Abwägung
und Balance. Der Staat hat existenziell wichtige Aufgaben zu
erfüllen, die Daseinsvorsorge zu garantieren, ebenso den Schutz aller
Bürger. Dazu braucht er, jedenfalls für bestimmte hoheitliche
Bereiche, Bedienstete, die ihm durch ein Fürsorge- und
Treueverhältnis besonders verbunden sind. Das bedeutet keine
Herabwürdigung nicht-beamteter Bediensteter. Beamte haben bestimmte
Privilegien, dafür auf der anderen Seite besondere Pflichten; unter
anderem die, auf Streiks zu verzichten. Die Privilegien sind nicht
unbeträchtlich. Der Arbeitgeber der Beamten kann niemals insolvent
werden, der Arbeitsplatz ist garantiert. Und was die Bezahlung
angeht:In Zeiten, in denen prekäre, schlecht entlohnte Jobs zunehmen,
stehen auch Besoldungsgruppen unterhalb der Spitzengruppe im
Vergleich gut da. Ein funktionierender öffentlicher Dienst - mit
Beamten und Angestellten - hat zum Wiederaufbau der Republik nach
dem Zweiten Weltkrieg einen ebenso wichtigen Beitrag geleistet wie in
der freien Wirtschaft Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Arbeitgeber,
die dafür sorgen, dass auch bei Arbeitskämpfen nie alles so heiß
gegessen wird, wie es gekocht wurde. Das soll so bleiben. Wer etwas
anderes will, gießt Öl ins Feuer. Der Hinweis, der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte spreche Beamten das Streikrecht zu,
ist in dieser Absolutheit falsch. Es ging dabei um Fälle aus der
Türkei, etwaige Schlussfolgerungen auf deutsches Recht sind noch
völlig ungeklärt. Würde tatsächlich ein generelles Streikrecht für
Beamte, etwa für Lehrer, unausweichlich, würde dies die Balance des
gesamten bisherigen Systems zunichtemachen, mit allen Konsequenzen.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de


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